| # taz.de -- Einsätze der Bundespolizei: Bessere Auskunft gefordert | |
| > Die Linkspartei will mehr über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei | |
| > wissen. Über die Organklage verhandelt nun das Bundesverfassungsgericht. | |
| Bild: Vor dem Einsatz: ein Beamter der Bundespolizei. | |
| FREIBURG taz | Muss die Bundesregierung dem Bundestag über | |
| Unterstützungseinsätze der Bundespolizei Auskunft geben? Das verlangt die | |
| Linkspartei in einer Organklage, über die an diesem Dienstag das | |
| Bundesverfassungsgericht verhandelt. | |
| Die Bundespolizei, die bis 2005 „Bundesgrenzschutz“ hieß, kann von den | |
| Ländern angefordert werden, um die öffentliche Ordnung aufrechzuerhalten. | |
| Vor allem im Zusammenhang mit konfliktträchtigen Demonstrationen machen die | |
| Länder davon Gebrauch. So war die Bundespolizei etwa in Dresden im Einsatz, | |
| als im Februar 2011 die rechtsextreme Szene anlässlich des Jahrestags der | |
| Bombardierung im Zweiten Weltkrieg aufmarschierte und 20.000 | |
| Gegendemonstranten protestierten. | |
| In mehreren parlamentarischen Anfragen wollte die Linkspartei Näheres über | |
| die Einsätze der Bundespolizei erfahren. Dabei ging es zum einen um | |
| Details, aber auch um grundsätzliche Einschätzungen: „Wie bewertet die | |
| Bundesregierung den politischen Schaden, der entsteht, wenn eine | |
| Landespolizei mit Unterstützung der Bundespolizei ihre Kraft vorrangig | |
| darauf konzentriert, den Naziaufmarsch zu schützen?“ Die Bundesregierung | |
| teilte aber jeweils nur mit, wie viele Beamte und Einsatzfahrzeuge der | |
| Bundespolizei den Ländern zur Verfügung gestellt wurden. | |
| Wie die Beamten dann konkret agiert haben, ließ die Regierung | |
| unbeantwortet: Die Bundesregierung nehme zu polizeilichen Einsätzen, so | |
| weit sie im Verantwortungsbereich eines Landes liegen, „keine Stellung und | |
| bewertet diese nicht“. | |
| Die Linkspartei verlangt dennoch Antworten und hat deshalb vor dem | |
| Bundesverfassungsgericht geklagt. Auch wenn die Bundespolizei bei | |
| Unterstützungseinsätzen grundsätzlich den Weisungen der Landespolizei | |
| unterliege, hätten die Einsatzführer der Bundespolizei doch einen | |
| Handlungsspielraum. Außerdem seien im Führungsstab des Dresdner Einsatzes | |
| auch Beamte der Bundespolizei vertreten gewesen. | |
| Die Bundesregierung lässt dies aber nicht geltend: Wissen, dass Beamte der | |
| Bundespolizei bei einem Unterstützungseinsatz erwerben, sei „Länderwissen�… | |
| Darüber müsse die Bundesregierung keine Auskunft geben. | |
| Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet. | |
| 10 Feb 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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