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# taz.de -- Erfinderschutz auf Pflanzen: Brokkoli mit Patent
> Lange wartete man auf die Entscheidung des Europäischen Patentamts. Und
> nun das: Die Behörde wird weiter Erfinderschutz auf Pflanzen erteilen.
Bild: 2002 patentierte die Firma Plant Bioscience das Verfahren zur Herstellung…
BERLIN taz | Das Europäische Patentamt will weiter Patente auch auf
Pflanzen erteilen, die nicht gentechnisch verändert wurden. Das macht eine
Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Amtes deutlich, die nun
bekannt geworden ist. Zwar verbietet das Europäische Patenteübereinkommen
Schutzrechte für im wesentlich biologische Züchtungsverfahren. Aber es sei
nicht untersagt, die dabei entstehenden Pflanzen zu patentieren, teilte
Amtssprecher Rainer Osterwalder der taz mit. „Das ist nirgendwo vorgesehen
im Patentrecht“.
Patente auf Lebewesen gefährden Umweltschützern zufolge die globale
Ernährungssicherheit. Denn Züchter dürfen patentgeschützte Pflanzen nur
weiterzüchten, wenn deren Hersteller einverstanden sind. Der US-Konzern
Monsanto etwa kann dafür so hohe Gebühren verlangen, dass vor allem kleine
Zuchtfirmen die Pflanzen nicht weiterentwickeln. Dabei muss dringend
Saatgut an den Klimawandel angepasst werden.
Deshalb reagierte das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ empört auf die
lange erwartete Grundsatzentscheidung. Sie höhle das Verbot der
Patentierung konventioneller Züchtungsverfahren komplett aus. „Wenn jemand
ein Patent auf eine Pflanze mit bestimmten Eigenschaften hat und das
Verfahren frei genutzt werden kann, kann es niemand verwenden, weil er ja
automatisch zu der Pflanze kommt, die patentiert ist“, erläuterte Sprecher
Christoph Then. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband Deutscher
Pflanzenzüchter.
Then warf dem Patentamt „eine interessengeleitete Auslegung des
Patentrechts“ vor. „Das Patentamt verdient ja daran, Patente zu erteilen“,
kritisierte der Aktivist. „Wir fordern die europäischen Regierungen auf,
jetzt politisch Druck auf das Europäische Patentamt auszuüben, um diese
Praxis sofort zu stoppen“, ergänzte er.
Obwohl die deutsche Bundesregierung sich laut Koalitionsvertrag für ein
europaweites Verbot der Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzen
und Tieren einsetzen will, sei sie bislang untätig geblieben. „Wir
appellieren an den zuständigen Bundesjustizminister Heiko Maas, jetzt so
rasch wie möglich eine Initiative im Verwaltungsrat des Europäischen
Patentamtes zu starten.“ Sonst werde das Patentamt das gesetzlich
verankerte Patentierungsverbot weiter aushebeln. Bislang habe das
Ministerium erklärt, dass es die jetzige Entscheidung des Patentamts
abwarten wolle.
## Konventionell gezüchtet
Ein Sprecher des SPD-Politikers schrieb der taz, das Ministerium prüfe nun
das Urteil der Großen Beschwerdekammer. „Danach wird es darüber
entscheiden, welche weiteren Schritte ergriffen werden.“
Die Große Beschwerdekammer – die höchste Instanz im internen
Widerspruchsverfahrens des Patentamts – hat die Urteile gefällt aus Anlass
eines jahrelangen Streits über [1][Schutzrechte auf einen Brokkoli] mit
einem höheren Gehalt einer krebsvorbeugenden Substanz und auf eine Tomate,
die weniger Wasser enthält. Beide Pflanzen sind konventionell gezüchtet
worden. Eine Technische Beschwerdekammer der Behörde muss nun darüber
urteilen, ob diese Patente Bestand haben. Da sie sich an die
Grundsatzentscheidung der Großen Beschwerdekammer halten muss, wird sie die
Schutzrechte wohl bestätigen.
30 Mar 2015
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## AUTOREN
Jost Maurin
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Gemüse
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