# taz.de -- Reaktion auf NSU-Mordserie: Mehr Macht für den Bundesanwalt | |
> Nie mehr jahrelange Justiz-Kleinstaaterei wie beim NSU: Der | |
> Generalbundesanwalt soll solche Fälle schneller an sich ziehen. | |
Bild: Mehr Rechte bei politischen Verfahren: Generalbundesanwalt Harald Range. | |
FREIBURG taz | Als Folge aus dem NSU-Ermittlungsdesaster will die | |
Bundesregierung die Macht des Generalbundesanwalts stärken. Harald Range | |
soll schneller Ermittlungen mit möglichem Staatsschutzhintergrund | |
übernehmen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko | |
Maas (SPD) vor, der der taz vorliegt. | |
Die mysteriöse Mordserie gegen neun migrantische Kleingewerbler war elf | |
Jahre lang kein Fall für die Bundesanwaltschaft. Schließlich sahen die | |
örtlichen Staatsanwaltschaften keinen terroristischen Hintergrund, sondern | |
ermittelten gegen eine vermeintliche türkische Mafia. Auch als 1998 in | |
Thüringen drei militante Rechtsextremisten (Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und | |
Beate Zschäpe) untergetaucht waren, wiegelte die zuständige | |
Staatsanwaltschaft Gera ab, es handele sich nur um ein „loses Geflecht“ von | |
Einzelpersonen. | |
Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags sah ein wichtiges Versäumnis | |
darin, dass die Ermittlungen an beiden Ansatzpunkten nicht zentral geführt | |
wurden. Dies könne dazu beigetragen haben, dass der rechtsradikale | |
Hintergrund der Mordserie erst 2011 nach dem Tod der beiden Haupttäter | |
Mundlos und Böhnhardt erkannt wurde. | |
Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat bisher nur eine ganz schmale | |
Ermittlungszuständigkeit. Es muss sich, grob gesagt, um Staatsschutzfälle | |
von besonderer Bedeutung handeln. Bei Morden und Bombenanschlägen darf sie | |
nur ermitteln, wenn die Tat dazu „bestimmt und geeignet“ war, die innere | |
Sicherheit oder Verfassungsgrundsätze zu beeinträchtigen und der Fall | |
„besondere Bedeutung“ hat. Die Beschränkung der BAW auf den Staatsschutz | |
ist im Grundgesetz vorgegeben. | |
In diesem Rahmen will Justizminister Maas nun vier Punkte im | |
Gerichtsverfassungsgesetz ändern. So sollen die Staatsanwaltschaften der | |
Länder verpflichtet werden, der BAW alle Fälle mit möglicher | |
Bundeszuständigkeit vorzulegen. Bisher gab es hierfür nur eine | |
Verwaltungsvorschrift, die von den Ländern weitgehend ignoriert wurde. Der | |
Generalbundesanwalt kann dann die Ermittlungen übernehmen, sobald es | |
„tatsächliche Anhaltspunkte“ für seine Zuständigkeit gibt. Bei | |
Ermittlungsbeginn soll also ein „Anfangsverdacht für die Zuständigkeit“ | |
genügen, heißt es in der Begründung. | |
Außerdem soll gesetzlich festgestellt werden, dass ein Staatsschutzdelikt | |
in der Regel „bedeutend“ ist, wenn wegen des „länderübergreifenden | |
Charakters der Tat“ eine zentrale Ermittlung geboten erscheint. Und | |
schließlich soll es für die BAW-Zuständigkeit nicht mehr erforderlich sein, | |
dass die Täter subjektiv die innere Sicherheit Deutschlands beeinträchtigen | |
wollten, es soll genügen, dass die Tat objektiv dazu geeignet war. | |
21 Apr 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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