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# taz.de -- Tourismus: Wohnungen bleiben im Dunkeln
> Seit Anfang Mai müssen alle Ferienwohnungen in Berlin gemeldet werden.
> 500 solcher Meldungen sind bis dato eingegangen.
Bild: Ferienwohnungen? Nö! Protest gegen Zweckentfremdung in Berlin
Pech gehabt: Ganz wie es das neue Gesetz fordert, wollte die Vermieterin
einer Ferienwohnung im Kreuzberger Bergmannkiez diese dem Bezirksamt
melden. Denn seit dem 1. Mai dieses Jahres sollen Besitzer ihre
Ferienwohnungen anzeigen, dafür dürfen sie ihr Geschäft mindestens bis
April 2016 betreiben. Danach wird erneut entschieden. Doch für die
Besitzerin der 1,5-Zimmer-Wohnung gilt das nicht: denn ihre 46 Quadratmeter
liegen in einem Milieuschutzgebiet, einem Gebiet zum Erhalt der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung.
Neben der nördlichen Bergmannstraße gehören im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg Teile der Luisenstadt, Graefestraße, Boxhagener
Platz, Hornstraße und der Chamissoplatz zu den sieben Milieuschutzgebieten.
Und dort sind Ferienwohnungen verboten. Gegen diese geht der Bezirk bereits
seit März 2013 vor.
Bisher waren dafür jedoch umfangreiche Recherchen wie Mieterlisten nötig,
sagt Stadtrat Hans Panhoff, das Amt brauche gerichtsfeste Beweise, um das
Geschäft mit den Ferienwohnungen zu verbieten. Durch das neue Gesetz, das
die Besitzer zur Meldung verpflichtet, werde das einfacher.
Alle anderen, deren Wohnung nicht in einem Milieuschutzgebiet liegt, müssen
zunächst kaum mit Konsequenzen rechnen. Trotzdem sollten sie ihre Wohnung
bis spätestens Ende Juli melden. Nur so erhalten sie den zweijährigen
Bestandsschutz.
Bisher haben sich nur wenige Eigentümer wegen des neuen
Zweckenentfremdungsverbots, so der bürokratische Titel des Gesetztes,
gemeldet. Mitte und Pankow haben 40 Selbstmeldungen, Lichtenberg hat um die
20, Friedrichshain-Kreuzberg kann gar keine Angaben machen – außer zu der
eingangs erwähnten Eigentümerin im Bergmannkiez. Über 500 Meldungen, sagt
Stephan von Dassel (Grüne), stellvertretender Bürgermeister von Mitte,
seien es jedoch insgesamt in der Stadt, wenn man die Anzeigen der
verärgerten Nachbarn mitzählt.
Rund 11,3 Millionen Touristen besuchten vergangenes Jahr Berlin, zählte das
Statistische Landesamt. Längst nicht alle schlafen im Hotel, sondern mieten
eine Ferienwohnung. Wie viele dieser Unterkünfte noch nicht angemeldet
sind, ist unklar. Denn zwar gibt es seit dem 1. Mai das Gesetz, doch die
nötigen Strukturen zur Bearbeitung von Anzeigen fehlen bisher.
Für die Umsetzung des neuen Gesetzes hat jeder Bezirk einen Mitarbeiter
abgestellt. Da dies zu wenig ist, erhält jeder Bezirk einen weiteren
Mitarbeiter aus dem Stellenüberhang des Landes. Ergibt insgesamt 34
Mitarbeiter für die ganze Stadt.
Einige Bezirke denken darüber nach, sich für diese Verwaltungsarbeit
zusammenzuschließen, um Ressourcen zu sparen. Welche Bezirke mitmachen
wollen oder ob es eine gesamtstädtische Lösung gibt, ist unklar. Erst wenn
es einen konkreten Vorschlag gibt, entscheiden die Bezirke, wie das
Zweckenentfremdungsverbot umgesetzt werden soll.
Diesen konkreten Vorschlag will Stephan von Dassel dem Bezirksamt Mitte bis
Ende diesen Monats vorlegen.
Von Dassel wünscht sich eine gemeinsame Verwaltung in Mitte, doch die
Expertise der Bezirke in Fallentscheidungen wäre trotzdem wünschenswert.
„Nicht dass wir beispielsweise eine Arztpraxis am Mexikoplatz wegen
Zweckentfremdung abmahnen, die die Gegend dringend braucht“, sagt er.
14 May 2014
## AUTOREN
Svenja Bednarczyk
## TAGS
Stromausfall
Airbnb
Ferienwohnungen
Ferienwohnungen
Tourismus
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gewährleisten.
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