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# taz.de -- Matthias Güldner über Beamtenbesoldung: „Die Schere geht ausein…
> Der Fraktionschef der Bremer Grünen Matthias Güldner über den Versuch,
> die Beamtenbesoldung in Bremen sozial zu staffeln.
Bild: Hängt schon das letzte Hemd auf: Beamter protestiert gegen die Besoldung…
taz: Herr Güldner, kassiert das [1][Urteil des nordrhein-westfälischen
Verfassungsgerichts] auch Bremens Beamtenbesoldungs-Ordnung?
Matthias Güldner: Unmittelbar nicht: Das [2][Urteil] gilt ja nur in
Nordrhein-Westfalen. Relevant ist es natürlich schon, weil wir uns eng an
die dortige Regelung angelehnt haben. Wenn diese von einem
Landesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig eingestuft wird, können wir
das nicht ignorieren.
Sprich, der Versuch, die Beamtenbesoldung zu staffeln, war ein Fehler?
Die Kritik daran entbehrt nicht einer gewissen Skurrilität: Die
Gewerkschaften haben sich ja die soziale Gerechtigkeit auf die Fahnen
geschrieben. Trotzdem kritisieren sie uns dafür, dass wir in dieser
Besoldungsrunde die hohen Einkommen nicht, die mittleren nur mittel und die
geringen stark angehoben haben?
Sie haben den Abstand zwischen den Besoldungsstufen verringert?
Das war die Idee, und die wird angegriffen. Was man bei dieser Kritik aber
vergisst, ist, dass bei allen prozentualen Erhöhungen der Vergangenheit,
die oberen Besoldungsgruppen viel mehr erhalten haben als die unteren.
Sie meinen in absoluten Zahlen?
Ja, der Betrag, der bei jedem auf dem Konto erscheint. Die Schere geht da
immer weiter auseinander, seit mehr als 60 Jahren. Jetzt wird einmal der
Versuch unternommen, diesen Automatismus zu beenden und die Erhöhung nach
sozialen Kriterien zu staffeln. Und dann soll schon das Abstandgebot
verletzt sein.
Das ist ungerecht?
Also ich persönlich kann in dieser Frage das Urteil überhaupt nicht
nachvollziehen.
Der DGB [3][offenbar schon].
Da darf man nicht alle über einen Kamm scheren. In den Gewerkschaften wird
diese Auseinandersetzung ja geführt, man versucht, sie bei
Tarifverhandlungen mit Einmalzahlungen und Ähnlichem zu korrigieren.
Bremens DGB-Chefin Anette Düring begrüßt das Urteil, moniert einen
„evidenten Verstoß“ gegen das Alimentationsprinzip und fordert, das Land
möge den schleunigst beseitigen.
Natürlich kann ich nachvollziehen, dass eine [4][Gewerkschaftsvorsitzende
gegen Nullrunden ist], egal für wen. Aber zu sagen, wir brauchen immer nur
prozentuale Erhöhungen, die dann bei den oberen Gehaltsgruppen viel stärker
durchschlagen als bei Geringverdienern, ist keine sozial verantwortliche
Position.
Und nach der suchen Sie, trotz des NRW-Urteils?
Eine Interpretation, nach der alles an diesem Besoldungsgesetz
verfassungswidrig wäre, lässt der Urteilstext nicht zu. In etlichen
Passagen wird auf Ermessens und Gestaltungsspielräume der Regierung
hingewiesen.
Bloß ohne klare Kriterien?
Das ist in der Tat eine Schwierigkeit. Die RichterInnen rekurrieren immer
wieder auf die Größe der Mindest und das Problem einer möglichen
Über-Alimentation – ohne sie zu definieren: Wie wollen Sie da eine
eventuelle Über-Alimentation überhaupt feststellen? Hier bedarf es einer
weiteren Auslegung des Urteils, um zu klären, was die RichterInnen uns
damit eigentlich sagen wollten.
Naja, doch wohl, dass die Mindest-Alimentation unterschritten wurde…
Nein, das nun an keiner Stelle. Das Gericht hält nur für problematisch,
dass der Abstand zwischen den Gering und Spitzenverdienern „signifikant
verringert“ wurde.
Also, dass der kleine Wachtmeister den Ober-RichterInnen und
ProfessorInnen, die solche Urteile schreiben, besoldungstechnisch zu nahe
rückt. Ist es nicht bedenklich, dass da Betroffene Recht sprechen?
Dazu, dass RichterInnen da auch in eigener Sache entscheiden, sehe ich
keine vernünftige Alternative. Umso wichtiger ist es aber, dass sie sich
ihrer eigenen Betroffenheit bewusst sind – und im Interesse des gesamten
Volkes urteilen.
Akut wird diese Frage durch den Trend, auch noch Abgeordneten-Diäten an die
Besoldungsordnungen zu koppeln, siehe das
[5][//www.ndr.de/info/Staatsrechtler-von-Arnim-zum-Bundestags-Diaetengesetz
,audio207718.html:Bundesrichter-Bundestag-Modell]. Wäre das der finanzielle
Ausdruck der Tendenz zur [6][Elitendemokratie], in der die Gewaltenteilung
genau dann aussetzt, wenn Spitzenbeamte, Abgeordnete und Richter über die
eigenen Bezüge befinden?
Da bin ich persönlich zumindest froh, dass wir in Bremen auf eine
[7][//www.ndr.de/info/Staatsrechtler-von-Arnim-zum-Bundestags-Diaetengesetz
,audio207718.html:solche automatische Verknüpfung] verzichtet haben. Hier
legt die Bürgerschaft die Diäten selbst fest, unter den kritischen Blicken
der Öffentlichkeit. Und aufgrund unseres Vorgehens bei der Beamtenbesoldung
haben wir entschieden, für die zwei fraglichen Jahre auf eine Erhöhung zu
verzichten, vollständig und für alle Abgeordneten.
Also gibt’s jetzt Nachschlag für alle?
Nein, die Regelung bleibt bestehen. Und zwar ganz egal, wie unsere Reaktion
aufs nordrhein-westfälische Urteil aussehen wird.
7 Jul 2014
## LINKS
[1] http://www.vgh.nrw.de/entscheidungen/index.php
[2] http://www.vgh.nrw.de/entscheidungen/index.php
[3] http://bremen.dgb.de/presse/++co++cc79fa0a-012d-11e4-a33c-52540023ef1a
[4] http://bremen.dgb.de/presse/++co++cc79fa0a-012d-11e4-a33c-52540023ef1a
[5] http://https
[6] http://www.demokratiezentrum.org/themen/demokratiemodelle/elitendemokratie.…
[7] http://https
## AUTOREN
Benno Schirrmeister
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