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# taz.de -- Gericht über Einsätze der Bundespolizei: Ländersache? Bundessach…
> Die Bundesregierung informiert nicht ausreichend über unterstützende
> Einsätze der Bundespolizei. Das Bundesverfassungsgericht spricht von
> „einer Kontrolllücke“.
Bild: Laut vielen Verfassungsrichtern ist eine Vermischung der Verantwortlichke…
KARLSRUHE rtr | Die Bundesregierung muss sich für unterstützende Einsätze
der Bundespolizei in den Ländern künftig wohl stärker rechtfertigen als
bisher. Das wurde am Dienstag bei einer mündlichen Verhandlung des
Bundesverfassungsgerichts deutlich.
Bei der Information des Bundestags über solche Einsätze gebe es bisher
„vielleicht eine Kontrolllücke“, sagte Verfassungsgerichtspräsident Andre…
Voßkuhle. Den Angaben zufolge hat die Zahl solcher Großeinsätze bei
Demonstrationen oder Fußballspielen in den vergangenen Jahren stark
zugenommen.
Die Bundesregierung streitet eine eigene Zuständigkeit für solche
Unterstützungseinsätze der Bundespolizei ab und sieht das jeweils
anfordernde Land in der alleinigen Verantwortung. „Polizeieinsätze sind
Ländersache“, sagte Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär im
Bundesinnenministerium. „Wenn die Bundespolizei in den Ländern
unterstützend tätig wird, werden daraus keine Polizeieinsätze des Bundes“,
betonte der Vertreter der Bundesregierung. Die Bundespolizei unterliege
dabei den fachlichen Weisungen des Landes.
## Die Linke: Bundesregierung ist Rechenschaft schuldig
Mehrere Verfassungsrichter machten deutlich, dass eine Vermischung der
Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern bei solchen Einsätzen nicht
sinnvoll sei. „Das würde ein ziemliches Kuddelmuddel geben“, sagte Richter
Peter Müller. Voßkuhle merkte aber an, in bestimmten Fällen sei es nicht
ganz einleuchtend, dass die Bundesregierung parlamentarische Anfragen gar
nicht beantworten müsse.
Etwa, wenn die Regierung eine „klare Haltung“ zur Ausrüstung der
Bundespolizei mit bestimmten Waffen habe. Oder wenn die Bundespolizei zu
einer „nach GSG-9-Standard ausgebildeten, martialischen Eingreiftruppe“
werde, während die Länderpolizei eher als „brave Bürgerpolizei“ auftrete.
In dem Verfahren klagt die Linksfraktion im Bundestag gegen die
Bundesregierung, die ihr die Antwort auf Anfragen zu zwei großangelegten
Unterstützungseinsätzen der Bundespolizei im Jahr 2011 verweigert hatte. Am
19. Februar 2011 hatte ein geplanter Großaufmarsch von Rechtsextremisten in
Dresden Straßenschlachten zwischen der Polizei und gewaltbereiten
Linksextremisten ausgelöst. Außerdem wurde die Bundespolizei am 1. Mai 2011
wegen möglicher Krawalle in Berlin und Heilbronn zur Unterstützung der
Länderpolizeien eingesetzt.
Die Linksfraktion sieht zumindest eine Restverantwortung der
Bundesregierung, da sie solche Einsätze beeinflussen könne. Darüber sei sie
Rechenschaft schuldig. „Es geht uns um die Möglichkeit, die Regierung zu
kontrollieren“, sagte die Linke-Abgeordnete Caren Lay in Karlsruhe. Ein
Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
10 Feb 2015
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Bundesregierung
Demonstrationen
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Bundesverfassungsgericht
Fußball
Hungertod
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