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# taz.de -- Letzte Ruhe unter Bäumen: Keine Gefahr für den Wald
> Vergiftet die Asche der Verstorbenen bei Beerdigungen im Wald den Boden?
> Richter in Frankfurt glauben das nicht und verbieten diese Behauptung.
Bild: Letzte Ruhe unter den Baumwipfeln: Hier im Friedwald Odenwald bei Michels…
FRANKFURT/M. dpa/taz | Das Landgericht Frankfurt hat einem Natur- und
Landschaftsplaner kritische Äußerungen zu Bestattungen in Wäldern
untersagt. Der Mann hatte unter anderem behauptet, bei der Bestattung von
Urnen im Waldboden unter Bäumen würden toxische Stoffe – etwa Schwermetalle
– freigesetzt.
Nähere Gründe für die Entscheidung nannte das Gericht nicht. In dem am
Freitag bekanntgewordenen Urteil gaben die Richter der Unterlassungsklage
des Naturbestattungsunternehmens Ruheforst statt.
Das Franchise-Unternehmen ist bundesweit tätig, unter anderem im
schleswig-holsteinischen Glücksburg. Der Gärtner und diplomierte
Landschaftsplaner hatte erklärt, im dortigen Bestattungswald hätten
einzelne Bäume bereits dürre Äste entwickelt. Das klagende Unternehmen
beteuerte allerdings, ein „ökologisch anerkanntes Naturbestattungskonzept“
zu verfolgen.
Friedwälder sind eine erfolgreiche Alternative zu Friedhofsbestattungen:
Nach einer Umfrage der Aeternitas-Verbraucherinitiative Bestattungskultur
werden mittlerweile fünf Prozent aller Verstorbenen in den Wäldern oder
auch in Baumgräbern auf Friedhöfen beerdigt. Seit 2009 ist die Anzahl
dieser Bestattungen von rund 6.000 auf rund 14.600 gestiegen. Allein die
Unternehmen Ruheforst und Friedwald haben mehr als 100 Waldgräber-Standorte
in Deutschland.
Christliche und städtische Friedhofsflächen liegen dagegen vielerorts brach
wie etwa in Berlin. Nicht zuletzt geht es für die konventionelle
Bestattungsbranche um viel Geld. Schlichte Gräber ohne großen Pflegeaufwand
wie die in einem Wald bringen Steinmetzen und Gärtnern nichts ein. Auch der
vor Gericht unterlegene Landschaftsplaner soll nach Medienberichten zum
traditionellen Branchenzweig gehören.
Nach Mitteilung des Gerichts kann er nun Rechtsmittel beim
Oberlandesgericht einlegen. Sollte er sich allerdings wieder mit ähnlichen
Argumenten gegen den Friedwald äußern, drohen ihm bis zu 250.000 Euro
Ordnungsgeld.
19 Sep 2014
## AUTOREN
Eva Oer
## TAGS
Begräbnis
Asche
Urne
Umweltschutz
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Schwerpunkt Myanmar
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