Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Streamingportal kinox.to: Brandstiftung, Betrug, Erpressung
> Bei Razzien wurden zwei der mutmaßlichen Betreiber von kinox.to
> festgenommen. Nutzer werden nicht verfolgt.
Bild: Die Website kinox.to verlinkt auf raubkopierte Filme und andere Medien, d…
Nach kino.to wird jetzt auch das Online-Filmportal kinox.to verfolgt:
Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sind mit Razzien gegen die
mutmaßlichen Betreiber des Kinoportals vorgegangen. Laut
Generalstaatsanwaltschaft sind zwei Beschuldigte aus dem Raum Neuss und
Düsseldorf festgenommen worden.
Zudem durchsuchten die Fahnder ein Haus in der Nähe von Lübeck, in dem zwei
weitere Hauptbeschuldigte im Alter von 25 und 21 Jahren bei ihren Eltern
leben, hatte der Spiegel berichtet. Nach ihnen werde europaweit gefahndet,
bestätigte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Wolfgang Klein.
Die Streamingwebsite kinox.to verlinkt auf raubkopierte Filme und andere
Medien, die Nutzer kostenlos abrufen können. Laut dem Webdienst Alexa zählt
die Seite zu den 50 meistbesuchten Websites Deutschlands. Die Beschuldigten
sollen in Zusammenhang mit den Betreibern des Vorgängerportals kino.to
stehen, die teils mehrjährige Haftstrafen absitzen.
## "Alle Mittel genutzt"
Neben gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen wie im Fall kino.to und
Steuerhinterziehung von mindestens 1,3 Millionen Euro wird den
Hauptbeschuldigten laut Behördensprecher Klein auch räuberische Erpressung
und Brandstiftung vorgeworfen.
Die Beschuldigten hätten „massiv versucht“, Konkurrenz aus dem
Internetmarkt zu vertreiben. „Man hat da alle Mittel genutzt und auch
versucht, mit Drohungen zu arbeiten.“ Habe das nicht den gewünschten Erfolg
gebracht, sei „auch schon mal ein Auto in Flammen aufgegangen“.
Die beiden gesuchten Männer hätten Deutschland bereits im Juli oder August
verlassen, sagte Klein. Zu Fahndungsdetails wollte sich die Behörde nicht
äußern, da die Brüder als gewaltbereit gelten und möglicherweise bewaffnet
seien.
Die Hinweise auf die Verdächtigten hatte die Gesellschaft zur Verfolgung
von Urheberrechtsverletzungen (GVU) der Generalstaatsanwaltschaft
zugetragen. Die Organisation wird von den Unternehmen und Verbänden der
Buch-, Film- und Unterhaltungssoftware-Wirtschaft getragen. Die GVU habe in
einem anderen Verfahren Hinweise darauf gewonnen, dass die Verdächtigten
unter anderem die Portale movie4k.to, mygully.com, boerse.xs und kinox.to
betreiben könnten, sagt Pressesprecherin Christine Ehlers.
## Keine Verfolgung der Nutzer
Sorgen vor juristischer Verfolgung müssen sich zumindest die
kinox.to-Nutzer wohl nicht machen. Der Kölner IT-Rechtsanwalt Christian
Solmecke sagte: „Meine klare Meinung ist: Streaming ist immer legal.“
Solange keine eigene Kopie des Streams auf dem Rechner lande, sei es nicht
rechtswidrig.
Der auf Urheber- und Medienrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Carl
Christian Müller meint, es sei noch nicht abschließend geklärt, ob
Streaming legal sei. Letztlich könne es darauf ankommen, ob ein Portal etwa
Filme für den Nutzer offensichtlich rechtswidrig anbiete. Dass Verbraucher
mit juristischer Verfolgung rechnen müssen, hält er aber für
unwahrscheinlich.
Für die GVU hingegen ist klar: Die Nutzer von kino.to machten sich
strafbar. Streaming sei ein „sukzessiver Download“, sagt GVU-Sprecherin
Ehlers. Er könne mit entsprechenden Programmen in einen dauerhaften
Download umgewandelt werden.
Die Betreiber des umstrittenen Filmportals haben für die Organisation nur
Hohn übrig. Seit Sonntag heißt es auf der Website: „@GVU: Ihr macht euch
laecherlicher als ihr seid. Aber VIELEN DANK erneut fuer die extreme
(unbezahlbare Werbung!! :-)“
27 Oct 2014
## AUTOREN
Eva Oer
## TAGS
Streaming
kino.to
Internet
Film
Filesharing
Internet
kino.to
Lizenz
Lizenz
Netzsperren
Netzbewegung
Piratenpartei
## ARTIKEL ZUM THEMA
Prozess gegen Kinox.to-Mitbetreiber: Mehrjährige Haftstrafe
Er soll der technische Geschäftsführer der illegalen Streaming-Plattform
gewesen sein. Das Gericht verhängt eine dreijährige Haftstrafe gegen ihn.
Urteil gegen Kino.to-Helfer: Bewährung für 50.000 Raubkopien
Zwei Männer sind zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden, weil sie
raubkopierte Filme im Netz verbreitet haben. Beide gestanden ihre Taten.
Illegale Streaming-Plattform: Prozess gegen Kino.to-Helfer
In Leipzig begann am Montag der Prozess gegen Nebenmänner der Betreiber von
kino.to. Sie sollen 50.000 Filme raubkopiert haben.
Internet-Kriminalität: Großrazzia gegen Online-Tauschbörse
Die Staatsanwaltschaft geht gegen Boerse.bz vor. In fast allen
Bundesländern durchsucht die Polizei die Wohnungen der mutmaßlichen
Webseiten-Betreiber.
Großrazzia gegen Online-Portal: Fahndung nach Kinox.to-Betreibern
Die Justiz geht erneut gegen das Streaming-Portal vor, das unter Verdacht
steht, raubkopierte Inhalte zu verbreiten. Zwei Beschuldigte wurden
festgenommen.
Warner Brothers und Copyright: Roboter mahnen zuviel ab
Tausende Abmahnungen verschickt Warner am Tag. Auch wegen Dateien, die dem
Konzern nicht gehören. Nun ist klar: Das machen automatisierte Bots.
Blockiertes Film-Portal kinox.to: Kopiert Deutschland die Ösis?
Österreichische Netzanbieter müssen kinox.to blockieren. Eine Sperrung ist
auch in Deutschland möglich, nur hat es hier noch niemand ausprobiert.
Urteil zu Zugangsprovidern: Netzsperren ja – aber bitte präzise
Der Europäische Gerichtshof hält das Blockieren von illegalen Filmseiten
wie kino.to für zulässig. Das dürfe aber legale Angebote nicht
beeinträchtigen.
Die Zukunft der Netzbewegung: Was tun! Aber was?
Snowdenleaks könnte für Internetaktivisten sein, was Tschernobyl für die
Atomkraftgegner war. Doch das Ziel ist zu abstrakt – und die Feinde auch.
Streaming-Plattform Movie2k: Gratis-Werbung für Piraten
Erst wurde die Streaming-Plattform Movie2k abgeschaltet. Nun leitet die
Hompage auf die Piratenpartei weiter. Diese verweisen wiederum auf ihr
Wahlprogramm.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.