| # taz.de -- Hooligan-Demo in Hannover: Rumstehen erlaubt | |
| > Das Verwaltungsgericht kippt das Demoverbot: Die Hooligans dürfen nicht | |
| > marschieren, aber eine Kundgebung ist unter Auflagen genehmigt. | |
| Bild: Hooligan auf Anti-Salafismus-Demo am 26.10. in Köln. | |
| HANNOVER taz | Sie dürfen in die niedersächsische Landeshauptstadt kommen: | |
| Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Kundgebung der Gruppierung | |
| „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) genehmigt. Mit der Entscheidung hob | |
| die Kammer ein Totalverbot der Polizei für den kommenden Samstag in | |
| Hannover auf. | |
| Bei der angemeldeten Versammlung handele es sich – entgegen der | |
| Einschätzung der Polizeidirektion – um eine Veranstaltung, die | |
| grundsätzlich dem Schutz der Versammlungsfreiheit unterliege, sagte der | |
| Gerichtssprecher. Am Montag hatte der Anmelder aus Bochum die | |
| Verbotsverfügung der Polizei erhalten. | |
| Bereits am Dienstag lag dem Gericht ein Eilantrag gegen das Verbot des | |
| Marschs „Europa gegen den Terror des Islamismus“ vor. Über 5.000 Hooligans | |
| aus dem HoGeSa-Netzwerk werden zu der Veranstaltung erwartet. In Köln hatte | |
| die HoGeSa am 26. Oktober an die 4.500 Hooligans auf die Straße bewegt. Die | |
| Aktion gipfelte in massiven Ausschreitungen. | |
| Diese Erfahrung floss in die Verbotsverfügung ein. Die Veranstaltung in | |
| Hannover, so die Polizei, die zugleich die Versammlungsbehörde ist, diene | |
| nur als Vorwand. „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass es nicht nur um | |
| eine Meinungsäußerung geht, sondern dass bei der Demo gewalttätige | |
| Auseinandersetzungen gesucht werden“, sagt Volker Kluwe, Hannovers | |
| Polizeipräsident. Viele Tatsachen würden darauf hindeuten, dass es zu | |
| schweren Ausschreitungen kommen könnte. | |
| ## Auch Hooligans dürfen das Versammlungsrecht nutzen | |
| Das Gericht teilt die Einschätzung der Polizeidirektion, dass ein | |
| friedlicher Verlauf nicht garantiert sei, wenn eine Demo durch die Stadt | |
| geführt würde, sagte Behrens der taz. Die Versammlung sei der HoGeSa | |
| zuzuordnen, deren Aktionsformen mit dem Versammlungsrecht unvereinbar sei. | |
| Aber auch Hooligans als Einzelpersonen oder Gruppe dürften am | |
| Meinungsbildungsprozess teilnehmen und das Versammlungsrecht nutzen. Durch | |
| die Beschränkung auf eine stationäre Kundgebung auf dem Gelände des | |
| ehemaligen Busbahnhofs sei das Risiko ausreichend verringert. | |
| In Hannover rufen die Landtagsfraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP auf, | |
| ein Zeichen für „Toleranz und ein respektvolles Miteinander“ zu setzen. Auf | |
| zentralen Plätzen haben die Bündnisse „Bunt statt braun“ und „Gemeinsam | |
| gegen Rassismus und religiösen Fundamentalismus“ 18 Kundgebungen | |
| angemeldet. Von einem „Heimspiel“ dürften die HoGeSa deshalb nicht mehr | |
| ausgehen. | |
| In Hamburg hatten sie eine Anmeldung für eine Veranstaltung mit Verweis auf | |
| die Antifa zurückgezogen. Auf gelöschten Facebook-Seiten, die der taz | |
| vorliegen, hieß es im Vergleich mit Köln: „Ich denke das Hamburg ne andere | |
| Hausmarke ist, was die scheiß Antifa angeht. Das wird ne Nummer heftiger.“ | |
| Die Polizei in Hannover bereitet sich nun auf einen Großeinsatz vor. „Wir | |
| wissen, dass aus dem gesamten Bundesgebiet mobilisiert wird“, sagt der | |
| Polizeipräsident. Seine Behörde will die Entscheidung des Gerichts aber | |
| akzeptieren und keine Beschwerde einlegen. | |
| 13 Nov 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Andreas Speit | |
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