| # taz.de -- Kommentar bloßstellende Fotos: Maas fehlt der Durchblick | |
| > Beim Ausweiten des Strafrechts geht Justizminister Maas zu weit. Sein | |
| > Entwurf macht Familienfeste künftig zum Nervenkitzel und berührt die | |
| > Pressefreiheit. | |
| Bild: Auf der Wiesn auf der Wiesn: Ab sofort Fotoverbot. | |
| Was ist nur in Justizminister Heiko Maas (SPD) gefahren? Künftig soll mit | |
| bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, wer „unbefugt“ ein | |
| „bloßstellendes“ Foto macht und dieses weiterverbreitet. Der | |
| Straftatbestand ist jedoch viel zu unbestimmt und geht deshalb viel zu | |
| weit. | |
| Bisher ist es so: Wer einen anderen verprügelt, macht sich strafbar. Wer | |
| den Verprügelten dann fotografiert und das Foto im Freundeskreis | |
| herumreicht, bleibt dagegen straflos. Auf solche Akte seelischer | |
| Grausamkeiten zielt der Gesetzentwurf offensichtlich. | |
| Die neue Strafvorschrift ist in Maas’ Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie | |
| versteckt. Als Reaktion auf die Edathy-Affäre sollen künftig alle | |
| unbefugten Nacktbilder von Kindern und Erwachsenen strafbar werden. Und | |
| weil man gerade beim Ausweiten des Strafrechts so schön in Fahrt war, | |
| werden nun auch gleich noch alle „bloßstellenden“ Fotos unter Strafe | |
| gestellt. | |
| Familienfeste werden damit zum Nervenkitzel besonderer Art. Wem gelingt es, | |
| keine Fotos zu machen, die einer der Abgebildeten als peinlich oder | |
| entwürdigend empfindet? Die Drohung mit dem Staatsanwalt dürfte die | |
| Gesprächskultur im Familienkreis sicher bereichern. | |
| ## Alles nicht so gemeint | |
| Auch das Handy auf dem Schulhof wird dank Fotofunktion zur strafrechtlich | |
| relevanten Waffe. Jedes peinliche Foto wird künftig zur Straftat. Bilder | |
| von heimlichen Küssen oder von Tränen nach der misslungenen Klassenarbeit | |
| wollen viele Kinder nicht weiterverbreitet sehen. Künftig könnte man zur | |
| Rache immerhin die Polizei einschalten. | |
| Natürlich wird Heiko Maas sagen, so sei das alles nicht gemeint. Die | |
| Strafvorschrift solle sich auf die gravierendsten und entwürdigendsten | |
| Fälle der Bloßstellung beschränken. Aber laut Gesetzentwurf sollen nun mal | |
| bloßstellende Fotos aller Art bestraft werden. | |
| Nicht zuletzt aber berührt der Gesetzentwurf die Pressefreiheit. | |
| Machtkritik kann durchaus bloßstellend sein. Eine solche Strafvorschrift | |
| schafft unnötig Rechtsunsicherheit. Ist ein Foto „unbefugt“ und damit | |
| strafbar, wenn es Wolfgang Schäuble beim Sudoku-Spiel im Bundestag zeigt – | |
| während zugleich über riskante Hilfen für Griechenland debattiert wird? | |
| Maas’ Gesetzentwurf fehlt jedes Problembewusstsein für solche Fragen. Er | |
| wird in dieser Form sicher nicht Gesetz werden. | |
| 13 Apr 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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