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# taz.de -- Prozess um Feuertod in Polizeizelle: Kein Visum für Oury Jallohs B…
> Am Donnerstag wird Oury Jallohs Tod in einer Dessauer Polizeizelle vor
> Gericht verhandelt. Sein Bruder sollte dabei sein, darf aber nicht
> einreisen.
Bild: Protestplakat zum Tod von Oury Jalloh
BERLIN taz | Am Donnerstag verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe
erneut den Feuertod des Afrikaners Oury Jalloh. Sein Bruder Mamadou Saliou
Diallo soll nicht dabei sein: Die deutsche Botschaft in Conakry, Guinea,
weigert sich, dem Nebenklagevertreter ein Visum zu erteilen.
Jalloh, ein Asylbewerber aus Sierra Leone, war 2005 an Händen und Füßen
gefesselt ums Leben gekommen, als in seiner Zelle ein Feuer ausgebrochen
war. Die Ursache ist bis heute ungeklärt – trotz zweier Prozesse.
Jallohs Bruder wollte am Samstag nach Deutschland fliegen. Die Botschaft
lehnte seinen Visumsantrag jedoch mit der Begründung ab, seine Absicht, vor
Ablauf des Visums wieder auszureisen „konnte nicht festgestellt werden“.
Auch habe er den „Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts
nicht nachgewiesen.“ Jallohs Bruder war in der Vergangenheit bereits zwei
Mal zu Gerichtsterminen nach Deutschland gekommen – und wie vorgesehen
wieder ausgereist.
Zudem, so die Botschaft, habe er nicht ausreichend nachgewiesen, wie er
seinen Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten wolle. Eine
Verpflichtungserklärung von Unterstützern, die für seinen Unterhalt
aufkommen wollen, reichte der Botschaft nicht.
Die [1][Initiative „Gedenken an Oury Jalloh“] sprach von einer „rassistis…
motivierten Erniedrigung von Hinterbliebenen eines Todesopfers exekutiver
Gewalt“. Die Unterstellung, Diallo wolle nach der Verhandlung in
Deutschland bleibe, sei „widerwärtig und anmaßend“.
## Polizisten in Revision
In der Revisionsverhandlung prüfen die Richter die Verurteilung eines
ehemaligen Dienstgruppenleiters der Polizei zu einer Geldstrafe von 10.800
Euro wegen fahrlässiger Tötung. Die Entscheidung des BGH könnte auch ein
laufendes Ermittlungsverfahren der Dessauer Staatsanwaltschaft zur Klärung
der Todesursache beeinflussen.
Die beiden Verteidiger des inzwischen 54 Jahre alten Polizisten wollen vor
dem BGH erreichen, dass das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom Dezember
2012 gekippt wird. Sie streben einen Freispruch an – wie 2008 bereits das
Landgericht Dessau in erster Instanz entschieden hatte.
Aber auch die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Magdeburger Urteil
eingelegt. Sie will vom BGH geklärt wissen, ob die Ereignisse vom 7. Januar
2005 auch als Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu werten seien. Dies
könnte dann in einem neuen Prozess eine Haftstrafe von mindestens einem
Jahr, das Ausscheiden des Polizisten aus dem Dienst und das Erlöschen von
Pensionsansprüchen bedeuten.
## Keinen Richter benachrichtigt
Auch die Revision der Nebenkläger stütze sich auf die Missachtung des
Richtervorbehalts, sagte der Hamburger Rechtsanwalt Philipp Napp. Nach der
Festnahme um 8.30 Uhr wäre aus Napps Sicht zwingend ein Richter zu
benachrichtigen gewesen. Dies sei aber bis zu Jallohs Tod um 12.06 Uhr
nicht geschehen.
Unterstützer der „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ wollen mit drei
Bussen aus Jena, Berlin und Leipzig zur BGH-Verhandlung nach Karlsruhe
kommen. Ihr Sprecher Mouctar Bah sagte, er erwarte, dass etwa 80 Menschen
dabei sein wollten.
Die Initiative hat bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeige
wegen Mordes gestellt und das Gutachten eines irischen Brandexperten
vorgelegt. Demnach habe der gefesselt auf einer Matratze liegende Jalloh
das Feuer nicht selbst legen können. Es sei unmöglich, dass dieser sich
selbst angezündet habe, sagte Bah in einer auf YouTube veröffentlichten
Erklärung zur BGH-Verhandlung. Jalloh sei umgebracht worden, „nur weil er
diese Hautfarbe hat“.
Die Bundesanwaltschaft leitete die Anzeige an die Dessauer
Staatsanwaltschaft weiter. „Es ist ein Todesermittlungsverfahren anhängig,
das noch nicht abgeschlossen ist“, sagte Oberstaatsanwalt Christian
Preissner eine Woche vor dem BGH-Termin. Seine Behörde werde genau prüfen,
zu welchen Ergebnissen der BGH kommen werde. Wenn Karlsruhe dem Landgericht
Magdeburg in der Feststellung der Todesursache folge, „wird man sehen, wie
es mit dem Ermittlungsverfahren weitergeht“.
25 Aug 2014
## LINKS
[1] http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/
## AUTOREN
Christian Jakob
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