Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Urteil künstliche Befruchtung: Verstaubtes Familienbild
> Das Urteil zur künstlichen Befruchtung bei unverheirateten Paaren ist ein
> falsches Signal. Die Ehe ist keine Garantie fürs lebenslange
> Zusammensein.
Bild: Wenn es nach dem Bundessozialgericht geht, sollten Paare immer noch verhe…
Geht es um Kinder oder um die Ehe? Das ist die Frage, die das
Bundessozialgericht am Dienstag indirekt mit zu beantworten hatte, als es
darüber entschied, ob Krankenkassen nicht miteinander verheirateten Paaren
eine künstliche Befruchtung bezahlen dürfen. Jetzt ist klar: Es geht um die
traditionelle Ehe.
So jedenfalls darf das Urteil des Gerichts verstanden werden: Nach wie vor
erhalten nur Verheiratete für eine Kinderwunschbehandlung Zuschüsse von
ihrer Krankenkasse. Ledige Paare, die auf natürlichem Wege keine
gemeinsamen Kinder zeugen können, müssen das weiterhin komplett selbst
bezahlen.
Das ist nicht gerecht. Und das ist verstaubt. Das Urteil suggeriert, dass
Paare mit Kinderwunsch und Trauschein mehr wert sind als Paare mit
Kinderwunsch und „Lotterleben“. Das ist nicht nur ein falsches Signal, es
geht vor allem an der Realität vorbei.
Zwar wachsen noch immer mehr Kinder mit Eltern auf, die miteinander
verheiratet sind – ob nun mit dem biologischen Elternteil oder in Zweitehe.
Unabhängig davon steigt die Zahl der Frauen und Männer, die sich einen
gemeinsamen Kinderwunsch erfüllen wollen, ohne gleich heiraten zu müssen.
Die Ehe an sich verliert an Wert, nicht aber die gemeinsame Sorge
füreinander. Darüber hinaus ist die Ehe keine Garantie mehr für
lebenslanges Zusammenleben – wie die hohen Scheidungszahlen belegen.
Warum also behandelt man ledige Mütter und Väter anders als verheiratete?
Weil sie per se schlechtere Eltern sind? Das ist absurd.
Gleichwohl könnten sich jetzt auch lesbische und schwule
Lebensgemeinschaften beklagen. Sie waren von vornherein ausgeschlossen. Das
Bundessozialgericht verhandelte nur den Fall der künstlichen Befruchtung
mit dem Samen des Partners. Homo-Eltern brauchen bekanntermaßen Fremdsamen
und fremde Eizellen. Aber das ist ein anderes Thema.
19 Nov 2014
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
künstliche Befruchtung
Bundessozialgericht
Krankenkassen
Eltern
künstliche Befruchtung
künstliche Befruchtung
Social Freezing
Schwerpunkt Meta
Gentest
Eltern
künstliche Befruchtung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Zuschüsse für künstliche Befruchtung: Politiker wollen Gesetz ändern
Die Opposition im Bundestag will nichteheliche Paare gleichstellen. Die SPD
verweist auf andere Zuschüsse. Die Union findet’s gut, wie es ist.
Urteil über künstliche Befruchtung: Ehe besser fürs Kind, sagt das Gesetz
Krankenkassen dürfen Unverheirateten nicht die künstliche Befruchtung
zahlen, entscheidet das Bundessozialgericht: Nur der Gesetzgeber könne das
ändern.
Kommentar Social Freezing: Ein Akt der Selbstbestimmung
Das moralische Unwohlsein, wenn Arbeitgeber eine Eizellenentnahme zahlen,
ist nachvollziehbar. Aber es taugt nicht, um das Angebot zu verdammen.
Social Freezing: iZelle jetzt vorbestellen
Apple und Facebook zahlen Mitarbeiterinnen das Einfrieren ihrer Eizellen.
So kann Frau Karriere machen und der Konzern die Quote steigern.
Ethikgremien für Gentest bei Embryonen: Hinter verschlossenen Türen
Ethikkommissionen sollen entscheiden, ob die Präimplantationsdiagnostik
angewandt werden darf. Veröffentlicht werden die Entscheidungen nicht.
Streit um künstliche Befruchtung: Eizelle vertauscht
Einer Mutter aus Hessen wurden offensichtlich in der Reproklinik die
falsche befruchtete Eizelle eingepflanzt. Weder Vater noch Mutter sind die
biologischen Eltern.
Neue Art der künstlichen Befruchtung: Drei genetische Eltern
Großbritannien will eine neue, höchst umstrittene Methode zur Vermeidung
von Erbkrankheiten einführen. Die defekten Gene sollen ausgetauscht werden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.