# taz.de -- HoGeSa in Hannover: Gericht erlaubt Kundgebung | |
> Rechtsradikale und Hooligans dürfen sich am Samstag in Hannover | |
> versammeln. Die Polizei erwägt einen Widerspruch vor dem | |
> Oberlandesgericht. | |
Bild: Mehrarbeit für die Polizei: HoGeSa am 9. November in Berlin | |
HANNOVER dpa | Die vorgebliche Anti-Islamismus-Demonstration in Hannover | |
darf am Samstag nun wohl doch stattfinden. Das Verwaltungsgericht der | |
Landeshauptstadt erlaubte am Donnerstag die unter dem Motto „Europa gegen | |
den Terror des Islamismus“ angemeldete Veranstaltung unter Auflagen. | |
Gründe für ein vollständiges Verbot, wie von der Polizei Hannover | |
gefordert, lägen nicht vor, teilte das Gericht mit. Die Demonstranten | |
dürfen aber nicht wie ursprünglich geplant durch die Innenstadt ziehen, | |
sondern sich nur auf der Fläche des ehemaligen Omnibusbahnhofs hinter dem | |
Hauptbahnhof versammeln. | |
Die Polizei hatte die Demo verboten, weil sie Gewalt und Krawall | |
befürchtetet. Bei einer ähnlichen Veranstaltung in Köln hatten vor kurzem | |
rund 4.500 Hooligans und Rechtsextreme die Polizei angegriffen. Die seitdem | |
bekannte Gruppe „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) steht auch als | |
Initiator hinter der Demo in Hannover. Die Polizei rechnet in Hannover | |
bislang mit mindestens 5000 Teilnehmern. Zudem wurden bereits 18 | |
Gegendemonstrationen angemeldet. | |
Die Polizei Hannover reagierte verhalten auf die Gerichtsentscheidung. Man | |
werde das Urteil nun genau analysieren und dann weitere Schritte überlegen, | |
sagte eine Sprecherin. Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe hatte | |
gehofft, das Verbot werde auch vor Gericht bestehen. Die Polizei kann die | |
Gerichtsentscheidung nun vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg angreifen. | |
Theoretisch ist ein Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe | |
möglich. | |
13 Nov 2014 | |
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