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# taz.de -- Chronik zum Tod von Oury Jalloh: Neun Jahre Aufarbeitung
> 2005 starb Jalloh im Dessauer Polizeirevier. Zwei Polizisten werden Jahre
> später zunächst freigesprochen. Bis heute zieht sich die rechtliche
> Klärung hin.
Bild: 2008 wird der Tod von Oury Jalloh für den Prozess nachgestellt.
BERLIN taz | Vor über neun Jahren starb Oury Jalloh im Poliziegewahrsam.
Die rechtliche Aufarbeitung seines Todes dauert noch immer an. Eine Chronik
von 2005 bis 2014.
## 7. Januar 2005
Der Sierra Leoner Oury Jalloh wird am frühen Morgen in der Innenstadt von
Dessau in alkoholisiertem Zustand festgenommen. Zwei Frauen hatten sich auf
der Straße von ihm belästigt gefühlt. Er wird in das Polizierevier gebracht
und auf einer gefliesten Zelle an Händen und Füßen fixiert. Ein Brand
bricht aus, doch der zuständige Schichtleiter stellt den Feueralarm zwei
Mal ab, statt Jalloh zu retten. [1][Beim dritte Alarm ist es zu spät.]
Jalloh verbrennt. Erst bei einer zweiten Begehung der Zelle nach drei Tagen
werden Überreste eine verkohlten Feuerzeuges gefunden.
## April 2005
Die Leiche Jallohs wird im Auftrag der „Initiative in Gedenken an Oury
Jalloh“ ein zweites Mal obduziert. Festgestellt wird beispielsweise ein
gebrochenes Nasenbein.
## Mai 2005
Die Dessauer Staatsanwaltschaft [2][erhebt Anklage] gegen den seinerzeit
zuständigen Dienstgruppenleiter des Reviers, Andreas S., wegen
Körperverletzung mit Todesfolge, und gegen seinen Kollegen Hans-Ulrich M.
wegen fahrlässiger Tötung. M. soll bei der Untersuchung Jallohs ein
Feuerzeug übersehen haben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wäre
eine Rettung möglich gewesen, wenn die Beamten rechtzeitig und richtig
reagiert hätten. Die Ermittler schließen eine Einflussnahme von Dritten
aus. Jalloh soll das Feuer selbst ausgelöst haben, um auf sich aufmerksam
zu machen.
## Oktober 2005
Das Landgericht Dessau-Roßlau lehnt die Zulassung der Anklage ab und
fordert Nachermittlungen und Gutachten. Erst im Januar 2007 wird die
Anklage zugelassen und das Hauptverfahren gegen den heute 52 Jahre alten
Andreas S. eröffnet. Nach Beschwerde der Staatanwaltschaft lässt das
Oberlandesgericht in Naumburg im Monat darauf auch die Anklage gegen den
zweiten Polizisten zu.
## 27. März 2007
Vor dem Landgericht [3][beginnt unter strengen Sicherheitsvorkehrungen der
Prozess]. Zwei Rechtsanwälte vertreten Verwandte Jallohs als Nebenkläger.
Es kommt zu [4][skurillen Höhepunkten].
## 8. Dezember 2008
Das Landgericht Dessau-Roßlau spricht beide Polizisten aus Mangel an
Beweisen frei. Die Polizeizeugen hatten sich vor Gericht immer wieder
widersprochen und offensichtlich gelogen. Der Vorsitzende Richter Manfred
Steinhoff war darüber derart erbost, dass er bei seiner Urteilsbegründung
von einer „Schande für den Rechtsstaat" sprach. Er schloss mit den Worten:
„Ich habe keinen Bock mehr, zu diesen Scheiß noch irgendetwas zu sagen.“ Im
Gerichtssaal kommt es [5][nach dem Freispruch zu Tumulten] von zumeist
afrikanischen Zuhörern.
## Dezember 2008
Nur wenige Tage nach dem Richterspruch legt die Nebenklage beim
Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen das vollständige Urteil Revision ein,
die Staatsanwaltschaft beantragt ebenfalls Revision, jedoch nur in Bezug
auf den Freispruch für S.
## Januar 2010
[6][Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Dessauer Urteil auf] und leitet
das Verfahren an das Landgericht Magdeburg zur Neuverhandlung. Unter
anderem sehen die Bundesrichter die näheren Umstände von Jallohs Tod als
nicht eindeutig geklärt sowie die Würdigung von Beweisen im
erstinstanzlichen Urteil als lückenhaft an. Der Freispruch für Hans-Ulrich
M. wird rechtskräftig.
## 12. Januar 2011
In Magdeburg beginnt die [7][Neuauflage des Prozesses] gegen Andreas S.
## 13. Dezember 2012
Der Polizist wird wegen fahrlässiger Tötung zu [8][einer Geldstrafe von
10.800 Euro verurteilt]. Kurz darauf legen Staatsanwaltschaft, Verteidigung
und Nebenklagevertretung Revision ein. Zuständig dafür ist wieder der BGH,
einen Termin für eine Entscheidung gibt es noch nicht.
## 11. November 2013
Die Gedenk-Initiative erstattet beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe
Anzeige wegen Totschlags oder Mordes gegen unbekannte Polizeibeamte. Sie
begründet dies damit, dass durch die Tat die innere Sicherheit der
Bundesrepublik tangiert sei und als Tatverdächtige nur Beamte des Landes
Sachsen-Anhalt infrage kommen. Dazu stellt sie einen Tag darauf in Berlin
[9][das Gutachten eines irischen Brandsachverständigen vor]. Danach muss
Brandbeschleuniger eingesetzt worden sein, um den verheerenden Brand in der
Polizeizelle zu entfachen.
4 Apr 2014
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## AUTOREN
Christian Jakob
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