| # taz.de -- Kommentar Urteil künstliche Befruchtung: Verstaubtes Familienbild | |
| > Das Urteil zur künstlichen Befruchtung bei unverheirateten Paaren ist ein | |
| > falsches Signal. Die Ehe ist keine Garantie fürs lebenslange | |
| > Zusammensein. | |
| Bild: Wenn es nach dem Bundessozialgericht geht, sollten Paare immer noch verhe… | |
| Geht es um Kinder oder um die Ehe? Das ist die Frage, die das | |
| Bundessozialgericht am Dienstag indirekt mit zu beantworten hatte, als es | |
| darüber entschied, ob Krankenkassen nicht miteinander verheirateten Paaren | |
| eine künstliche Befruchtung bezahlen dürfen. Jetzt ist klar: Es geht um die | |
| traditionelle Ehe. | |
| So jedenfalls darf das Urteil des Gerichts verstanden werden: Nach wie vor | |
| erhalten nur Verheiratete für eine Kinderwunschbehandlung Zuschüsse von | |
| ihrer Krankenkasse. Ledige Paare, die auf natürlichem Wege keine | |
| gemeinsamen Kinder zeugen können, müssen das weiterhin komplett selbst | |
| bezahlen. | |
| Das ist nicht gerecht. Und das ist verstaubt. Das Urteil suggeriert, dass | |
| Paare mit Kinderwunsch und Trauschein mehr wert sind als Paare mit | |
| Kinderwunsch und „Lotterleben“. Das ist nicht nur ein falsches Signal, es | |
| geht vor allem an der Realität vorbei. | |
| Zwar wachsen noch immer mehr Kinder mit Eltern auf, die miteinander | |
| verheiratet sind – ob nun mit dem biologischen Elternteil oder in Zweitehe. | |
| Unabhängig davon steigt die Zahl der Frauen und Männer, die sich einen | |
| gemeinsamen Kinderwunsch erfüllen wollen, ohne gleich heiraten zu müssen. | |
| Die Ehe an sich verliert an Wert, nicht aber die gemeinsame Sorge | |
| füreinander. Darüber hinaus ist die Ehe keine Garantie mehr für | |
| lebenslanges Zusammenleben – wie die hohen Scheidungszahlen belegen. | |
| Warum also behandelt man ledige Mütter und Väter anders als verheiratete? | |
| Weil sie per se schlechtere Eltern sind? Das ist absurd. | |
| Gleichwohl könnten sich jetzt auch lesbische und schwule | |
| Lebensgemeinschaften beklagen. Sie waren von vornherein ausgeschlossen. Das | |
| Bundessozialgericht verhandelte nur den Fall der künstlichen Befruchtung | |
| mit dem Samen des Partners. Homo-Eltern brauchen bekanntermaßen Fremdsamen | |
| und fremde Eizellen. Aber das ist ein anderes Thema. | |
| 19 Nov 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Simone Schmollack | |
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