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# taz.de -- Gesetz zu Mieten in Deutschland: Vermieter ein bisschen ausgebremst
> Steigende Kosten fürs Wohnen sind vor allem in Großstädten ein Problem.
> Jetzt bringt die Große Koalition die versprochene Mietpreisbremse auf den
> Weg.
Bild: Bleiben die Kosten nun stabil? Mietshäuser in Köln
BERLIN dpa | Von der geplanten Mietpreisbremse der schwarz-roten Koalition
sollen Millionen Haushalte in Deutschland profitieren. In Regionen mit
angespannten Märkten, die voraussichtlich von der Regelung betroffen sind,
liegen mehr als 4,2 Millionen Mietwohnungen, heißt es nach Informationen
der Nachrichtenagentur dpa im ersten Entwurf des Justizministeriums.
Bei einem Mieterwechsel soll die neue Miete dort künftig maximal zehn
Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen dürfen. In welchen Regionen
dies greift, sollen die Länder für fünf Jahre festlegen können. Verhindert
werden soll zudem, dass Maklergebühren einfach auf Mieter abgewälzt werden.
Dass bezahlbare Wohnungen knapp werden, ist vor allem in begehrten Vierteln
vieler Ballungsräume ein akutes Problem. Seit 2008 sind die Mieten in
deutschen Großstädten um mehr als zehn Prozent gestiegen und rangieren weit
über dem Niveau ländlicher Regionen, wie der [1][jüngste
Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung] (pdf) ergab.
Demnach liegen Großstadt-Mieten um 42 Prozent höher als in dünn besiedelten
Kreisen. Bislang sind bei Wiedervermietungen saftige Erhöhungen um 30 bis
40 Prozent keine Seltenheit.
## 40-seitiger Entwurf des Justizministers
Bezahlbares Wohnen war im Wahlkampf ein wichtiges Thema. Union und SPD
//www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf:vers
prachen beide, die Mieten zu deckeln. Nun hat Justizminister Heiko Maas
(SPD) kurz vor Ablauf der ersten 100 Tage von Schwarz-Rot seinen
40-seitigen Entwurf für die Mietpreisbremse zur Abstimmung an die anderen
Ressorts gegeben.
Die Mietpreisbremse gilt demnach nicht bei der ersten Vermietung neu
gebauter und „umfassend modernisierter“ Wohnungen. Schluss sein soll mit
dem Prinzip, dass Neu-Mieter quasi automatisch den Makler zahlen. Künftig
soll gelten: „Wer bestellt, der zahlt.“ Vereinbarungen, mit denen Vermieter
diese Kosten den Mietern aufladen, sind unzulässig.
Ein Maklervertrag kommt auch erst dann zustande, wenn ein Wohnungssuchender
schriftlich den Auftrag dazu erteilt hat und der Makler gezielt für diesen
Kunden eine Bleibe findet. Verstößt ein Makler gegen diese verschärften
Regeln, droht ihm ein Bußgeld.
Auch an anderer Stelle sollen Mieter gestärkt werden: Sie können vom
Vermieter Auskunft verlangen, wie ihr Mietpreis zustande kommt.
## Entlastung der Mieter
Die Gesetzespläne sollen Belastungen für Mieter spürbar eindämmen.
Insgesamt könnten ihnen nach Berechnungen des Justizressorts rund 854
Millionen Euro pro Jahr an sonst drohenden Kosten erspart bleiben –
dadurch, dass Mieterhöhungen geringer ausfallen und Mieter in vielen Fällen
keine Maklergebühren mehr schultern müssen.
Den Vermietern dürften dagegen durch die Preisbremse Einnahmen in
Millionenhöhe entgehen – laut Entwurf schätzungsweise 283 Millionen Euro
jährlich. Dadurch, dass Vermieter häufiger Makler bezahlen oder selbst nach
einem Mieter suchen müssen, entstehen ihnen demnach zusätzliche Kosten von
rund 219 Millionen Euro im Jahr.
Die Zahlen basieren zum Teil auf Schätzungen und zum Teil auf statistischen
Angaben zum Mietmarkt, die das Ministerium hochgerechnet hat.
20 Mar 2014
## LINKS
[1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/144/1714450.pdf
## TAGS
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