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# taz.de -- Assange seit 2 Jahren im Botschaftsasyl: Hinter ecuadorianischen Ga…
> Der Wikileaks-Gründer will die Vertretung Ecuadors in London einfach
> nicht verlassen. Nicht unser Problem, meint die schwedische
> Staatsanwaltschaft.
Bild: Kurzer Aufenthalt auf dem Botschaftsbalkon: Julian Assange am 19. August …
STOCKHOLM taz | Julian Assange – war da was? Nicht, wenn es nach der
schwedischen Staatsanwaltschaft geht. Die Frage, ob sie denn irgendeinen
Kommentar dazu habe, dass der Wikileaks-Gründer sich nun seit zwei Jahren
in der Botschaft Ecuadors in London aufhält, um einer Auslieferung nach
Schweden zu entgehen, verneint die für das schwedische Ermittlungsverfahren
gegen Assange zuständige Staatsanwältin Marianne Ny. Und verweist auf die
Internetseite der Anklagebehörde.
[1][Dort] ist die Rubrik „Der Fall Assange“ seit bald zwei Jahren nicht
mehr aktualisiert worden. Die letzte Notiz im Zusammenhang mit der
Asylgewährung für Assange durch Ecuador lautet trocken: „Da sich die
Botschaft Ecuadors auf britischem Boden befindet, ist dies eine
Angelegenheit der britischen Behörden.“ Im übrigen wird betont, dass dieses
Asyl und der Botschaftsaufenthalt von Assange „keine Auswirkungen auf die
strafrechtlichen Ermittlungen in Schweden“ habe. Ein neue Stellungnahme
wird erst für den Fall „der Anhörung des Beschuldigten in schwedischer
Untersuchungshaft“ in Aussicht gestellt. Dann werde Marianne Ny gerne für
Interviewwünsche zur Verfügung stehen.
Die Sache scheint also festgefahren zu sein – jedenfalls solange die
61-jährige Oberstaatsanwältin Ny für den Fall zuständig ist. Von ihr wird
kolportiert, dass, wenn sie einmal nein gesagt habe, es auch bei einem Nein
bleibe. Und nein hat Ny zum Angebot Assanges gesagt, ihn in der Londoner
Botschaft zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu anzuhören. Den Vorwürfen,
die im November 2010 auch zu einem europaweiten Haftbefehl gegen ihn
geführt hatten: Assange habe sich bei einem Aufenthalt in Schweden im
August 2010 der Vergewaltigung in einem Fall und der sexuellen Nötigung in
zwei Fällen schuldig gemacht. Die Ablehnung eines Verhörs in London
begründet die Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf [2][formale und
praktische Hindernisse]. Außerdem habe Ny, laut Medien, klar gemacht, dass
Assange von ihr schon gar keine Sonderbehandlung bekommen werde – nach all
der „Farce“, die er veranstaltet habe. Sonst würde er ja dafür auch noch
belohnt.
Julian Assange wiederum hat zuletzt in einem Chat mit LeserInnen des
Stockhomer Aftonbladet am Dienstag dieser Woche an seiner Haltung
festgehalten, nicht freiwillig zu einer Anhörung nach Schweden reisen oder
die vom britischen „Supreme Court“ im Juni 2012 endgültig abgesegnete
Auslieferung dorthin akzeptieren zu wollen, da er sonst seinen Asylstatus
verlieren würde. Im übrigen wiederholte er seine Befürchtung, womöglich von
Schweden an die USA ausgeliefert zu werden. Unbegründet sei eine solche
Furcht, meint dagegen die schwedische Staatsanwaltschaft, verweist auf
formales Recht und darauf, dass Assange in Schweden nicht weniger sicher
wäre als [3][in Grossbritannien]. Eine audrückliche
Nicht-Auslieferungsgarantie könne man ihm allerdings aus
verfassungsrechtlichen Gründen auch nicht geben.
## Kein öffentlicher Druck
Muss Assange also auf „ewig“ in der Ecuador-Botschaft sitzen? In Schweden
kann man von einem starken öffentlichen oder gar politischen Druck auf die
Staatsanwaltschaft, sich doch vielleicht zu bewegen, nicht sprechen.
Zuletzt hatte vor vier Monaten Johan Pehrson, der justizpolitische Sprecher
der mitregierenden liberalen Volkspartei, an Ny appelliert, ihre Prinzipien
über Bord zu werfen und Assange in London anzuhören. Schliesslich handle es
sich um einen „außergewöhnlichen Fall“ und man müsse auch an die Opfer, …
beiden Frauen, denken. Denen sei nicht damit gedient, dass das Verfahren
jahrelang stocke. Anne Ramberg, Vorsitzende des schwedischen
Anwaltsverbands schloss sich diesem Appell an und meinte, alle Beteiligten
seien an diesem „Zirkus“ schuld: von der schwedischen Staatsanwaltschaft
über die britische Justiz bis zu Assange selbst. Und Claes Borgström,
Anwalt einer der beiden Frauen, die Assange beschuldigen, wundert sich,
warum dieser nicht einfach von der britischen Polizei zu den Tatvorwürfen
gehört werden könne.
Für Dienstag kommender Woche haben Assanges Anwälte einen neuen
gerichtlichen Antrag auf Aufhebung des schwedischen Haftbefehls
angekündigt. Im August 2020 würde die schwerste der Assange vorgeworfenen
Straftaten verjähren.
19 Jun 2014
## LINKS
[1] http://www.aklagare.se/In-English/Media/The-Assange-Matter/
[2] http://www.aklagare.se/In-English/Media/The-Assange-Matter/Why-is-the-prose…
[3] http://www.aklagare.se/In-English/Media/The-Assange-Matter/Can-Assange-be-e…
## AUTOREN
Reinhard Wolff
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