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# taz.de -- 234.-252. Tag FDLR-Kriegsverbrecherprozess: Der Bundesrichter erinn…
> Vor der Sommerpause 2014 werden frühere Zeugenaussagen überprüft. Und der
> Richter, der die Angeklagten 2009 als Erster vernahm, sagt aus.
Bild: Wer bei der FDLR am Ball ist, lässt sich nicht immer zweifelsfrei festst…
BERLIN taz | Von Ende Mai bis zur Sommerpause Mitte August sind im Prozess
gegen FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und seinen 1. Vizepräsidenten
Straton Musoni vor dem Oberlandesgericht fast ausschließlich Vernehmungen
bereits früher geladener ruandischer Zeugen fortgesetzt worden: ehemalige
FDLR-Kämpfer, die heute in Ruanda leben. Es ging fast ausschließlich darum,
dass die Verteidigung - beziehungsweise Murwanashyaka persönlich - die
früher getätigten Aussagen noch einmal unter die Lupe nahm.
Breiten Raum nahmen dabei immer wieder, neben den persönlichen Erlebnissen
der Exkämpfer, die Statuten der FDLR und vor allem ihres militärischen
Flügels FOCA (Forces Combattantes Abacunguzi) ein, die Aufschluss über das
Verhältnis zwischen politischem und militärischem Flügel geben sollen. Die
internen Kommunikations- und Disziplinarregeln waren ebenfalls häufig
Thema, auch die mutmaßlichen Plünderungen, die FDLR-Soldaten an der
kongolesischen Zivilbevölkerung begangen haben sollen, zum Beispiel der
Diebstahl von Kühen, um diese weiterzuverkaufen.
Eine Abtrennung des Prozesses gegen Musoni von dem laufenden Prozess, wie
sie dessen Verteidigung beantragt hat, wurde vom Senat zurückgewiesen.
Deutlich bei diesen Verhandlungstagen im Sommer wurde insgesamt ein
zunehmend gereiztes Klima zwischen den Parteien.
Am 11. August, dem vorletzten Verhandlungstag vor der Sommerpause, trat Dr.
Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, in den Zeugenstand. Er
hatte die beiden Angeklagten nach ihrer Verhaftung im November 2009
vernommen und sollte dazu aussagen. „Beide haben nichts zur Sache gesagt“,
erinnerte er sich, aber sie hätten ihre Lebensläufe geschildert, ihren Weg
nach Deutschland, Murwanashyakas Besuche im Kongo und die Gründung der
FDLR.
Der FDLR-Präsident habe auch bestätigt, dass er bei Besuchen bei seiner
Truppe im Kongo mit einer Truppenparade empfangen worden sei, wie sie sonst
nur Staatschfs bekommen. Sein Einfluss auf militärische Angelegenheiten und
den militärischen Flügel FOCA sei aber gering gewesen - er habe gegen die
FOCA-Chefs keine disziplinarischen Maßnmahmen treffen können und die Truppe
nicht direkt ansprechen oder anschreiben dürfen. Musoni habe jede
Verantwortung für militärische Angelegenheiten bestritten: „Er schob jede
Verantwortung auf Ignace Murwanashyaka“.
Dolmetscher brauchten die beiden bei ihrer Vernehmung vom 17. November 2009
nicht, weil sie beide sehr gut Deutsch sprechen. „Entscheidungsrelevant“,
fasste der Richter zusammen, „war, ob Murwanashyaka und Musoni
militärischen Einfluss hatten und wie sie mit wem kommunizierten“.
In der Haftprüfung vom April 2010, als der Bundesgerichtshof die
Haftfortdauer beschloss, wurde festgehalten: „Murwanashyaka machte nicht
glaubhaft, dass er als Präsident nicht auf militärische Verantwortung
hatte.“ Der Richter führt aus: „Er hat viel gesagt. Am Ende war es nicht
überzeugend."
Mitarbeit: Bianca Schmolze
22 Sep 2014
## AUTOREN
Dominic Johnson
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Kriegsverbrecherprozess
OLG Stuttgart
Ignace Murwanashyaka
Straton Musoni
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Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
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