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# taz.de -- Übernachtungsportal Airbnb: Widerstand ist zwecklos
> Der Senat verweigert dem Portal Airbnb eine Ausnahmeregelung: Auch Global
> Player müssen bei der Suche nach illegalen Ferienwohnungen kooperieren.
Bild: Immer mehr Touristen zieht es nach Berlin. Doch Ferienwohnungen zu vermie…
Für Airbnb fand die Kreuzigung schon am Gründonnerstag statt. Bei einem
Treffen mit Senatsvertretern musste eine Delegation des
Übernachtungsportals die Hoffnung fahren lassen, dass der Kelch des
Zweckentfremdungsverbots an ihnen vorübergehen könnte. Sprich: Die erst
jüngst verschärften Regeln für die Vermietung von Ferienwohnungen und deren
Vermittler gelten auch für den Global Player. Für dessen Geschäftsmodell
ist das ein Problem.
Das 2014 beschlossene Zweckentfremdungsverbot soll Wohnraum erhalten, indem
es die Vermietung von Zimmern oder Wohnungen an Feriengäste
genehmigungspflichtig macht. Mit der im Februar verabschiedeten Novelle
versucht die rot-schwarze Koalition nun, verbliebene Schlupflöcher zu
schließen. Unter anderem werden die Betreiber von Übernachtungsportalen im
Internet verpflichtet, den Behörden die Daten von Anbietern mitzuteilen.
Bei Airbnb erfahren bislang nur die Mieter nach Vertragsabschluss die
genaue Adresse der Wohnung.
Christopher Lehane, „Head of Global Policy and Public Affairs“ von Airbnb,
hatte sich vom Antichambrieren beim Senat offenbar irgendeine
Ausnahmeregelung erhofft. Sein Interesse daran ist verständlich:
Wohnungsbesitzer, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten
wollen, dürften künftig die Anonymität des Portals vermissen und es meiden.
Aber Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup blieb hart und ließ
anschließend mitteilten, die Herausgabe von Daten über
Ferienwohnungs-Vermieter sei „der Lackmustest für die
Kooperationsbereitschaft von Airbnb“. Weitere Gespräche seien nur sinnvoll,
„wenn Airbnb bereit ist, konstruktiv daran mitzuwirken, den Berliner
Wohnungsmarkt vor Zweckentfremdung zu schützen“.
Enger wird es durch die Novelle des Zweckentfremdungsverbots nicht nur für
jene Vermieter, die im Verborgenen agieren. Am 30. April endet auch die
zweijährige Schonfrist, die das Gesetz den Anbietern bestehender
Ferienwohnungen gewährte, wenn sie diese meldeten. Das betrifft rund 6.300
Fälle. In vielen dürfte das Bezirksamt die nötige Genehmigung verweigern,
weil die Wohnungen in Gebieten mit hohem Verdrängungsdruck liegen. Auch
Zweitwohnungen sind nicht mehr vom Gesetz ausgenommen.
Airbnb schoss gleich mit den Ergebnissen einer Umfrage zurück. Der zufolge
unterstützen mehr als 70 Prozent der BerlinerInnen das Airbnb-Modell. 77
Prozent lehnten Bußgelder gegen „Home Sharer“ ab, und 68 Prozent seien
gegen eine mögliche Internet-Plattform zur Denunziation ungenehmigter
Ferienwohnungen.
26 Mar 2016
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Mieten
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Airbnb
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Airbnb
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