# taz.de -- Einsätze der Bundespolizei: Bessere Auskunft gefordert | |
> Die Linkspartei will mehr über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei | |
> wissen. Über die Organklage verhandelt nun das Bundesverfassungsgericht. | |
Bild: Vor dem Einsatz: ein Beamter der Bundespolizei. | |
FREIBURG taz | Muss die Bundesregierung dem Bundestag über | |
Unterstützungseinsätze der Bundespolizei Auskunft geben? Das verlangt die | |
Linkspartei in einer Organklage, über die an diesem Dienstag das | |
Bundesverfassungsgericht verhandelt. | |
Die Bundespolizei, die bis 2005 „Bundesgrenzschutz“ hieß, kann von den | |
Ländern angefordert werden, um die öffentliche Ordnung aufrechzuerhalten. | |
Vor allem im Zusammenhang mit konfliktträchtigen Demonstrationen machen die | |
Länder davon Gebrauch. So war die Bundespolizei etwa in Dresden im Einsatz, | |
als im Februar 2011 die rechtsextreme Szene anlässlich des Jahrestags der | |
Bombardierung im Zweiten Weltkrieg aufmarschierte und 20.000 | |
Gegendemonstranten protestierten. | |
In mehreren parlamentarischen Anfragen wollte die Linkspartei Näheres über | |
die Einsätze der Bundespolizei erfahren. Dabei ging es zum einen um | |
Details, aber auch um grundsätzliche Einschätzungen: „Wie bewertet die | |
Bundesregierung den politischen Schaden, der entsteht, wenn eine | |
Landespolizei mit Unterstützung der Bundespolizei ihre Kraft vorrangig | |
darauf konzentriert, den Naziaufmarsch zu schützen?“ Die Bundesregierung | |
teilte aber jeweils nur mit, wie viele Beamte und Einsatzfahrzeuge der | |
Bundespolizei den Ländern zur Verfügung gestellt wurden. | |
Wie die Beamten dann konkret agiert haben, ließ die Regierung | |
unbeantwortet: Die Bundesregierung nehme zu polizeilichen Einsätzen, so | |
weit sie im Verantwortungsbereich eines Landes liegen, „keine Stellung und | |
bewertet diese nicht“. | |
Die Linkspartei verlangt dennoch Antworten und hat deshalb vor dem | |
Bundesverfassungsgericht geklagt. Auch wenn die Bundespolizei bei | |
Unterstützungseinsätzen grundsätzlich den Weisungen der Landespolizei | |
unterliege, hätten die Einsatzführer der Bundespolizei doch einen | |
Handlungsspielraum. Außerdem seien im Führungsstab des Dresdner Einsatzes | |
auch Beamte der Bundespolizei vertreten gewesen. | |
Die Bundesregierung lässt dies aber nicht geltend: Wissen, dass Beamte der | |
Bundespolizei bei einem Unterstützungseinsatz erwerben, sei „Länderwissen�… | |
Darüber müsse die Bundesregierung keine Auskunft geben. | |
Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet. | |
10 Feb 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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