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# taz.de -- Kommentar zum Blutspender-Urteil: Aufs Sexualverhalten kommt's an
> Laut EuGH kann ein Ausschluss schwuler und bisexueller Männer vom
> Blutspenden gerechtfertigt sein. Das ist stigmatisierend, ungerecht und
> unsinnig.
Bild: Am Ende kommt es ohnehin auf die Ehrlichkeit der Blutspender an.
Der generelle Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern vom Blutspenden
ist nicht zu rechtfertigen. [1][Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die
Frage jetzt zwar nicht abschließend entschieden], aber er hat deutlich auf
das Verhältnismäßigkeitsprinzip hingewiesen. Wenn es andere geeignete
Mittel gibt, um die Sicherheit von Blutkonserven zu sichern, dann ist ein
genereller Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern hatten, unzulässig.
Zwar ist nicht jede Ungleichbehandlung eine rechtswidrige Diskriminierung.
Wenn das Risiko bei schwulen Blutspendern stets deutlich höher wäre als bei
sonstigen Blutspenden, dann wäre die Ungleichbehandlung gerechtfertigt.
Denn wenn es um die Gesundheit geht, muss der Anspruch auf Gleichbehandlung
zurücktreten.
Das Blut von schwulen und bisexuellen Männern ist aber nicht aus
biologischen Gründen gefährlicher. Es gibt nur ein statistisch höheres
Risiko, dass sich Mitglieder aus dieser Gruppe mit HIV infizieren. Für
viele Schwule und bisexuelle Männer gilt dieses Risiko aber nicht - weil
sie Kondome benutzen oder nur einen (monogamen) Partner haben oder sogar
sexuell enthaltsam leben. Entscheidend ist also im Zweifel das jeweilige
konkrete Sexualverhalten, nicht die sexuelle Orientierung.
Nach dem Sexualverhalten kann man aber genauso fragen wie heute nach der
sexuellen Orientierung. Unehrliche Antworten sind zwar nie auszuschließen.
Aber auch heute gibt es (zum Glück) keinen Eintrag im Ausweis, ob jemand
homosexuell ist.
Wenn es also ohnehin auf die Ehrlichkeit der Blutspender ankommt, dann wird
eine einsichtige Regel sicher eher akzeptiert werden als ein genereller
Ausschluss, den viele Betroffene schon lange als ungerecht und
stigmatisierend empfinden.
29 Apr 2015
## LINKS
[1] /EuGH-Urteil-zu-Blutspenden-von-Schwulen/!159072/
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Diskriminierung
Europäischer Gerichtshof
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Diskriminierung
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