# taz.de -- Urteil gegen Kino.to-Helfer: Bewährung für 50.000 Raubkopien | |
> Zwei Männer sind zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden, weil | |
> sie raubkopierte Filme im Netz verbreitet haben. Beide gestanden ihre | |
> Taten. | |
Bild: Die inzwischen offline genommene Seite von kino.to. | |
LEIPZIG dpa | Zwei Helfer des illegalen Film-Streaming-Portals Kino.to sind | |
[1][vom Amtsgericht Leipzig] zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die | |
beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher | |
Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt, | |
wie Amtsrichter Mathias Winderlich am Dienstag sagte. | |
Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Männer hatten | |
gestanden, für Kino.to raubkopierte Filme und Serien auf einem eigenen | |
sogenannten Filehoster gespeichert und verbreitet zu haben. Allein der | |
32-Jährige lud auf den eigenen und auf fremde Filehoster 50.000 Raubkopien | |
hoch. | |
Der 29-Jährige muss zudem 75.000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1.500 | |
Euro. Die Differenz geht vor allem auf die Einkommensverhältnisse zurück. | |
Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf | |
Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig. Ursprünglich sollte | |
der Prozess am Dienstag weitergehen. Weil die Männer die Taten jedoch | |
umfassend gestanden, sprachen Winderlich und zwei Schöffen schon am | |
Montagnachmittag das Urteil. | |
Die Plattform Kino.to war vor vier Jahren vom Netz gegangen. Der Leipziger | |
Gründer war schon 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch | |
weitere Helfer und Beteiligte erhielten Bewährungs- und Haftstrafen. | |
13 Oct 2015 | |
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