# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: ZDF-Staatsvertrag ist illegal | |
> Der Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF wird eingeschränkt. Der | |
> entsprechende Staatsvertrag wurde von Karlsruhe für verfassungswidrig | |
> erklärt. | |
Bild: Die gute alte Zeit: Lottofee Heike Maurer 2007. | |
KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und | |
Parteien auf das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) erheblich eingeschränkt. | |
Im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders muss der Anteil von Politikern | |
und „staatsnahen Personen“ von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert | |
werden, wie das Gericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied. | |
Zudem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen | |
entsandten Mitglieder des Fernsehrates „keinen bestimmenden Einfluss“ mehr | |
ausüben. Der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, verwies zur | |
Begründung auf die im Grundgesetz verankerte freie Berichterstattung der | |
Medien. | |
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk „darf nicht zum Staatsfunk werden“, | |
sondern müsse die in der Gesellschaft vertretenen Meinungen „facettenreich | |
widerspiegeln“, sagte Kirchhof. Die Vorgaben des Gerichts müssen bis zum | |
30. Juni 2015 umgesetzt werden. | |
Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten geklagt, nachdem 2009 | |
eine CDU-nahe Mehrheit im Verwaltungsrat unter dem damaligen hessischen | |
CDU-Ministerpräsidenten Roland Koch den Vertrag von Chefredakteur Nikolaus | |
Brender nicht verlängert hatte. Brender hatte der Union vorher vorgeworfen, | |
den Verwaltungsrat des Senders dominieren zu wollen. | |
25 Mar 2014 | |
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