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# taz.de -- Reaktion auf NSU-Mordserie: Mehr Macht für den Bundesanwalt
> Nie mehr jahrelange Justiz-Kleinstaaterei wie beim NSU: Der
> Generalbundesanwalt soll solche Fälle schneller an sich ziehen.
Bild: Mehr Rechte bei politischen Verfahren: Generalbundesanwalt Harald Range.
FREIBURG taz | Als Folge aus dem NSU-Ermittlungsdesaster will die
Bundesregierung die Macht des Generalbundesanwalts stärken. Harald Range
soll schneller Ermittlungen mit möglichem Staatsschutzhintergrund
übernehmen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko
Maas (SPD) vor, der der taz vorliegt.
Die mysteriöse Mordserie gegen neun migrantische Kleingewerbler war elf
Jahre lang kein Fall für die Bundesanwaltschaft. Schließlich sahen die
örtlichen Staatsanwaltschaften keinen terroristischen Hintergrund, sondern
ermittelten gegen eine vermeintliche türkische Mafia. Auch als 1998 in
Thüringen drei militante Rechtsextremisten (Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und
Beate Zschäpe) untergetaucht waren, wiegelte die zuständige
Staatsanwaltschaft Gera ab, es handele sich nur um ein „loses Geflecht“ von
Einzelpersonen.
Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags sah ein wichtiges Versäumnis
darin, dass die Ermittlungen an beiden Ansatzpunkten nicht zentral geführt
wurden. Dies könne dazu beigetragen haben, dass der rechtsradikale
Hintergrund der Mordserie erst 2011 nach dem Tod der beiden Haupttäter
Mundlos und Böhnhardt erkannt wurde.
Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat bisher nur eine ganz schmale
Ermittlungszuständigkeit. Es muss sich, grob gesagt, um Staatsschutzfälle
von besonderer Bedeutung handeln. Bei Morden und Bombenanschlägen darf sie
nur ermitteln, wenn die Tat dazu „bestimmt und geeignet“ war, die innere
Sicherheit oder Verfassungsgrundsätze zu beeinträchtigen und der Fall
„besondere Bedeutung“ hat. Die Beschränkung der BAW auf den Staatsschutz
ist im Grundgesetz vorgegeben.
In diesem Rahmen will Justizminister Maas nun vier Punkte im
Gerichtsverfassungsgesetz ändern. So sollen die Staatsanwaltschaften der
Länder verpflichtet werden, der BAW alle Fälle mit möglicher
Bundeszuständigkeit vorzulegen. Bisher gab es hierfür nur eine
Verwaltungsvorschrift, die von den Ländern weitgehend ignoriert wurde. Der
Generalbundesanwalt kann dann die Ermittlungen übernehmen, sobald es
„tatsächliche Anhaltspunkte“ für seine Zuständigkeit gibt. Bei
Ermittlungsbeginn soll also ein „Anfangsverdacht für die Zuständigkeit“
genügen, heißt es in der Begründung.
Außerdem soll gesetzlich festgestellt werden, dass ein Staatsschutzdelikt
in der Regel „bedeutend“ ist, wenn wegen des „länderübergreifenden
Charakters der Tat“ eine zentrale Ermittlung geboten erscheint. Und
schließlich soll es für die BAW-Zuständigkeit nicht mehr erforderlich sein,
dass die Täter subjektiv die innere Sicherheit Deutschlands beeinträchtigen
wollten, es soll genügen, dass die Tat objektiv dazu geeignet war.
21 Apr 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesanwaltschaft
Justiz
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Beate Zschäpe
Rechtsextremismus
Schwerpunkt Neonazis
Spionage
Drohnenkrieg
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
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