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# taz.de -- Ländersache Beamtenbesoldung: Ein Quantum Frust
> Dass die Beamtenbesoldung als Ländersache wäre nur sinnvoll, wenn die
> Länder dadurch Gestaltungsspielräume hätten. Haben sie aber nicht.
Bild: Bargeld lacht.
Warum hat man den Ländern überlassen, die Beamtenbesoldung zu regeln?
Sinnvoll wäre das ja nur, wenn die sich dadurch Spielräume eröffnen
könnten. Und auch dann bliebe zu klären, ob die so forcierte
Auseinanderdrift der Staatsdiener-Besoldung zu einer belebenden Konkurrenz
oder zur grundgesetzwidrigen Ungleichheit der Lebensverhältnisse führt.
Bloß: Nicht mal diese Frage stellt sich. Schon beim ersten Versuch, den
Spielraum auszutesten, hat den das nordrhein-westfälische
Landesverfassungsgericht vermauert.
Denn, klar, Bremen ist selbstständig, Haushaltsnotlageland und seine
Verfassung adoptiert nicht, wie die von NRW, das Grundgesetz – Fakten, mit
denen man die minimalen Abweichungen vom Tarifergebnis der nun angepassten
Anpassung vielleicht erfolgreich durchfechten kann. Niemand indes erwartet,
dass sie den Staatsgerichtshof dazu bringen, das Alimentierungsprinzip ganz
anders zu deuten als die Richter in Münster.
Damit ist der letzte Rest des Gestaltungsspielraums bei der Besoldung
futsch: Den vogelwilden Beamtenkrawall aus dem Frühling 2013 zu ertragen,
verlangte angesichts von 30 Millionen Euro eine gewisse politische
Hartfelligkeit. Für die marginalen Einsparungen, die man jetzt realisiert -
gehofft wird auf 8,2 Millionen - lohnt sich kein derartiger Zank. Von der
gewonnenen Länderkompetenz bleibt auf beiden Seiten nur ein Quantum Frust.
30 Sep 2014
## AUTOREN
Benno Schirrmeister
## TAGS
Sachsen-Anhalt
Bremen
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