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# taz.de -- Kommentar bloßstellende Fotos: Maas fehlt der Durchblick
> Beim Ausweiten des Strafrechts geht Justizminister Maas zu weit. Sein
> Entwurf macht Familienfeste künftig zum Nervenkitzel und berührt die
> Pressefreiheit.
Bild: Auf der Wiesn auf der Wiesn: Ab sofort Fotoverbot.
Was ist nur in Justizminister Heiko Maas (SPD) gefahren? Künftig soll mit
bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, wer „unbefugt“ ein
„bloßstellendes“ Foto macht und dieses weiterverbreitet. Der
Straftatbestand ist jedoch viel zu unbestimmt und geht deshalb viel zu
weit.
Bisher ist es so: Wer einen anderen verprügelt, macht sich strafbar. Wer
den Verprügelten dann fotografiert und das Foto im Freundeskreis
herumreicht, bleibt dagegen straflos. Auf solche Akte seelischer
Grausamkeiten zielt der Gesetzentwurf offensichtlich.
Die neue Strafvorschrift ist in Maas’ Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie
versteckt. Als Reaktion auf die Edathy-Affäre sollen künftig alle
unbefugten Nacktbilder von Kindern und Erwachsenen strafbar werden. Und
weil man gerade beim Ausweiten des Strafrechts so schön in Fahrt war,
werden nun auch gleich noch alle „bloßstellenden“ Fotos unter Strafe
gestellt.
Familienfeste werden damit zum Nervenkitzel besonderer Art. Wem gelingt es,
keine Fotos zu machen, die einer der Abgebildeten als peinlich oder
entwürdigend empfindet? Die Drohung mit dem Staatsanwalt dürfte die
Gesprächskultur im Familienkreis sicher bereichern.
## Alles nicht so gemeint
Auch das Handy auf dem Schulhof wird dank Fotofunktion zur strafrechtlich
relevanten Waffe. Jedes peinliche Foto wird künftig zur Straftat. Bilder
von heimlichen Küssen oder von Tränen nach der misslungenen Klassenarbeit
wollen viele Kinder nicht weiterverbreitet sehen. Künftig könnte man zur
Rache immerhin die Polizei einschalten.
Natürlich wird Heiko Maas sagen, so sei das alles nicht gemeint. Die
Strafvorschrift solle sich auf die gravierendsten und entwürdigendsten
Fälle der Bloßstellung beschränken. Aber laut Gesetzentwurf sollen nun mal
bloßstellende Fotos aller Art bestraft werden.
Nicht zuletzt aber berührt der Gesetzentwurf die Pressefreiheit.
Machtkritik kann durchaus bloßstellend sein. Eine solche Strafvorschrift
schafft unnötig Rechtsunsicherheit. Ist ein Foto „unbefugt“ und damit
strafbar, wenn es Wolfgang Schäuble beim Sudoku-Spiel im Bundestag zeigt –
während zugleich über riskante Hilfen für Griechenland debattiert wird?
Maas’ Gesetzentwurf fehlt jedes Problembewusstsein für solche Fragen. Er
wird in dieser Form sicher nicht Gesetz werden.
13 Apr 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Heiko Maas
Sebastian Edathy
Kinderpornografie
Schwerpunkt Pressefreiheit
Sebastian Edathy
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Heiko Maas
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Kinderschutz
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