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# taz.de -- Betätigungsverbot in Deutschland: De Maizière untersagt IS-Aktivi…
> Bisher konnten Anhänger der Terroristen in Deutschland offen die IS-Fahne
> zeigen. Das ändert sich jetzt. Der Innenminister erlässt ein
> Betätigungsverbot.
Bild: Soll in Deutschland nicht mehr zu sehen sein: Fahne des IS, hier im Nordi…
BERLIN dpa | Die Bundesregierung verbietet der Terrormiliz Islamischer
Staat (IS) Aktivitäten in Deutschland. Innenminister Thomas de Maizière
(CDU) hat bei einer Pressekonferenz am Vormittag in Berlin ein
Betätigungsverbot für die Terrorgruppe in der Bundesrepublik verkündet. Mit
dem Betätigungsverbot soll Anhängern und Mitgliedern des IS in Deutschland
auch das Verwenden von Symbolen wie der schwarzen IS-Flagge oder das Tragen
von Abzeichen untersagt werden.
Durch das Verbot ist der IS in Deutschland noch nicht als ausländische
terroristische Vereinigung eingestuft – dazu ist ein Gerichtsurteil
erforderlich. Nach Einschätzung der Bundesregierung sind in der Miliz auch
mehrere hundert deutsche Kämpfer aktiv. Zunächst hatten WDR, NDR und
Süddeutsche Zeitung [1][über das bevorstehende Verbot berichtet.]
Das IS-Verbot gehört zu einer Reihe von Maßnahmen der Bundesregierung im
Kampf gegen die vor allem im Irak und in Syrien tätigen Terroristen. So hat
sie neben humanitärer Hilfe für die Flüchtlinge im Irak auch
Waffenlieferungen an die Kurden im Nordirak beschlossen, die gegen die IS
kämpfen. Nach Angaben des Geheimdienstes CIA hat die IS zwischen 20.000 und
31.500 Angehörige im Irak und in Syrien. Die Zahl sei durch eine verstärkte
Rekrutierung seit Juni gestiegen, berichtete der US-Nachrichtensender CNN
unter Berufung auf einen CIA-Sprecher.
Die Forderung nach einem IS-Verbot in Deutschland war von Politikern aus
allen Bundestagsparteien erhoben worden. Allerdings gab es Zweifel, ob der
IS in Deutschland überhaupt eine Organisationsstruktur hat. Das
Innenministerium hatte daraufhin mit den Bundesländern geprüft, ob die
rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Verbot vorliegen.
## Noch keine „ausländische terroristische Vereinigung“
Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sagte im ARD-„Morgenmagazin“, das
Innenministerium habe geprüft, ein Vereinsverbot oder ein Betätigungsverbot
zu hängen. Ein Verbot, das „gerichtsfest“ sein müsse, sei rechtlich
kompliziert. „Zumal ein Vereinsverbot allein möglicherweise nicht die
gewünschte Wirkung hinterlassen kann. Es geht ja dann darum, eine
Organisationsstruktur zu zerschlagen, den Mitgliedern die Basis für ihre
Aktivitäten zu nehmen.“
Der IS gehöre auf die Liste der terroristischen Vereinigungen, wofür die
Europäische Union verantwortlich sei, sagte Bosbach. „Dass es sich beim IS
um eine terroristische Vereinigung handelt, dürfte zweifelsfrei sein.“
Betätigungsverbote sind vom Bundesinnenministerium und den Behörden der
Länder bisher beispielsweise 1993 gegen die kurdische Arbeiterpartei PKK
sowie gegen die Nationale Befreiungsfront Kurdistans ERNK verhängt worden –
die europäische Führung der PKK. Im Jahr 2008 gab es ein solches Verbot
gegen den PKK-Fernsehsender Roj-TV und seinen deutschen Ableger.
Die entsprechenden Regelungen sind im Vereinsgesetz festgeschrieben.
Betätigungsverbote werden gegenüber solchen ausländischen Vereinen
erlassen, die in Deutschland nicht über gerichtsfest nachweisbare
Strukturen verfügen, denen aber eine Betätigung im Inland nachweisbar ist.
Ziel ist die Unterbindung jeglicher Aktivitäten von Anhängern und
Mitgliedern im Inland. Darunter fallen auch ein Verbot des Tragens von
Abzeichen und Versammlungen oder die Beschlagnahme und Einziehung von
Vermögen. Zudem wird die Unterstützung durch Progaganda oder Geld- oder
Sachspenden untersagt.
12 Sep 2014
## LINKS
[1] http://www.sueddeutsche.de/politik/terror-miliz-bundesregierung-plant-verbo…
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