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# taz.de -- Verfassungsurteil zur Richterbesoldung: Unterbezahlung kann zuläss…
> Das Bundesverfassungsgericht hat Regeln für Mindesteinkommen von Richtern
> festgelegt. Die Besoldung in Sachsen-Anhalt war verfassungswidrig
> niedrig.
Bild: Bargeld lacht.
KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals Berechnungsgrößen
für die Ermittlung des Mindesteinkommens von Richtern und anderen
Berufsbeamten festgelegt. Allerdings räumte Karlsruhe Bund und Ländern in
dem am Dienstag verkündeten Urteil einen so großen Gestaltungsspielraum
ein, dass in Ausnahmefällen wie etwa dem Verbot der Neuverschuldung eine
geringere Bezahlung, eine sogenannte Unteralimentation, zulässig sein kann.
Den aufgestellten Kriterien zufolge war die R1-Einstiegsbesoldung für
Jungrichter in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig, in Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz dagegen nicht. Die sieben Kläger aus den drei Bundesländern
hatten geltend gemacht, dass ihre Besoldung seit langem hinter der
allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben sei.
Hintergrund der Klagen ist die Abschaffung der bundeseinheitlichen
Richterbesoldung Ende 2006. Weil die Länder seitdem unterschiedlich und je
nach Kassenlage besolden, differieren Einstiegsgehälter für Richter
bundesweit um bis zu 20 Prozent.
Karlsruhe legte nun für die Ermittlung der noch zulässigen Untergrenze der
Besoldung mehrere Prüfstufen sowie fünf volkswirtschaftliche Parameter
fest, mit welchen die Entwicklung der Eingangsbesoldung zu vergleichen ist.
Dazu zählen etwa der Nominallohnindex, der Verbraucherpreisindex und die
Tarifentwicklung von Angestellten im öffentlichen Dienst.
5 May 2015
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