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# taz.de -- Arbeitsmarkt-Expertin über Mindestlohn: „Wer geht den Beschwerde…
> Der Bundestag hat den Mindestlohn mit großer Mehrheit beschlossen. Nun
> muss seine Durchsetzung kontrolliert werden, sagt Forscherin Claudia
> Weinkopf.
Bild: Der Mindestlohn soll dazu führen, dass sich der Unterschied zwischen Fra…
taz: Frau Weinkopf, ein Viertel aller berufstätigen Frauen verdiente im
Jahr 2012 unter 8,50 Euro die Stunde. Werden sie alle vom Mindestlohn
profitieren?
Claudia Weinkopf: Ein Großteil wird profitieren, vor allem, wenn der
Mindestlohn bei den Minijobs kommt, in denen sehr viele Frauen arbeiten.
Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern beträgt im Moment 23
Prozent. Wird der Mindestlohn das ändern?
Das ist zu erwarten. In Großbritannien wurde vor 15 Jahren der Mindestlohn
eingeführt, da hat sich der Gender Pay Gap von 15,9 Prozent im Jahr 1998
auf 9,4 Prozent im Jahr 2013 verringert.
Was sind das für Jobs, die jetzt besser bezahlt werden?
Am stärksten werden die Veränderungen in der Landwirtschaft und im
Gastgewerbe sein, auch der Einzelhandel zahlt im Moment noch oft weniger
als 8,50 Euro. Auch soziale Dienstleistungen wie die Pflege sind betroffen,
zumindest im Osten, wo im Moment 8 Euro gezahlt werden – auch wenn sie erst
2017 dran sind, weil sie ja einen Tarifvertrag haben.
Wird der Mindestlohn tatsächlich durchgesetzt werden?
Das ist die Frage. In Großbritannien gibt es eine Hotline. Da rufen etwa
Firmen an, die glauben, die Konkurrenz zahle nicht genug. Auch Mitarbeiter
könnten dort anrufen, tun es aber oft aus einem bestehenden
Arbeitsverhältnis heraus nicht. Es muss die Möglichkeit geben, den
entgangenen Lohn nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch einzufordern.
Oder man muss anonym melden können. Die Frage ist dann: Geht jemand diesen
Beschwerden nach?
Es wird einen Stellenabbau geben, der besonders die Frauen in
Ostdeutschland trifft, sagen manche Forscher voraus. Befürchten Sie das
auch?
Manche Betriebe, die zuvor mit Dumpinglöhnen agierten, werden vom Markt
verschwinden. Aber deren Arbeit muss auch gemacht werden. Die Haare müssen
so oder so geschnitten werden und an der Kasse muss jemand sitzen. Das
heißt, Betriebe, die besser wirtschaften, werden diese Arbeitnehmerinnen
übernehmen.
Die SPD wollte die Minijobs wieder stärker regulieren. Ist das nun mit dem
Mindestlohn erledigt?
Die große Herausforderung ist, dass der Mindestlohn hier durchgesetzt und
kontrolliert wird. Bisher werden in Minijobs nicht nur niedrige Löhne
gezahlt, auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder der bezahlte
Urlaub werden oft nicht gewährt. Wenn all diese Ansprüche durchgesetzt
werden, dann sind Minijobs für Arbeitgeber nicht mehr so attraktiv. Aus
meiner Sicht ist das eine Chance für die Frauen, aus den Minijobs
rauszukommen.
Warum sollten solche Ansprüche nun besser durchgesetzt werden?
Es ist eine Herkulesaufgabe, bei den Minijobs Ordnung zu schaffen. Nun ist
aber ein klares Signal gesetzt: Minijobber haben Anspruch auf den
Mindestlohn. Zudem müssen nun ihre Arbeitsstunden dokumentiert werden.
Papier ist geduldig …
Ja, aber wenn die Aussagen von Beschäftigten und die Papiere nicht
übereinstimmen, fällt das bei Kontrollen auf.
Was wäre der nächste Schritt, um den Gender Pay Gap weiter zu schließen?
Die typischen Frauentätigkeiten in Tarifverträgen müssten aufgewertet
werden. Dabei kann vom Mindestlohn durchaus ein Impuls ausgehen: Die
nächsthöheren Gehaltsgruppen werden dann häufig auch angehoben.
3 Jul 2014
## AUTOREN
Heide Oestreich
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