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# taz.de -- UN-Behindertenrechtskonvention: Inklusion ist anderswo
> Ein Bericht kritisiert, dass es im Bildungsbereich bei der Umsetzung der
> UN-Behindertenrechtskonvention noch kräftig hapert.
Bild: Flashmob zur Inklusion im Jahr 2012 in Mainz
BERLIN taz | „Inklusion heißt: Alle Menschen sind von Anfang an überall
dabei. Kein Mensch darf ausgeschlossen werden.“ So liest sich die Erklärung
des Inklusionsbegriffs in einfacher Sprache. Und so in etwa steht es auch
in der UN-Behindertenrechtskonvention, der die Bundesrepublik im Jahr 2009
beigetreten ist. Das Problem: Bei der Umsetzung hapert es in Deutschland
gewaltig.
Das ist das Ergebnis des Berichts der Monitoringstelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), der diese Woche vorgelegt
wurde.Ende März wird sich der Fachausschuss der Vereinten Nationen für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen mit der Frage beschäftigen, wie weit
Deutschland bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
fortgeschritten ist. Als Basis dafür soll auch der nun vorliegende Bericht
der Monitoring-Stelle dienen.
Zwar gäbe es eine gewisse Dynamik zugunsten der Umsetzung der Konvention,
heißt es in dem Papier der Monitoringstelle. Der nötige Paradigmenwechsel
in der Politik hin zu mehr Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen sei jedoch ausgeblieben. Dass immer noch oft
an gesonderten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen festgehalten
wird, stehe dem Ziel der Inklusion entgegen.
Im Bereich Bildung kritisiert der Bericht, dass von den etwa 500.000
SchülerInnen mit Behinderung immer noch 72 Prozent auf Sonder- und
Förderschulen gehen. Zwischen den Bundesländern bestehen dabei große
Unterschiede, der Anteil der SchülerInnen mit Behinderungen, die eine
allgemeine Schule besuchen, variiert zwischen 15 und 63 Prozent. Einige
Länder verweigern sich dem Auftrag, Inklusion strukturell zu begreifen, und
halten an der Doppelstruktur Regelschule und Sondereinrichtung fest.
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen,
Verena Bentele, kritisiert das oft mangelhafte Zusammenspiel von Bund,
Ländern und Kommunen bei der Umsetzung der Konvention, gerade im Bereich
inklusive Bildung. „Das wird nicht in allen Bundesländern mit der gleichen
Energie und Konsequenz vorangetrieben“, so Bentele.
Nordrhein-Westfalen etwa ist bei der Inklusion schon verhältnismäßig weit.
„Wir sind auf dem Weg, aber auf einem Mittelweg“, sagte die Sprecherin des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung der taz. Das Bundesland hat ein
eigenes Inklusionsgesetz, alle Kinder mit Behinderungen haben das Recht,
eine allgemeine Schule zu besuchen. Letztlich können jedoch weiter die
Eltern entscheiden, ob ihr Kind nicht doch auf eine Förderschule gehen
soll.
Die Kultusministerkonferenz hat sich noch nicht zu dem Bericht geäußert.
10 Mar 2015
## AUTOREN
Imre Balzer
## TAGS
Inklusion
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Kultusministerkonferenz
Behinderte
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