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# taz.de -- Feuertod von Oury Jalloh: Richter weisen Revision ab
> 2005 verbrannte Oury Jalloh in seiner Zelle. Ein Gericht verurteilte
> einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung. Bei dieser Entscheidung
> bleibt es, entschied der BGH nun.
Bild: Musste eine Niederlage einstecken: Mouctar Bah, Sprecher der Initiative i…
KARLSRUHE dpa | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts
Magdeburg zum Feuertod von Oury Jalloh bestätigt. Dies teilte die
Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats, Beate Sost-Scheible, am
Donnerstag in Karlsruhe mit.
Jalloh war 2005 bei einem Brand in einer Polizeizelle in Dessau ums Leben
gekommen. Der damalige Dienstgruppenleiter der Polizei wurde 2012 wegen
fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt.
„Der tragische Tod bewegt die Öffentlichkeit ganz zu Recht und hinterlässt
Fassungslosigkeit und Ratlosigkeit“ – diese Feststellung setzte die
Richterin ihrer Urteilsbegründung voran. Doch die Erwartungshaltungen der
Öffentlichkeit dürften „nicht Maßstab für die Entscheidungsfindung eines
Gerichts sein“.
Das Landgericht Magdeburg habe nach der Aufhebung des ersten Freispruchs
durch das Landgericht Dessau an 67 Verhandlungstagen eine umfassende
Beweisaufnahme vorgenommen. Bei der Würdigung der Beweise habe es keine
Rechtsfehler gegeben. Dies gelte auch für die Feststellung der
Brandursache, sagte Sost-Scheible. Nach Überzeugung des Gerichts hatte
Jalloh den Brand selbst verursacht.
4 Sep 2014
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Oury Jalloh
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Schwerpunkt Rassismus
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