Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Fotograf über Bloßstellungsgesetz: „Das kann zum Knüppel werde…
> Der Fotograf Günter Zint sieht in dem geplanten Gesetz eine Gefahr für
> die Pressefreiheit. Was eine „Bloßstellung“ sei, bleibe unklar.
Bild: Sorry Jungs: „Wenn mehr als drei Personen in der Öffentlichkeit auftre…
taz: Herr Zint, wenn die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas
umgesetzt werden, ist es künftig strafbar, Bilder mit bloßstellendem
Charakter von Personen zu veröffentlichen. Was halten Sie davon?
Günter Zint: Nichts. Darin sehe ich eine große Gefahr für die
Pressefreiheit. Das kann zum Knüppel werden, um eine unliebsame
Berichterstattung zu vermeiden. Wer legt fest, was eine Bloßstellung ist?
Wenn man ein Bild von einem alten Nazi zeigt – ist das nicht auch eine
Bloßstellung? Für Berufsfotografen wird das ein Problem.
Der Vorstoß wird damit begründet, dass die Persönlichkeitsrechte von
Menschen gestärkt werden sollen, die betrunken oder gegen ihren Willen
nackt fotografiert werden. Gelingt das?
Das glaube ich nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, das für jede einzelne
Situation dieses Gesetz speziell ausgerichtet sein kann. Ich habe so viele
Schnapsleichen im Archiv, da kann ich Bücher mit füllen. Aber das sind
alles Leute, die sich auf St. Pauli selbst ins Licht gerückt haben durch
ihr Benehmen.
Haben Sie von allen diesen Leuten eine Einverständniserklärung?
Nein, und die brauche ich nach heutigem Recht auch nicht. Wenn sich ein
Betrunkener in der Öffentlichkeit bewegt und etwa ein Verkehrshindernis
darstellt, ist er eine Person der Zeitgeschichte und hat sein Recht am
eigenen Bild verwirkt. Auch wenn mehr als drei Personen in der
Öffentlichkeit auftreten, haben sie kein Recht am eigenen Bild mehr.
Muss bei Nacktfotos nicht etwas anderes gelten?
In den 60er Jahren habe ich massenhaft fotografiert auf Nacktfestivals.
Wenn die heute wieder erscheinen würden, wäre ich mit einem Bein im
Gefängnis. Man muss das Maß der Dinge kennen. Missbrauch mit Kindern ist
furchtbar. Foren mit kinderpornografischen Inhalten, das ist ein No-go. Das
ist bereits verboten. Aber gegen einfache Nacktbilder, auch wenn es Kinder
sind, ist nichts einzuwenden. Das gilt auch für Bilder der alten Meister
der Kunstgeschichte. Wo ist der Kunstvorbehalt, wo fängt er an, wo hört er
auf? Das kann man nicht definieren. Es gibt wohl viele Grenzfälle, in denen
es auf die Gutartigkeit oder Bösartigkeit des Richters ankommt.
Sind Sie wegen Ihrer Bilder schon einmal verklagt worden?
Ich hatte in meiner mehr als 50-jährigen Berufslaufbahn vier oder fünf
Prozesse, aber immer gegen die Staatsmacht, nie gegen Privatpersonen.
Geklagt haben Polizeibeamte, die ich bei Einsätzen fotografiert hatte. Man
wollte mich mundtot machen.
14 Apr 2014
## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
Heiko Maas
Schwerpunkt Pressefreiheit
Fotografie
BND
Heiko Maas
Heiko Maas
Rachepornos
## ARTIKEL ZUM THEMA
Die Fotos eines Überzeugungstäters: Nah dran am Mythos
Günter Zint fotografierte die Beatles und Hendrix, den Anti-AKW-Widerstand
und St. Pauli. Zum 75. Geburtstag zeigt eine Ausstellung in Hamburg seine
wichtigsten Bilder.
Pressefreiheit in Deutschland: Keine Auskunft hinter diesen Fenstern
Bundesbehörden müssen Journalisten nicht viel mitteilen. Die SPD wollte das
mal ändern – doch nun ist sie an der Regierung.
Maas-Vorstoß gegen Kinderpornografie: Union will mehr
Die Pläne von Justizminister Maas gegen Kinderpornografie finden bei der
Union ein positives Echo. Sie gehen manchen aber nicht weit genug.
Kommentar bloßstellende Fotos: Maas fehlt der Durchblick
Beim Ausweiten des Strafrechts geht Justizminister Maas zu weit. Sein
Entwurf macht Familienfeste künftig zum Nervenkitzel und berührt die
Pressefreiheit.
Festnahme wegen „Rache-Porno“-Site: Geld gegen Nacktfotos
Auf der Website „ugotposted“ konnten Nutzer Nacktfotos von anderen Menschen
hochladen. Der Betreiber erpresste damit die Opfer. Nun wurde er
festgenommen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.