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# taz.de -- Ferienwohnung in Berlin: Internetverbot für Ordnungsamt
> Das Verbot von Ferienwohnungen steht auf der Kippe: Die Bezirke dürfen
> nicht auf Internetportalen nach illegalen Angeboten suchen.
Bild: Klein, praktisch, aber oft illegal: Küche einer Ferienwohnung in Berlin.
Mit einem Paukenschlag durchkreuzt der Landesdatenschutzbeauftragte das
Verbot von Ferienwohnungen, das Berlin nach jahrelanger Debatte beschlossen
hatte: Er hat verfügt, dass die Bezirke nicht im Internet nach den dort
angebotenen Ferienwohnungen suchen dürfen. Damit können die Bezirke das
Verbot faktisch nicht mehr durchsetzen, erklärte der im Bezirk Mitte für
Soziales und Bürgerdienste zuständige Stadtrat Stephan von Dassel (Grüne)
am Donnerstag. Jetzt muss das Abgeordnetenhaus das Gesetz nachbessern.
Mit dem Gesetz sollte vor allem die Nutzung von Mietwohnungen als
Ferienwohnungen unterbunden werden. Dies sollte den Mietmarkt entspannen
und Preissteigerungen entgegenwirken. Senat und Bezirke gehen davon aus,
dass es in Berlin rund 12.000 Wohnungen gibt, die unter das Verbot fallen.
Rund 4.000 sollen es allein im Bezirk Mitte sein, auch in
Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es
überdurchschnittlich viele solcher Angebote für Touristen.
Bis zum 31. Juli hatten die Ferienwohnungsanbieter die Möglichkeit, die
Wohnungen bei den Bezirken zu melden, um eine befristete
Übergangsgenehmigung für zwei Jahre zu erhalten. Von dieser Möglichkeit
machten allerdings nur rund ein Drittel der Betreiber Gebrauch. Bis Ende
September gab es insgesamt 6.000 Meldungen, teilweise in Form von
Bürgerhinweisen, aber auch durch Antragsteller, die um eine Nachfrist
baten. Daher wollten die Bezirke nunmehr die einschlägigen Internetportale
systematisch durchforsten, um illegalen Anbietern auf die Spur zu kommen.
Von Dassel hatte daher angeregt, dass ein Auftrag für ein Programm
ausgeschrieben werde, das diese Daten ermittelt und zuordnet, da bei vielen
Angeboten Vermittler wie AirBnB und HouseTrip zwischengeschaltet werden.
Doch Paragraf 5 des Gesetzes, das die Ferienwohnungen verbietet, erlaubt
nur die Datenabfrage bei Bürger-, Wirtschafts- und Grundbuchämtern, im
Handelsregister und bei der Investitionsbank Berlin. Auf Nachfrage, so der
Stadtrat, habe man ihm bei der Senatsverwaltung erklärt, diese Aufzählung
sei „abschließend“, eine Nutzung von Internetdaten scheide daher aus.
Von Dassel stellt sich jetzt die Frage, ob dies „Absicht oder
Dilettantismus“ bei der Formulierung des Gesetzes gewesen sei. „Die ganze
Welt nutzt das Internet, um Ferienwohnungen zu betreiben und zu nutzen, und
wir dürfen das nicht.“ Nicht einmal Printmedien könnten herangezogen
werden. Das sei „bizarr“. Während die illegalen Anbieter nun darauf hoffen
könnten, bis auf Weiteres unentdeckt zu bleiben, seien diejenigen, die ihre
Wohnungen gemeldet haben und lediglich eine zweijährige Übergangsfrist
erhalten, „die Gelackmeierten“.
Der Stadtrat hat sich in dieser Angelegenheit schriftlich an den
zuständigen Senator für Stadtentwicklung, Michael Müller (SPD), sowie an
die wohnungspolitischen Sprecher aller Fraktionen im Abgeordnetenhaus
gewandt, bislang aber keine Rückmeldung erhalten. Von Dassel fordert, dass
das Gesetz so schnell wie möglich rechtssicher nachgebessert wird, da
andernfalls das Verbot von Ferienwohnungen faktisch nicht möglich sei.
Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestätigte auf
taz-Nachfrage den Eingang des Schreibens. Man werde die Problematik prüfen,
teilte sie mit. Dabei gehe es sowohl um mögliche Hemmnisse bei der
Durchsetzung des Verbots als auch um Belange des Datenschutzes. Für die
Betreiber von illegalen Ferienwohnungen dürfte dies eine gute Nachricht
sein: Sie haben erst mal nichts zu befürchten.
30 Oct 2014
## AUTOREN
Rainer Balcerowiak
## TAGS
Verbot
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Touristen
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