# taz.de -- Verfassungsurteil zur Richterbesoldung: Unterbezahlung kann zuläss… | |
> Das Bundesverfassungsgericht hat Regeln für Mindesteinkommen von Richtern | |
> festgelegt. Die Besoldung in Sachsen-Anhalt war verfassungswidrig | |
> niedrig. | |
Bild: Bargeld lacht. | |
KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals Berechnungsgrößen | |
für die Ermittlung des Mindesteinkommens von Richtern und anderen | |
Berufsbeamten festgelegt. Allerdings räumte Karlsruhe Bund und Ländern in | |
dem am Dienstag verkündeten Urteil einen so großen Gestaltungsspielraum | |
ein, dass in Ausnahmefällen wie etwa dem Verbot der Neuverschuldung eine | |
geringere Bezahlung, eine sogenannte Unteralimentation, zulässig sein kann. | |
Den aufgestellten Kriterien zufolge war die R1-Einstiegsbesoldung für | |
Jungrichter in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig, in Nordrhein-Westfalen und | |
Rheinland-Pfalz dagegen nicht. Die sieben Kläger aus den drei Bundesländern | |
hatten geltend gemacht, dass ihre Besoldung seit langem hinter der | |
allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben sei. | |
Hintergrund der Klagen ist die Abschaffung der bundeseinheitlichen | |
Richterbesoldung Ende 2006. Weil die Länder seitdem unterschiedlich und je | |
nach Kassenlage besolden, differieren Einstiegsgehälter für Richter | |
bundesweit um bis zu 20 Prozent. | |
Karlsruhe legte nun für die Ermittlung der noch zulässigen Untergrenze der | |
Besoldung mehrere Prüfstufen sowie fünf volkswirtschaftliche Parameter | |
fest, mit welchen die Entwicklung der Eingangsbesoldung zu vergleichen ist. | |
Dazu zählen etwa der Nominallohnindex, der Verbraucherpreisindex und die | |
Tarifentwicklung von Angestellten im öffentlichen Dienst. | |
5 May 2015 | |
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