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# taz.de -- Raubkunst soll zurück an Besitzer gehen: Berner Museum tritt Gurli…
> Das Kunstmuseum Bern übernimmt das umstrittene Gurlitt- Erbe: „Entartete“
> Kunst aus Museumsbestand soll in die Schweiz, Raubkunst soll an die Erben
> der Besitzer gehen.
Bild: Christoph Schäublin ist mit dem Kunstmuseum Bern Alleinerbe.
BERLIN dpa | Das Kunstmuseum Bern nimmt das Erbe des Kunstsammlers
Cornelius Gurlitt an. Das bestätigte der Stiftungsratspräsident des
Museums, Christoph Schäublin, am Montag in Berlin. Kunstwerke, die unter
dem Verdacht der Raubkunst stehen, sollen aber in Deutschland bleiben und
an die Berechtigten zurückgegeben werden. Dies teilten Schäublin und
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) am Montag in Berlin mit.
Sie unterzeichneten gemeinsam mit dem bayerischen Justizminister Winfried
Bausback (CSU) eine Vereinbarung zum Umgang mit dem Gurlitt-Nachlass.
Deutschland verpflichtet sich demnach, die Kosten für die Rückgabe von
Bildern, die sich als NS-Raubkunst erweisen, zu übernehmen. Grütters
betonte, die Aufarbeitung nationalsozialistischen Kunstraubs gehe weit über
die rechtliche Dimension hinaus. Deutschland wolle seiner Verantwortung
auch moralisch gerecht werden.
Von den Nazis als „entartet“ diffamierte Kunst, die einst aus deutschen
Museen entfernt wurde, soll in die Schweiz gehen. Gurlitts Geschäftsbücher
sollten noch am Montag in die Online-Datenbank [1][Lostart] eingestellt
werden. Schäublin betonte, Bern beteilige sich aktiv an der Erforschung der
Herkunft der Bilder.
Der im Mai gestorbene Cornelius Gurlitt, Sohn eines NS-Kunsthändlers, hatte
das [2][Berner Museum als Alleinerben eingesetzt]. Seine Sammlung umfasst
mehr als 1500 Bilder, darunter wertvolle Werke etwa von Matisse, Picasso,
Renoir und Monet. Kurz vor seinem Tod hatte er einen Vertrag mit der
Bundesregierung unterzeichnet, in dem er die weitere Erforschung seiner
Sammlung [3][auf Nazi-Raubkunst zusicherte] ([4][taz-Kommentar]). Die
Vereinbarung zwischen Bern, Bund und Bayern fußt auf diesem Vertrag.
Eine Cousine zweifelt das Testament des Kunsthändlers allerdings an und
beantragte beim zuständigen Amtsgericht in München einen Erbschein, wie das
Gericht am Montag bestätigte.
24 Nov 2014
## LINKS
[1] http://www.lostart.de/Webs/DE/Start/Index.html
[2] /Gurlitts-Kunstsammlung/!138078/
[3] /Einigung-mit-Bund-und-Bayern/!136346/
[4] /Kommentar-Gurlitt/!136363/
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