# taz.de -- Grundsatzurteil des EuGH: Die eigene Energie im Sinn | |
> Nationale Förderung von Ökostrom ist rechtens, entschied der Europäische | |
> Gerichtshof. Ausländische Stromerzeuger dürfen benachteiligt werden. | |
Bild: Ein Verbot der Ökostrom-Förderung hätte in vielen Ländern zu Mehrkost… | |
KARLSRUHE taz | Die Förderung von Ökostrom darf sich auf inländische | |
Stromproduktion beschränken. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am | |
Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden. Das Urteil betrifft zwar | |
einen Fall aus Schweden, verhindert aber auch einen Kollaps der deutschen | |
Ökostromförderung. | |
In Schweden wird Strom aus erneuerbaren Energien seit 2003 besonders | |
gefördert. Wer Strom aus Sonne und Wind erzeugt, bekommt dafür Zertifikate, | |
die auf einem speziellen Markt gehandelt werden und die Mehrkosten der | |
Produktion decken. Diese Zertifikate werden aber nur für Anlagen in | |
Schweden ausgegeben. | |
Hiergegen klagte der Betreiber des finnischen Windparks „Oskar“. Die | |
Windräder stehen im Archipel der Åland-Inseln, die politisch zu Finnland | |
gehören, aber an das schwedische Stromnetz angeschlossen sind. Der | |
Betreiber wollte deshalb auch von der schwedischen Windkraftförderung | |
profitieren. | |
Die EuGH-Entscheidung war in ganz Europa mit Spannung erwartet worden. Denn | |
der unabhängige Generalanwalt Yves Bot hatte im Januar empfohlen, der Klage | |
stattzugeben. Zwar erlaube die 2009 beschlossene EU-Ökostrom-Richtlinie, | |
dass jeder EU-Staat nur Anlagen auf eigenem Gebiet fördert, Generalanwalt | |
Bot sah in dieser Richtlinie jedoch einen Verstoß gegen die höherrangigen | |
EU-Verträge. Die Beschränkung des freien Warenverkehrs sei auch unter | |
ökologischen Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen. | |
## Beschränkung des freien Warenverkehrs gerechtfertigt | |
Wäre der EuGH seinem Gutachter gefolgt, hätte dies in den Ländern, die | |
Ökostrom am stärksten fördern, zu erheblichen Mehrkosten geführt. Da die | |
Förderung in Deutschland auf den Strompreis umgelegt wird, wären die Preise | |
deutlich gestiegen. Manche befürchteten – oder erhofften – ein Ende der | |
dann nicht mehr vernünftig finanzierbaren deutschen Ökostromförderung. | |
Der EuGH entschied nun aber anders. Zwar sieht auch er eine Beschränkung | |
des freien Warenverkehrs, wenn nur heimischer Ökostrom gefördert wird. Dies | |
sei derzeit aber gerechtfertigt. Es liege „im Allgemeininteresse“, die | |
Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, um die Umwelt zu schützen | |
und die Klimaänderungen zu bekämpfen, so der EuGH. | |
Dazu gehöre, „dass die EU-Mitgliedstaaten die Wirkung und die Kosten der | |
nationalen Förderregelungen entsprechend ihrem jeweiligen Potenzial | |
kontrollieren können“. Die Anstrengungen beim Klimaschutz erforderten eine | |
„faire und angemessene Aufteilung“. Zwar habe Schweden mit 18 Prozent | |
Ökostromanteil das EU-Ziel von 20 Prozent bis 2020 schon fast erreicht, der | |
EuGH hält eine Fortführung der Förderung aber für erforderlich, weil | |
Investoren stabile Bedingungen brauchen. (Az.: C-573/12) | |
1 Jul 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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