| # taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Weniger Staat im ZDF | |
| > Neue Gremien, weniger Politiker: Das Verfassungsgericht will eine | |
| > „politische Instrumentalisierung“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks | |
| > ausschließen. | |
| Bild: Sieht jetzt die Bundesländer in der Pflicht: ZDF-Intendant Thomas Bellut | |
| KARLSRUHE taz | In den ZDF-Gremien darf der Anteil von Staats- und | |
| Parteivertretern künftig höchstens ein Drittel betragen und muss deutlich | |
| reduziert werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit hat | |
| Karlsruhe erstmals klare Vorgaben gemacht, wie ein „hinreichend | |
| staatsferner“ öffentlich-rechtlicher Rundfunk zu organisieren ist. | |
| Geklagt hatten die Länder Rheinland-Pfalz (Rot-Grün) und Hamburg | |
| (SPD-Alleinregierung), die glauben, dass in den Aufsichtsgremien des ZDF zu | |
| viele Vertreter von Regierungen, Parlamenten und Parteien sitzen. Anlass | |
| der Klage war die Nichtverlängerung des Vertrags von ZDF-Chefredakteur | |
| Nikolaus Brender 2009, der dem CDU-Lager wohl zu eigensinnig war. | |
| Das Verfassungsgericht verlangt vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass | |
| „die Vielfalt der bestehenden Meinungen möglichst breit und vollständige | |
| Ausdruck findet“. Eine „politische Instrumentalisierung“ der Sender wollen | |
| die Richter „wirksam ausschließen“. Dementsprechend sollen die | |
| ZDF-Aufsichtsgremien neu zusammengesetzt werden. | |
| Konkret ging es in Karlsruhe um zwei Gremien, den 77-köpfigen | |
| ZDF-Fernsehrat, der über das Programm wacht, und den 14-köpfigen | |
| ZDF-Verwaltungsrat, der den Intendanten Thomas Bellut beaufsichtigt, vor | |
| allem in finanziellen Fragen. Im Fernsehrat beträgt der Anteil staatlicher | |
| und staatsnaher Akteure derzeit 44 Prozent, im Verwaltungsrat 43 Prozent, | |
| muss also jeweils auf 33 Prozent reduziert werden. Außerdem müssen Staats- | |
| und Parteivertreter künftig weisungsfrei, also mit freiem Mandat agieren | |
| können. | |
| ## Karenzzeit für Expolitiker | |
| Auch bei den staatsfernen Vertretern des Fernsehrats soll die staatliche | |
| Einflussmöglichkeit stark reduziert werden. Personalvorschläge von | |
| Verbänden können die Länder künftig nur noch aus rechtlichen Gründen | |
| ablehnen. Als Verbandsvertreter dürfen auch keine Politiker mehr benannt | |
| werden. Das betrifft zum Beispiel Erika Steinbach, die als | |
| CDU-Bundestagsabgeordnete den Bund der Vertriebenen im Fernsehrat vertritt. | |
| Für Expolitiker wird eine „Karenzzeit“ angeregt, in der sie nicht als | |
| Verbandsvertreter in den Fernsehrat einrücken können. | |
| Die 16 Vertreter gesellschaftlicher Interessen, die von den Ländern bisher | |
| ohne Verbandsvorschlag benannt wurden, entfallen. Auch in dieser Gruppe | |
| fanden sich gelegentlich Politiker wie Volker Zastrow, | |
| FDP-Fraktionsvorsitzender in Sachsen. | |
| Die Richter hoffen, dass die Staats- und Parteivertreter künftig ihre | |
| „Prägekraft“ in den sogenannten Freundeskreisen des Fernsehrats verlieren. | |
| Dem „schwarzen“ Freundeskreis des Fernsehrats gehören 43 Mitglieder an, der | |
| „rote“ hat 33 Mitglieder. In den Freundeskreisen werden alle Fragen | |
| vorberaten. | |
| Um „Versteinerungen“ im Fernsehrat zu verhindern, verlangt Karlsruhe, dass | |
| die Auswahl der vertretenen Interessen regelmäßig überprüft wird. Neben den | |
| „Mehrheitsperspektiven“ der großen Verbände und Kirchen sollen auch | |
| wechselnde kleinere Interessengruppen zum Zug kommen. Für die Auswahl macht | |
| Karlsruhe keine Vorgaben. Wohl ungewollt hat das Verfassungsgericht dabei | |
| den Einfluss der Politik auf die Gremienzusammensetzung eher verstärkt. Die | |
| Vielfalt ist den Richtern aber wichtig. Auch bei den Parteien sollen | |
| „kleinere politische Strömungen“ miteinbezogen werden. Eine Frauenquote | |
| wird nahegelegt. | |
| Bis zum 30. Juni 2015 müssen die Länder einen neuen ZDF-Staatsvertrag | |
| aushandeln. Bis dahin können die alten Gremien weiterarbeiten. Die Vorgaben | |
| gelten direkt nur für das ZDF, sind aber auf die ARD-Anstalten übertragbar. | |
| Dort ist der Staatsanteil allerdings schon niedriger. (Az.: 1 BfV 1/11 u. | |
| a.) | |
| 25 Mar 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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