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# taz.de -- Kommentar Mindestlohn: Heikle Praktika
> Die Wirtschaftsverbände möchten Ausnahmen vom Mindestlohn. Bei den
> Praktika für Berufseinsteiger wäre das überlegenswert.
Bild: Jaja, sie kommen, die 8,50 Euro. Aber für alle?
Es geht in die Endrunde beim Mindestlohn. Bis Ostern will
Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) den Gesetzentwurf fürs Kabinett
fertig haben. Nahles will nur Auszubildende und Praktikanten während einer
Ausbildung von der Lohnuntergrenze von 8,50 Euro ausnehmen. Ansonsten
sollen die 8,50 Euro brutto als Mindestlohn in tariflosen Bereichen bereits
ab 2015, flächendeckend dann ab 2017 kommen. Es ist ein Experiment, dessen
Nebenwirkungen nicht vorhersehbar sind. Die Debatte um Ausnahmen dient
jetzt auch dazu, diese Unsicherheit einzuhegen.
In Großbritannien etwa gilt für junge Leute ein niedrigerer Mindestlohn. So
etwas fordern auch hiesige Wirtschaftsverbände. Aber das wäre
Altersdiskriminierung und europarechtlich nicht haltbar. Man stelle sich
nur vor, 21-jährige, die ihr Studium mit Nebenjobs finanzieren, würden mit
geringeren „Jugendlöhnen“ abgespeist. Das funktioniert nicht.
Etwas anders sieht es bei den Regelungen für Praktikanten aus. Für Praktika
nach einer Berufsausbildung oder nach Studienabschluss soll in Deutschland
ab 2015 der Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde gelten. Ein Praktikant in
Vollzeit müsste damit fast 1 400 Euro brutto bekommen. In der
Kreativbranche ist das zu viel. Praktika in diesen Bereichen würden dann
möglicherweise nur noch als unbezahlte „Freiwilligenarbeit“ angeboten.
Dafür gilt kein Mindestlohn. Der Schuss ginge nach hinten los.
In Großbritannien darf man Berufseinsteiger nach Studienabschluss für eine
gewisse Zeit unterhalb der Lohngrenze beschäftigen. Sowas wäre auch für
Deutschland realistisch. Ein paar Ausnahmen muss es also geben dürfen – und
Regelungen, die Ausnahmen nach einer Beobachtungszeit auch wieder
revidierbar machen. Wie das zu jedem Experiment gehört.
6 Mar 2014
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Mindestlohn
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