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# taz.de -- Hooligan-Demo in Hannover: Rumstehen erlaubt
> Das Verwaltungsgericht kippt das Demoverbot: Die Hooligans dürfen nicht
> marschieren, aber eine Kundgebung ist unter Auflagen genehmigt.
Bild: Hooligan auf Anti-Salafismus-Demo am 26.10. in Köln.
HANNOVER taz | Sie dürfen in die niedersächsische Landeshauptstadt kommen:
Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Kundgebung der Gruppierung
„Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) genehmigt. Mit der Entscheidung hob
die Kammer ein Totalverbot der Polizei für den kommenden Samstag in
Hannover auf.
Bei der angemeldeten Versammlung handele es sich – entgegen der
Einschätzung der Polizeidirektion – um eine Veranstaltung, die
grundsätzlich dem Schutz der Versammlungsfreiheit unterliege, sagte der
Gerichtssprecher. Am Montag hatte der Anmelder aus Bochum die
Verbotsverfügung der Polizei erhalten.
Bereits am Dienstag lag dem Gericht ein Eilantrag gegen das Verbot des
Marschs „Europa gegen den Terror des Islamismus“ vor. Über 5.000 Hooligans
aus dem HoGeSa-Netzwerk werden zu der Veranstaltung erwartet. In Köln hatte
die HoGeSa am 26. Oktober an die 4.500 Hooligans auf die Straße bewegt. Die
Aktion gipfelte in massiven Ausschreitungen.
Diese Erfahrung floss in die Verbotsverfügung ein. Die Veranstaltung in
Hannover, so die Polizei, die zugleich die Versammlungsbehörde ist, diene
nur als Vorwand. „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass es nicht nur um
eine Meinungsäußerung geht, sondern dass bei der Demo gewalttätige
Auseinandersetzungen gesucht werden“, sagt Volker Kluwe, Hannovers
Polizeipräsident. Viele Tatsachen würden darauf hindeuten, dass es zu
schweren Ausschreitungen kommen könnte.
## Auch Hooligans dürfen das Versammlungsrecht nutzen
Das Gericht teilt die Einschätzung der Polizeidirektion, dass ein
friedlicher Verlauf nicht garantiert sei, wenn eine Demo durch die Stadt
geführt würde, sagte Behrens der taz. Die Versammlung sei der HoGeSa
zuzuordnen, deren Aktionsformen mit dem Versammlungsrecht unvereinbar sei.
Aber auch Hooligans als Einzelpersonen oder Gruppe dürften am
Meinungsbildungsprozess teilnehmen und das Versammlungsrecht nutzen. Durch
die Beschränkung auf eine stationäre Kundgebung auf dem Gelände des
ehemaligen Busbahnhofs sei das Risiko ausreichend verringert.
In Hannover rufen die Landtagsfraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP auf,
ein Zeichen für „Toleranz und ein respektvolles Miteinander“ zu setzen. Auf
zentralen Plätzen haben die Bündnisse „Bunt statt braun“ und „Gemeinsam
gegen Rassismus und religiösen Fundamentalismus“ 18 Kundgebungen
angemeldet. Von einem „Heimspiel“ dürften die HoGeSa deshalb nicht mehr
ausgehen.
In Hamburg hatten sie eine Anmeldung für eine Veranstaltung mit Verweis auf
die Antifa zurückgezogen. Auf gelöschten Facebook-Seiten, die der taz
vorliegen, hieß es im Vergleich mit Köln: „Ich denke das Hamburg ne andere
Hausmarke ist, was die scheiß Antifa angeht. Das wird ne Nummer heftiger.“
Die Polizei in Hannover bereitet sich nun auf einen Großeinsatz vor. „Wir
wissen, dass aus dem gesamten Bundesgebiet mobilisiert wird“, sagt der
Polizeipräsident. Seine Behörde will die Entscheidung des Gerichts aber
akzeptieren und keine Beschwerde einlegen.
13 Nov 2014
## AUTOREN
Andreas Speit
## TAGS
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