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# taz.de -- Zeitungszusteller und Mindestlohn: Die im Dunkeln bezahlt man schle…
> Der Mindestlohn kommt, aber nicht für alle. Für Zeitungszusteller etwa
> gelten vorerst Ausnahmen von der 8,50-Euro-Regel.
Bild: Wir Ausbeuter: Ein Zusteller trägt frühmorgens in Wiesbaden Zeitungen a…
BERLIN taz | Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, den der
Bundestag am Donnerstag beschließt, wird so sicher kommen wie die
abonnierte Zeitung in den Briefkasten – nur eben mit Ausnahmen. Zu denen
gehören auch die Zeitungsboten.
Für sie gibt es eine Übergangsregelung: Im Jahr 2015 darf der Botenlohn 25
Prozent unter dem Mindestlohn liegen, 2016 noch 15 Prozent darunter. Erst
ab 2017 sollen auch Boten 8,50 Euro bekommen – also zwei Jahre später als
Angestellte in anderen Branchen.
Das betrifft auch Zeitungsboten, die die taz austragen – auch wenn zwischen
taz und Bote keine direkte Verbindung besteht. Die taz hat Verträge mit der
Post und Regionalzeitungen, die sich dann um die Auslieferung der Zeitungen
kümmern – meist mittels Vertriebsgesellschaften, die wiederum mit Agenturen
zusammenarbeiten. Was ein Zeitungsbote also am Ende verdient, kann die taz
selbst kaum beeinflussen.
Besonders kompliziert: Die Boten werden heute in der Regel nach Stückzahl
bezahlt. Ihr Lohn fällt je nach Siedlungs- und Abonnentendichte
unterschiedlich aus. In Berlin verdient ein Träger beispielsweise pro
Zeitung zwischen 4 und 10 Cent. Meist bleibt am Monatsende ein Lohn, der
durch Hartz IV aufgestockt wird. Insofern sollte selbst die
Übergangsregelung für viele eine Verbesserung sein.
taz-Geschäftsführer Karl-Heinz Ruch sieht aber ein ganz anderes Problem:
„Ich glaube, die Boten werden vielleicht nie einen Mindestlohn kriegen,
weil es dann diesen Beruf nicht mehr gibt.“ Ein Mindestlohn in ländlichen
Regionen werde wohl zu Stellenabbau oder Scheinselbstständigkeit führen.
Eine gedruckte Zeitung könnte dann durch E-Paper ersetzt werden. Dann wäre
für den Boten nicht der verzögerte Mindestlohn das Problem, sondern die
Frage, ob er seinen Job behält.
3 Jul 2014
## AUTOREN
Jasmin Kalarickal
## TAGS
Mindestlohn
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Journalismus
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