# taz.de -- Youtube unterliegt vor Gericht: Sperrungen künftig ohne Gema | |
> Viele Videos auf Youtube sind mit einem Verweis auf die | |
> Musikverwertungsgesellschaft Gema gesperrt. Dagegen klagte die Gema und | |
> bekam nun Recht. | |
Bild: „Irreführend“ urteilte der Richter: Sperrungshinweis auf Youtube. | |
MÜNCHEN dpa | Die Gema hat sich erfolgreich gegen die Praxis von Youtube | |
gewehrt, die Verwertungsgesellschaft für Sperrungen von Videos auf der | |
Internet-Videoplattform mitverantwortlich zu machen. Das Landgericht | |
München untersagte Youtube, weiter Formulierungen zu nutzen, in denen | |
ausdrücklich auf die Gema hingewiesen wird. Die Youtube-Mutter Google | |
kündigte an, das Urteil nun genau zu prüfen. Noch ist der Spruch der | |
Münchner Richter nicht rechtskräftig. | |
Für viele Nutzer der Plattform waren die meist mit Sätzen wie „Dieses Video | |
ist in deinem Land nicht verfügbar“ eingeleiteten Sperrtafeln äußerst | |
ärgerlich. Nach Auffassung der Gema erweckten sie zugleich den Eindruck, | |
die Gema selbst sperre die Videos. Dies sei falsch. | |
Die Richter gaben der Verwertungsgesellschaft mit Sitz in München Recht. In | |
der Urteilsbegründung der Richter heißt es unter anderem, die Texte seien | |
„unvollständig und irreführend“. | |
Der durchschnittliche Nutzer verstehe die Hinweise so, dass die Gema für | |
die gesperrten Videos zwar Rechte einräumen könnte, dies aber nicht tue. | |
„Diese Aussage ist aber in dieser Nüchternheit objektiv falsch“, urteilten | |
die Richter. „Seit fast 3 Jahren führt Youtube die Öffentlichkeit mit | |
diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche | |
Meinungsbildung einseitig zu Lasten der Gema“, sagte Gema-Chef Harald | |
Heker. | |
Ein Google-Sprecher sagte: „Wir müssen die Urteilsbegründung prüfen, bevor | |
wir eine Entscheidung über unser weiteres Vorgehen treffen können.“ | |
Ebenfalls noch unklar ist, wie Youtube das Urteil technisch umsetzen wird | |
und ob der Konzern in Berufung geht. | |
Mit dem Auseinandersetzung vor dem Münchner Landgericht war der seit Jahren | |
schwelende Streit in eine weitere Runde gegangen. Google und die Gema, die | |
in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren | |
vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für | |
Videos bei Youtube einigen, nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Die | |
Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die | |
Forderung bisher ab. | |
Aus Sicht der Gema müsse der Konzern Vergütungen zahlen, da er mit der | |
Musik in Videos Werbeerlöse erwirtschafte. Anfang Februar hatte Youtube | |
betont, weiter an einer Einigung mit der Gema interessiert zu sein. In den | |
seit Dezember unterbrochenen Verhandlungen habe man sich bereits im Prinzip | |
auf die Höhe der sogenannten Regelvergütung geeinigt, sagte ein Sprecherin | |
damals. | |
Darin wird festgelegt, welchen festen Anteil Youtube von dem Nettoumsatz an | |
die Gema bezahlen muss, wenn er auf die Nutzung der Musikstücke | |
zurückzuführen ist. | |
25 Feb 2014 | |
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