# taz.de -- Kommentar Urteil künstliche Befruchtung: Verstaubtes Familienbild | |
> Das Urteil zur künstlichen Befruchtung bei unverheirateten Paaren ist ein | |
> falsches Signal. Die Ehe ist keine Garantie fürs lebenslange | |
> Zusammensein. | |
Bild: Wenn es nach dem Bundessozialgericht geht, sollten Paare immer noch verhe… | |
Geht es um Kinder oder um die Ehe? Das ist die Frage, die das | |
Bundessozialgericht am Dienstag indirekt mit zu beantworten hatte, als es | |
darüber entschied, ob Krankenkassen nicht miteinander verheirateten Paaren | |
eine künstliche Befruchtung bezahlen dürfen. Jetzt ist klar: Es geht um die | |
traditionelle Ehe. | |
So jedenfalls darf das Urteil des Gerichts verstanden werden: Nach wie vor | |
erhalten nur Verheiratete für eine Kinderwunschbehandlung Zuschüsse von | |
ihrer Krankenkasse. Ledige Paare, die auf natürlichem Wege keine | |
gemeinsamen Kinder zeugen können, müssen das weiterhin komplett selbst | |
bezahlen. | |
Das ist nicht gerecht. Und das ist verstaubt. Das Urteil suggeriert, dass | |
Paare mit Kinderwunsch und Trauschein mehr wert sind als Paare mit | |
Kinderwunsch und „Lotterleben“. Das ist nicht nur ein falsches Signal, es | |
geht vor allem an der Realität vorbei. | |
Zwar wachsen noch immer mehr Kinder mit Eltern auf, die miteinander | |
verheiratet sind – ob nun mit dem biologischen Elternteil oder in Zweitehe. | |
Unabhängig davon steigt die Zahl der Frauen und Männer, die sich einen | |
gemeinsamen Kinderwunsch erfüllen wollen, ohne gleich heiraten zu müssen. | |
Die Ehe an sich verliert an Wert, nicht aber die gemeinsame Sorge | |
füreinander. Darüber hinaus ist die Ehe keine Garantie mehr für | |
lebenslanges Zusammenleben – wie die hohen Scheidungszahlen belegen. | |
Warum also behandelt man ledige Mütter und Väter anders als verheiratete? | |
Weil sie per se schlechtere Eltern sind? Das ist absurd. | |
Gleichwohl könnten sich jetzt auch lesbische und schwule | |
Lebensgemeinschaften beklagen. Sie waren von vornherein ausgeschlossen. Das | |
Bundessozialgericht verhandelte nur den Fall der künstlichen Befruchtung | |
mit dem Samen des Partners. Homo-Eltern brauchen bekanntermaßen Fremdsamen | |
und fremde Eizellen. Aber das ist ein anderes Thema. | |
19 Nov 2014 | |
## AUTOREN | |
Simone Schmollack | |
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