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# taz.de -- Einsätze der Bundespolizei: Bessere Auskunft gefordert
> Die Linkspartei will mehr über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei
> wissen. Über die Organklage verhandelt nun das Bundesverfassungsgericht.
Bild: Vor dem Einsatz: ein Beamter der Bundespolizei.
FREIBURG taz | Muss die Bundesregierung dem Bundestag über
Unterstützungseinsätze der Bundespolizei Auskunft geben? Das verlangt die
Linkspartei in einer Organklage, über die an diesem Dienstag das
Bundesverfassungsgericht verhandelt.
Die Bundespolizei, die bis 2005 „Bundesgrenzschutz“ hieß, kann von den
Ländern angefordert werden, um die öffentliche Ordnung aufrechzuerhalten.
Vor allem im Zusammenhang mit konfliktträchtigen Demonstrationen machen die
Länder davon Gebrauch. So war die Bundespolizei etwa in Dresden im Einsatz,
als im Februar 2011 die rechtsextreme Szene anlässlich des Jahrestags der
Bombardierung im Zweiten Weltkrieg aufmarschierte und 20.000
Gegendemonstranten protestierten.
In mehreren parlamentarischen Anfragen wollte die Linkspartei Näheres über
die Einsätze der Bundespolizei erfahren. Dabei ging es zum einen um
Details, aber auch um grundsätzliche Einschätzungen: „Wie bewertet die
Bundesregierung den politischen Schaden, der entsteht, wenn eine
Landespolizei mit Unterstützung der Bundespolizei ihre Kraft vorrangig
darauf konzentriert, den Naziaufmarsch zu schützen?“ Die Bundesregierung
teilte aber jeweils nur mit, wie viele Beamte und Einsatzfahrzeuge der
Bundespolizei den Ländern zur Verfügung gestellt wurden.
Wie die Beamten dann konkret agiert haben, ließ die Regierung
unbeantwortet: Die Bundesregierung nehme zu polizeilichen Einsätzen, so
weit sie im Verantwortungsbereich eines Landes liegen, „keine Stellung und
bewertet diese nicht“.
Die Linkspartei verlangt dennoch Antworten und hat deshalb vor dem
Bundesverfassungsgericht geklagt. Auch wenn die Bundespolizei bei
Unterstützungseinsätzen grundsätzlich den Weisungen der Landespolizei
unterliege, hätten die Einsatzführer der Bundespolizei doch einen
Handlungsspielraum. Außerdem seien im Führungsstab des Dresdner Einsatzes
auch Beamte der Bundespolizei vertreten gewesen.
Die Bundesregierung lässt dies aber nicht geltend: Wissen, dass Beamte der
Bundespolizei bei einem Unterstützungseinsatz erwerben, sei „Länderwissen�…
Darüber müsse die Bundesregierung keine Auskunft geben.
Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
10 Feb 2015
## AUTOREN
Christian Rath
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Schwerpunkt Rassismus
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