Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Stromanbieter drückt sich um EEG-Umlage: Energieversorgung für Fo…
> Die Hamburger Stromfirma Care Energy bezahlt keine Umlage nach dem
> Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und kommt damit vor Gericht durch.
Bild: Wenn der Stromlieferant einen Hightech-Kühlschrank stellt: Ist das schon…
HAMBURG taz | Der Hamburger Energieanbieter Care Energy hat gerade vom
Hanseatischen Oberlandesgericht Recht bekommen – und zugleich eine verbale
Ohrfeige. Die Firma, die mit Ökologie und sozialem Engagement wirbt, muss
nach dem Urteil vorerst weiterhin keine Umlage nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bezahlen.
Dabei hat ihr das Gericht in der Urteilsbegründung eine Täuschung
unterstellt: Sie betreibe ihr besonderes Geschäftsmodell
„Energie-Contracting“ nur zum Schein, vermutlich um gerade keine EEG-Umlage
bezahlen zu müssen.
Nach dem EEG hat jeder, der Strom aus erneuerbaren Energien ins Stromnetz
einspeist, Anspruch auf eine bestimmte Vergütung durch die vier großen
Übertragungsnetzbetreiber. Diese holen sich das Geld über die
Stromversorger von den Endkunden wieder. Care Energy als Versorger hat sich
geweigert, dieses Geld weiterzugeben und wurde deshalb von dem
Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz verklagt.
Care Energy bekam im Berufungsverfahren Recht – letztlich weil 50 Hertz die
falsche Tochterfirma des verschachtelten Unternehmens verklagt hat: Die
beklagte Firma sei „kein Elektrizitätsversorgungsunternehmen, das Strom an
Letztverbraucher liefert“, urteilte das Gericht. Deshalb muss es auch keine
EEG-Umlage entrichten.
Dieses Ergebnis liest sich kurios, denn das Gericht ringt in seiner
Urteilsbegründung mit den Beziehungen zwischen den Tochterfirmen von Care
Energy. Sie wirft dem Unternehmen vor, Scheingeschäfte zwischen den
Töchtern abgeschlossen zu haben, mit dem Ziel zu verschleiern, wer
letztlich der Stromlieferant für die Endkunden ist.
Nach Darstellung von Unternehmenssprecher Marc März agieren im Rahmen der
„Care Energy Holding“ drei Unternehmen: „United Power and Gas“ (UPG), g…
die sich die Klage von 50 Hertz richtete, kauft Ökostrom und beliefert
verschiedene andere Unternehmen mit Energie; „Care Energy Netzbetrieb“
betreibt das Stromnetz des Kunden hinter dem Zähler; „Care Energy
Energie-Dienstleistungen“ ist Vertragspartnerin der Endkunden, das heißt
sie verkauft diesen den Strom und sammelt die EEG-Umlage ein.
„Wir haben gesagt, wir hätten gerne eine in der Höhe und im Adressaten
richtige Rechnung“, sagt März. Dieser Bitte habe 50 Hertz trotz
wiederholter Bitten nicht entsprochen, weshalb Care Energy nicht zahlte. 50
Hertz habe verloren, weil es das falsche Unternehmen verklagt habe, sagt
März. 50 Hertz will sich zurzeit nicht äußern und „die weitere
Vorgehensweise prüfen“. Eine Revision des Urteils beim Bundesgerichtshof
wäre möglich.
50 Hertz ist nicht die einzige Akteurin, die sich mit der Konstruktion von
Care Energy schwer tut. Die Bundesnetzagentur verhängte gegen deren
geschäftsführenden Gesellschafter Martin Richard Kristek im vergangenen
Jahr ein Bußgeld von 40.000 Euro: Sein Unternehmen habe es versäumt
mitzuteilen, dass es Haushaltskunden mit Energie beliefere.
Er bezeichne sein Geschäftsmodell zwar als Contracting, in dessen Rahmen
„Nutzenergie“ in Form von Licht, Kraft, Wärme und Kälte an die Verbraucher
geliefert werde, das sei aber faktisch und rechtlich nichts anderes als
klassischer Stromvertrieb.
Zur gleichen Einschätzung kommt das OLG: Geschäftsführer Kristek habe
„nicht nachvollziehbar erläutern können, wie sich die Umwandlung von Strom
in Nutzenergie vollzieht“. Für seine Energiedienstleistungen brauche sich
das Unternehmen weder das Netz hinterm Zähler noch die Kühlschränke seiner
Kunden übertragen lassen.
Nach dem Gesamtbild der Verträge dränge sich auf, dass die Beklagte ein
sogenanntes Schein-Contracting als echtes, steuerbegünstigtes
Energie-Contracting darzustellen und zugleich zu erreichen versuche, „dass
keines der drei Unternehmen die EEG-Umlage zu zahlen hat“.
März widerspricht und pocht darauf, dass Care Energy ein
Energiedienstleister sei. „Jeder, der sagt, wir machen kein Contracting,
der hat’s nicht verstanden“, sagt März. Entscheidend seien die zusätzlich…
Angebote von Care Energy: Energieeffizienzberatung, Gebäudesanierung,
Photovoltaikanlagen, effiziente Haushaltsgeräte.
Wer etwa bei Care Energy einen effizienten Kühlschrank kaufe, bekomme den
Strom, den der Kühlschrank verbraucht, geschenkt. Alternativ könne er den
Kühlschrank kostenlos erhalten und dafür die Hälfte des eingesparten Stroms
bezahlen. Das sei nichts anderes als Contracting.
Günter Hörmann, Geschäftsführer der Hamburger Verbraucherzentrale warnt,
das Vertragskonstrukt von Care Energy sei für ihn und seine Mitarbeiter
„nicht durchschaubar“. Zwar müssten Kunden bei Care Energy keine Vorkasse
leisten, sollte der Versorger jedoch zahlungsunfähig werden, könnte es
sein, dass sich die Netzbetreiber die ausstehende EEG-Umlage bei den
Stromkunden holten.
31 Aug 2014
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
EEG-Umlage
Energiewende
Energieversorgung
Stromanbieter
Energie
Energie
Ökostrom
Ökostrom
Heizkosten
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Erneuerbare Energien
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Ökostrom
EEG-Umlage
## ARTIKEL ZUM THEMA
Umstrittener Energieversorger: Klagen von und gegen Care-Energy
Netzbetreiber fordern 80 Millionen Euro von dem Stromanbieter. Der wehrt
sich mit Unterlassungsklagen gegen kritische Texte.
Strompreise 2016: Effizienz lohnt sich weniger
Die Stromversorger strukturieren ihre Tarife um. Grundgebühren werden
teurer, Kilowattstunden billiger. Schön für Großverbraucher.
Kommentar Ökostromumlage: Der wahre Erfolg ist nicht sichtbar
Die Ökostromumlage sinkt. Die eigentlich gute Nachricht ist:
Betriebswirtschaftlich gesehen sind Wind und Sonne längst günstiger als
Kohle und Gas.
Strompreise in Deutschland: Ökostrom-Umlage sinkt leicht
Erstmals wird die EEG-Umlage gesenkt. Für durchschnittliche Verbraucher
bedeutet das 2,45 Euro weniger Stromkosten im Jahr.
Auswirkungen der EEG-Reform: „Hunderttausenden droht ein Fiasko“
Wegen der EEG-Reform könnten hohe Stromrechnungen folgen, warnt der Chef
des Verbraucherschutzes. Betroffen seien vor allem Arme.
EEG im Bundestag: Die Eile rächt sich
Die Regierung muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz nach nur einer Woche
nachbessern. Schuld ist ein peinlicher Fehler.
Reform des EEG: Bis über die Grenze des Zulässigen
Gegen die Opposition, gegen Brüssel, gegen sich selbst: Die Große Koalition
hat ihre Ökostrom-Reform durchgepeitscht – vorläufig.
Debatte EEG-Reform: Die Glaubensfrage
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist so kompliziert geworden, dass kaum noch
jemand folgen kann. Das nützt den gut organisierten Lobbys.
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Einigung in letzter Minute
Union und SPD wollen die Bagatellgrenze für Eigenstromproduzenten
beibehalten. Ein wichtiger Konflikt mit der EU bleibt ungelöst.
Energiewende in Deutschland: Umfairteilung sieht anders aus
Die Energiewende findet weitgehend ohne die Industrie statt. Sie wird stark
von den Kosten ausgenommen. Die Verbraucher hingegen müssen zahlen.
EEG-Umlage für Unternehmen: Mehr Firmen sollen zahlen
Einem Bericht des „Spiegel“ zufolge sollen Ausnahmen für die EEG-Umlage
weiter eingeschränkt werden. Das gehe aus Informationen des
Wirtschaftsministeriums hervor.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.