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# taz.de -- Neue Holzöfenverordnung: Bessere Luft im Speckgürtel
> Schnieke Kamine und Holzöfen pusten mehr Feinstaub in die Luft als der
> gesamte Verkehr. Das soll jetzt anders werden. Was Sie beachten müssen.
Bild: Wenn das mal noch okay ist!
BERLIN taz | Wohlige Wärme aus einem kleinen Bollerofen, in dem kantige
Holzscheite flackern: Dieses romantische Wintervergnügen haben sich,
befeuert durch aggressive Werbung der Baumärkte, Millionen Deutsche
ermöglicht, vor allem am Stadtrand und auf dem Land. Die Kehrseite:
Besonders an windschwachen Wintertagen wird gesundheitsschädlicher
Feinstaub en masse ausgestoßen.
Damit soll nun Schluss sein: Zum 1. Januar tritt eine verschärfte Stufe der
Bundesimmissionsschutzverordnung in Kraft, die Heizungsbetreiber zum Nach-
oder Umrüsten zwingt.
Wie notwendig das ist, zeigt ein Blick auf die Quellen des Feinstaubs. Laut
Bundesumweltamt emittieren Haushalte und Kleinverbraucher mittlerweile mehr
Feinstaub als der Verkehrssektor. Vor zehn Jahren war es noch umgekehrt.
Die meisten Kleinstpartikel stammen allerdings aus Industrieanlagen.
## Von wegen Abfälle verfeuern!
Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass etwa 4,5 Millionen
Einzelraumfeuerungsanlagen mit Staubfiltern nachgerüstet oder ausgetauscht
werden müssen. Vorrangig sind das alte Anlagen, die als Zusatzheizung
betrieben werden – Anlagen, in denen auch gern mal Abfälle entsorgt werden.
Ob vorhandene Anlagen die neuen Emissionsgrenzwerte einhalten, überwachen
die örtlichen Schornsteinfeger. Sind sie zu dreckig, müssen sie umgebaut
oder ausgetauscht werden, wobei es bis zu zehn Jahre Übergangsfrist geben
kann. Das Ministerium hofft, dass die Feinstaubemissionen aus
Kleinfeuerungsanlangen in Deutschland bis 2025 um ein Drittel verringert
werden – von 24.000 Tonnen pro Jahr auf 16.000.
Neue Einzelraumfeuerungsanlagen werden ab 500 Euro zu bekommen sein,
erwartet das Ministerium. Viele Angebote in den Baumärkten sind aber
deutlich teurer. Eine Filternachrüstung soll zwischen 200 und 500 Euro
kosten. Einfachere Lösungen gibt es für unter 200 Euro. Finanziell
entschädigt werden Eigenheimbesitzer an anderer Stelle: Statt jedes Jahr
müssen sie künftig ihre Öl- oder Gasheizung nur noch alle drei
beziehungsweise zwei Jahre kostenpflichtig überprüfen lassen.
Um soziale Härten zu vermeiden und jahrhundertealte Heiztraditionen zu
schützen, gibt es Ausnahmen. Dazu zählen alle Kleinfeuerungsanlagen, die
die einzige Heizquelle in einem Raum sind. Wer also mit einem Kachelofen
heizt, darf dies auch weiterhin tun. Ebenfalls ausgenommen sind offene
Kamine, Badeöfen, Backöfen sowie historische Öfen, die vor 1950 errichtet
wurden.
30 Dec 2014
## AUTOREN
Richard Rother
## TAGS
Feinstaub
Klima
Gesundheit
Verkehr
NOx
UN-Klimakonferenz
Protestcamp
Feinstaub
Krebs
Schwerpunkt Klimawandel
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