Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Grundsatzurteil des EuGH: Die eigene Energie im Sinn
> Nationale Förderung von Ökostrom ist rechtens, entschied der Europäische
> Gerichtshof. Ausländische Stromerzeuger dürfen benachteiligt werden.
Bild: Ein Verbot der Ökostrom-Förderung hätte in vielen Ländern zu Mehrkost…
KARLSRUHE taz | Die Förderung von Ökostrom darf sich auf inländische
Stromproduktion beschränken. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am
Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden. Das Urteil betrifft zwar
einen Fall aus Schweden, verhindert aber auch einen Kollaps der deutschen
Ökostromförderung.
In Schweden wird Strom aus erneuerbaren Energien seit 2003 besonders
gefördert. Wer Strom aus Sonne und Wind erzeugt, bekommt dafür Zertifikate,
die auf einem speziellen Markt gehandelt werden und die Mehrkosten der
Produktion decken. Diese Zertifikate werden aber nur für Anlagen in
Schweden ausgegeben.
Hiergegen klagte der Betreiber des finnischen Windparks „Oskar“. Die
Windräder stehen im Archipel der Åland-Inseln, die politisch zu Finnland
gehören, aber an das schwedische Stromnetz angeschlossen sind. Der
Betreiber wollte deshalb auch von der schwedischen Windkraftförderung
profitieren.
Die EuGH-Entscheidung war in ganz Europa mit Spannung erwartet worden. Denn
der unabhängige Generalanwalt Yves Bot hatte im Januar empfohlen, der Klage
stattzugeben. Zwar erlaube die 2009 beschlossene EU-Ökostrom-Richtlinie,
dass jeder EU-Staat nur Anlagen auf eigenem Gebiet fördert, Generalanwalt
Bot sah in dieser Richtlinie jedoch einen Verstoß gegen die höherrangigen
EU-Verträge. Die Beschränkung des freien Warenverkehrs sei auch unter
ökologischen Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen.
## Beschränkung des freien Warenverkehrs gerechtfertigt
Wäre der EuGH seinem Gutachter gefolgt, hätte dies in den Ländern, die
Ökostrom am stärksten fördern, zu erheblichen Mehrkosten geführt. Da die
Förderung in Deutschland auf den Strompreis umgelegt wird, wären die Preise
deutlich gestiegen. Manche befürchteten – oder erhofften – ein Ende der
dann nicht mehr vernünftig finanzierbaren deutschen Ökostromförderung.
Der EuGH entschied nun aber anders. Zwar sieht auch er eine Beschränkung
des freien Warenverkehrs, wenn nur heimischer Ökostrom gefördert wird. Dies
sei derzeit aber gerechtfertigt. Es liege „im Allgemeininteresse“, die
Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, um die Umwelt zu schützen
und die Klimaänderungen zu bekämpfen, so der EuGH.
Dazu gehöre, „dass die EU-Mitgliedstaaten die Wirkung und die Kosten der
nationalen Förderregelungen entsprechend ihrem jeweiligen Potenzial
kontrollieren können“. Die Anstrengungen beim Klimaschutz erforderten eine
„faire und angemessene Aufteilung“. Zwar habe Schweden mit 18 Prozent
Ökostromanteil das EU-Ziel von 20 Prozent bis 2020 schon fast erreicht, der
EuGH hält eine Fortführung der Förderung aber für erforderlich, weil
Investoren stabile Bedingungen brauchen. (Az.: C-573/12)
1 Jul 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Europäischer Gerichtshof
EuGH
Ökostrom
Niedersachsen
Ökostrom
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Ökostrom
Ökostrom
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
## ARTIKEL ZUM THEMA
Windenergie in Niedersachsen: 14:2 für die Lobbyisten
So sieht ein Expertenkreis aus, mit dem Rot-Grün in Niedersachsen den
Ausbau der Windkraft planen will: zwei Naturschützer und 14
Wirtschaftsvertreter.
Ökostrom in Deutschland: Bewerbung um die Sonne
Wie geht es weiter mit der staatlichen Unterstützung der Energiewende in
Deutschland? Nun werden Details zur Förderrevolution bekannt.
Reform des EEG: Bis über die Grenze des Zulässigen
Gegen die Opposition, gegen Brüssel, gegen sich selbst: Die Große Koalition
hat ihre Ökostrom-Reform durchgepeitscht – vorläufig.
Energiewende in Deutschland: Umfairteilung sieht anders aus
Die Energiewende findet weitgehend ohne die Industrie statt. Sie wird stark
von den Kosten ausgenommen. Die Verbraucher hingegen müssen zahlen.
Ökostrom in Deutschland: Für die Industrie geht die Sonne auf
Große Stromkonzerne sollen trotz der Ökostrom-Debatte weiterhin
Entlastungen in bisheriger Höhe erhalten. Gut fünf Milliarden Euro sind im
Jahr für sie eingeplant.
Ökostrom in Deutschland: Hauptsache, der Industrie geht's gut
Die Bundesregierung und die EU-Kommission haben sich über die Rabatte bei
der Ökostrom-Förderung geeinigt. Der Industrie geht es besser als zuvor.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.