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# taz.de -- Gegen Ferienwohnungen in Berlin: Senat bessert Gesetz nach
> In Berlin gibt es weitaus mehr illegale Ferienwohnungen als angenommen.
> Nun will der Senat gegensteuern.
Bild: Kein Mieter mehr, nur noch Touristen.
Mit einer Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots will der Senat den
Vermietern von Ferienwohnungen verstärkt auf die Pelle rücken. Ein
Gesetzesentwurf der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung befindet sich
derzeit zur Beratung in anderen Ressorts. Nach Informationen der taz soll
er noch im September beschlossen werden. Das neue Gesetz soll noch in
diesem Jahr vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.
Die Eile hat ihren Grund. In Mitte, dem Bezirk mit den meisten
Ferienwohnungen, spielen die Vermieter offenbar auf Zeit. Von insgesamt
1.550 Ferienwohnungen im Bezirk wurde nur bei etwa 70 ein Antrag auf eine
dauerhafte Genehmigung gestellt, berichtet Mitte-Sozialstadtrat Stephan von
Dassel (Grüne). Hintergrund ist offenbar die Frist, die Ende Juli 2016
ausläuft. Wer bis dahin keinen Antrag gestellt hat, verliert seinen
Bestandsschutz. „Wir vermuten, dass die Vermieter darauf spekulieren, dass
wir als Bezirk bei kurzfristig eingereichten Anträgen nur noch ablehnende
Massenbescheide herausgeben können. Die sind juristisch dann angreifbarer
als individuell begründete Ablehnungen“, so von Dassel zur taz. Darüber
hinaus gelten alle Anträge, die der Bezirk bis zum Fristende nicht
bearbeitet hat, automatisch als genehmigt.
Um diese sogenannten Genehmigungsfiktion außer Kraft zu setzen, soll die
Antragsfrist in der Gesetzesnovelle nun um zwei Jahre verlängert werden.
Darüber hinaus soll auch die Onlinesuche der Bezirke nach Ferienwohnungen
gesetzlich abgesichert werden.
Im Mai 2014 hatte der Senat nach langen Diskussionen das „Gesetz über das
Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ verabschiedet. Es sah vor, dass
sich die Betreiber von Ferienwohnungen bis Ende Juli 2014 registrieren
mussten, um einen Bestandsschutz von zwei Jahren zu bekommen. Innerhalb
dieser Frist müssen sie einen Antrag auf dauerhafte Genehmigung stellen.
Der Bezirk kann diesen verweigern, indem er mit dem Mangel an Wohnraum und
der Zweckentfremdung durch die Vermietung von Ferienwohnungen argumentiert.
Die Verlängerung der Antragsfrist auf Ende Juli 2018, die die
Gesetzesnovelle vorsieht, betrifft aber nur jene 6.305 Ferienwohnungen,
deren Betreiber sich zunächst für eine Registrierung entschlossen haben.
Sehr viel größer ist die Zahl der illegalen Ferienwohnungen. Bei einer
Onlinerecherche des Bezirksamts Mitte für ganz Berlin wurden im August
17.000 solcher illegaler Unterkünfte ermittelt. Als das Gesetz 2014
verabschiedet wurde, war der Senat noch von 12.000 Ferienwohnungen
ausgegangen.
Sozialstadtrat von Dassel begrüßte ausdrücklich, dass die Möglichkeit der
Onlinerecherche nun ins Gesetz aufgenommen werden soll. Bei der
Internetrecherche, die von Dassel in Auftrag gegeben hatte, war noch in
einem rechtlichen Graubereich agiert worden. Zunächst hatte Berlins
Datenschutzbeauftragter Alexander Dix Einwände gegen eine Onlinerecherche
vorgebracht, diese aber wieder zurückgezogen. Die Ergebnisse der Recherche
will von Dassel am Donnerstag den zuständigen Stadträten der anderen
Bezirke übermitteln. „Dann haben wir auch die Geodaten der Wohnungen aus
den Internetangeboten ermittelt.“
Auch die CDU begrüßte die Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots. Kritik
kam von der mietenpolitischen Sprecherin der Grünen, Katrin Schmidberger.
Ich hätte mir gewünscht, dass der Senat auch den Passus ändert, der die
Schaffung von Ersatzwohnungen bei Abriss regelt“, sagte Schmidberger der
taz. Bislang ist nämlich nicht geregelt, wie teuer oder preisgünstig diese
Wohnungen sein müssen oder dürfen.
2 Sep 2015
## AUTOREN
Uwe Rada
## TAGS
Ferienwohnungen
Berliner Senat
Touristen
Ferienwohnungen
Mieten
Verbot
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