# taz.de -- Hooligan-Demo in Hannover: Rumstehen erlaubt | |
> Das Verwaltungsgericht kippt das Demoverbot: Die Hooligans dürfen nicht | |
> marschieren, aber eine Kundgebung ist unter Auflagen genehmigt. | |
Bild: Hooligan auf Anti-Salafismus-Demo am 26.10. in Köln. | |
HANNOVER taz | Sie dürfen in die niedersächsische Landeshauptstadt kommen: | |
Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Kundgebung der Gruppierung | |
„Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) genehmigt. Mit der Entscheidung hob | |
die Kammer ein Totalverbot der Polizei für den kommenden Samstag in | |
Hannover auf. | |
Bei der angemeldeten Versammlung handele es sich – entgegen der | |
Einschätzung der Polizeidirektion – um eine Veranstaltung, die | |
grundsätzlich dem Schutz der Versammlungsfreiheit unterliege, sagte der | |
Gerichtssprecher. Am Montag hatte der Anmelder aus Bochum die | |
Verbotsverfügung der Polizei erhalten. | |
Bereits am Dienstag lag dem Gericht ein Eilantrag gegen das Verbot des | |
Marschs „Europa gegen den Terror des Islamismus“ vor. Über 5.000 Hooligans | |
aus dem HoGeSa-Netzwerk werden zu der Veranstaltung erwartet. In Köln hatte | |
die HoGeSa am 26. Oktober an die 4.500 Hooligans auf die Straße bewegt. Die | |
Aktion gipfelte in massiven Ausschreitungen. | |
Diese Erfahrung floss in die Verbotsverfügung ein. Die Veranstaltung in | |
Hannover, so die Polizei, die zugleich die Versammlungsbehörde ist, diene | |
nur als Vorwand. „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass es nicht nur um | |
eine Meinungsäußerung geht, sondern dass bei der Demo gewalttätige | |
Auseinandersetzungen gesucht werden“, sagt Volker Kluwe, Hannovers | |
Polizeipräsident. Viele Tatsachen würden darauf hindeuten, dass es zu | |
schweren Ausschreitungen kommen könnte. | |
## Auch Hooligans dürfen das Versammlungsrecht nutzen | |
Das Gericht teilt die Einschätzung der Polizeidirektion, dass ein | |
friedlicher Verlauf nicht garantiert sei, wenn eine Demo durch die Stadt | |
geführt würde, sagte Behrens der taz. Die Versammlung sei der HoGeSa | |
zuzuordnen, deren Aktionsformen mit dem Versammlungsrecht unvereinbar sei. | |
Aber auch Hooligans als Einzelpersonen oder Gruppe dürften am | |
Meinungsbildungsprozess teilnehmen und das Versammlungsrecht nutzen. Durch | |
die Beschränkung auf eine stationäre Kundgebung auf dem Gelände des | |
ehemaligen Busbahnhofs sei das Risiko ausreichend verringert. | |
In Hannover rufen die Landtagsfraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP auf, | |
ein Zeichen für „Toleranz und ein respektvolles Miteinander“ zu setzen. Auf | |
zentralen Plätzen haben die Bündnisse „Bunt statt braun“ und „Gemeinsam | |
gegen Rassismus und religiösen Fundamentalismus“ 18 Kundgebungen | |
angemeldet. Von einem „Heimspiel“ dürften die HoGeSa deshalb nicht mehr | |
ausgehen. | |
In Hamburg hatten sie eine Anmeldung für eine Veranstaltung mit Verweis auf | |
die Antifa zurückgezogen. Auf gelöschten Facebook-Seiten, die der taz | |
vorliegen, hieß es im Vergleich mit Köln: „Ich denke das Hamburg ne andere | |
Hausmarke ist, was die scheiß Antifa angeht. Das wird ne Nummer heftiger.“ | |
Die Polizei in Hannover bereitet sich nun auf einen Großeinsatz vor. „Wir | |
wissen, dass aus dem gesamten Bundesgebiet mobilisiert wird“, sagt der | |
Polizeipräsident. Seine Behörde will die Entscheidung des Gerichts aber | |
akzeptieren und keine Beschwerde einlegen. | |
13 Nov 2014 | |
## AUTOREN | |
Andreas Speit | |
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