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# taz.de -- Kommentar zu Ferienwohnungen: Die Ferienhaie zocken
> Nur insgesamt 34 Mitarbeiter sollen in den Bezirken über das
> Zweckentfremdungsverbot wachen. Viel zu wenig, um eine echte Kontrolle zu
> gewährleisten.
Bild: Touristen am Brandenburger Tor.
Ein bisschen Torschlusspanik haben sie noch bekommen, jene pfiffigen
Geschäftemacher, die ihr Geschäftsmodell Ferienwohnung bislang unbehelligt
durchziehen konnten. Wurde bis zuletzt erst ein Viertel der vermuteten
Touristenbleiben bei den Bezirken angezeigt, ist es nun ein Drittel. Was
aber bedeutet das für Wohl und Wehe des sogenannten
Zweckentfremdungsverbots?
Drei Monate haben die Ferienwohnungsbetreiber Zeit gehabt, auf das Verbot
zu reagieren, das am 1. Mai in Kraft trat. Melden sie ihre Wohnung an,
können sie mit einem Bestandsschutz von zwei Jahren rechnen. Unterlassen
sie es, droht ihnen ein Bußgeld von 50.000 Euro – sofern sie erwischt
werden. Oder eben nicht.
## Mehr Kontrolleure nötig
Genau darauf scheinen die „Ferienhaie“ zu spekulieren. Nicht ganz zu
Unrecht: Nur insgesamt 34 Mitarbeiter sollen in den Bezirken über das
Zweckentfremdungsverbot wachen. Sie müssen die befristeten Genehmigungen
ausstellen für die, die sich freiwillig gemeldet haben; sie müssen den
schwarzen Schafen auf die Spur kommen und – gerichtsfest – Bußgelder
verhängen. Da mag sich die Mehrheit der Betreiber gedacht haben: Das
schaffen die nie.
Ob sie damit recht haben, ist tatsächlich die Frage, die über Erfolg oder
Misserfolg des Verbots entscheidet. Umso nötiger sind daher mehr Stellen
für die Kontrolle und mehr Spielraum für die Bezirke. Die Bußgelder dürfen
deshalb nicht in den Landeshaushalt fließen, sondern müssen den Bezirken
zur Verfügung stehen – zur Not, um damit neue Stellen zu finanzieren.
31 Jul 2014
## AUTOREN
Uwe Rada
## TAGS
Tourismus
Berlin
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Senat
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Ferienwohnungen
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