# taz.de -- Fotograf über Bloßstellungsgesetz: „Das kann zum Knüppel werde… | |
> Der Fotograf Günter Zint sieht in dem geplanten Gesetz eine Gefahr für | |
> die Pressefreiheit. Was eine „Bloßstellung“ sei, bleibe unklar. | |
Bild: Sorry Jungs: „Wenn mehr als drei Personen in der Öffentlichkeit auftre… | |
taz: Herr Zint, wenn die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas | |
umgesetzt werden, ist es künftig strafbar, Bilder mit bloßstellendem | |
Charakter von Personen zu veröffentlichen. Was halten Sie davon? | |
Günter Zint: Nichts. Darin sehe ich eine große Gefahr für die | |
Pressefreiheit. Das kann zum Knüppel werden, um eine unliebsame | |
Berichterstattung zu vermeiden. Wer legt fest, was eine Bloßstellung ist? | |
Wenn man ein Bild von einem alten Nazi zeigt – ist das nicht auch eine | |
Bloßstellung? Für Berufsfotografen wird das ein Problem. | |
Der Vorstoß wird damit begründet, dass die Persönlichkeitsrechte von | |
Menschen gestärkt werden sollen, die betrunken oder gegen ihren Willen | |
nackt fotografiert werden. Gelingt das? | |
Das glaube ich nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, das für jede einzelne | |
Situation dieses Gesetz speziell ausgerichtet sein kann. Ich habe so viele | |
Schnapsleichen im Archiv, da kann ich Bücher mit füllen. Aber das sind | |
alles Leute, die sich auf St. Pauli selbst ins Licht gerückt haben durch | |
ihr Benehmen. | |
Haben Sie von allen diesen Leuten eine Einverständniserklärung? | |
Nein, und die brauche ich nach heutigem Recht auch nicht. Wenn sich ein | |
Betrunkener in der Öffentlichkeit bewegt und etwa ein Verkehrshindernis | |
darstellt, ist er eine Person der Zeitgeschichte und hat sein Recht am | |
eigenen Bild verwirkt. Auch wenn mehr als drei Personen in der | |
Öffentlichkeit auftreten, haben sie kein Recht am eigenen Bild mehr. | |
Muss bei Nacktfotos nicht etwas anderes gelten? | |
In den 60er Jahren habe ich massenhaft fotografiert auf Nacktfestivals. | |
Wenn die heute wieder erscheinen würden, wäre ich mit einem Bein im | |
Gefängnis. Man muss das Maß der Dinge kennen. Missbrauch mit Kindern ist | |
furchtbar. Foren mit kinderpornografischen Inhalten, das ist ein No-go. Das | |
ist bereits verboten. Aber gegen einfache Nacktbilder, auch wenn es Kinder | |
sind, ist nichts einzuwenden. Das gilt auch für Bilder der alten Meister | |
der Kunstgeschichte. Wo ist der Kunstvorbehalt, wo fängt er an, wo hört er | |
auf? Das kann man nicht definieren. Es gibt wohl viele Grenzfälle, in denen | |
es auf die Gutartigkeit oder Bösartigkeit des Richters ankommt. | |
Sind Sie wegen Ihrer Bilder schon einmal verklagt worden? | |
Ich hatte in meiner mehr als 50-jährigen Berufslaufbahn vier oder fünf | |
Prozesse, aber immer gegen die Staatsmacht, nie gegen Privatpersonen. | |
Geklagt haben Polizeibeamte, die ich bei Einsätzen fotografiert hatte. Man | |
wollte mich mundtot machen. | |
14 Apr 2014 | |
## AUTOREN | |
Anja Krüger | |
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