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# taz.de -- Zwangsprostitution in Bordellen: Schwesig will Kontrolle
> Die Bundesregierung will Bordelle zu Gewerbe erklären, um sie besser
> kontrollieren zu können. Dadurch soll Menschenhandel bekämpft werden.
Bild: Bisher eher unreguliert: Rotlichtviertel in Frankfurt am Main.
BERLIN taz | Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will eine
Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber einführen, um Zwangsprostitution zu
bekämpfen. „Prostitutionsstätten müssen einer effektiven rechtsstaatlichen
Kontrolle unterworfen werden“, sagte eine Sprecherin Schwesigs. Letzte
Woche lud das Ministerium Experten zu einer Anhörung, ein Gesetzentwurf ist
in Arbeit.
Seit 2001 gilt Prostitution nicht mehr als sittenwidrig und ist als
Dienstleistung geregelt – Bordelle hingegen blieben unreguliert. Behörden
können sie deshalb nicht ohne weiteres kontrollieren. Genau dies aber hält
die Polizei für nötig, um gegen Zwangsprostitution vorgehen zu können; denn
die Opfer melden sich nur selten von selbst. Eine „Erhellung des
Dunkelfelds“, so das Bundeskriminalamt (BKA), gebe es nur mit mehr
Kontrollen.
Etwa 400.000 Menschen sollen in Deutschland der Prostitution nachgehen, wie
viele davon unter Zwang, ist unklar. Laut dem BKA stammten 2012 etwa zwei
Drittel aller bekannten Opfer aus Osteuropa, 52 Prozent waren unter 21
Jahre alt.
Der Koordinationskreis gegen Frauenhandel (KOK) begrüßte Schwesigs Vorstoß
mehrheitlich. Er fordert, die Erlaubnispflicht mit Regelungen zu koppeln,
etwa zu Gesundheitsversorgung und Unterstützungsangeboten für Opfer.
„Dadurch könnten Ausbeutung und Menschenhandel erschwert werden“, so der
KOK in einer Stellungnahme an Schwesig. Auch eine gesetzliche
„Zuverlässigkeitsprüfung“ der Betreiber ähnlich wie bei Gaststätten sei
sinnvoll. Vorbestrafte etwa sollten keine Erlaubnis erhalten können.
## Berufsverband ist dagegen
Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD e. V.)
lehnt Schwesigs Pläne dagegen ab. „Wir sprechen uns gegen eine Erlaubnis-
oder Überwachungspflicht aus“, heißt es in einer Stellungnahme.
Prostitution unterliege noch immer einem „gesellschaftlichen Unwerturteil“.
Der Verband befürchtet deshalb, die Gewerbeaufsichtsämter könnten ihren
Ermessensspielraum nutzen, um auch „Arbeitsplätze mit guten
Arbeitsbedingungen“ zu schließen.
Strittig ist, ob eine Altersgrenze von 21 Jahren für Prostituierte
eingeführt werden soll, wie die Union dies will. „Heranwachsende müssen vor
unbedachtem Handeln geschützt werden“, sagt die CDU-Fraktionsvize Nadine
Schön. Die SPD lehnt dies ab. „Bei legaler Prostitution bin ich klar gegen
eine Altersgrenze“, sagt Fraktionsvize Eva Högl der taz. Menschen unter 21
Jahre zur Aufnahme der Prostitution zu bringen, sei längst als
Menschenhandel unter Strafe gestellt. Prostitution müsse für über
18-Jährige hingegen erlaubt bleiben, so Högl.
Schwesigs Vorstoß sei sinnvoll, um der Polizei nicht die alleinige
Verantwortung für die Kontrolle des Rotlichtmilieus zu überlassen. „Die
kann nicht einfach überall rein, sie braucht einen Anhaltspunkt, dass etwas
Illegales passiert ist“, sagt Högl. „Wir wollen deshalb, dass die
Gewerbeaufsicht verdachtsunabhängig kontrollieren kann, um
Zwangsprostitution zu entdecken.“
16 Jun 2014
## AUTOREN
Christian Jakob
## TAGS
Prostitution
Bordell
Zwangsprostitution
Menschenhandel
Manuela Schwesig
Prostitution
Zwangsprostitution
Grüne
Bremen
Zwangsarbeit
Prostitutionsgesetz
Zwangsprostitution
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