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# taz.de -- Zoll und Schwarzarbeit: Viele Verstöße gegen Mindestlohn
> Der Zoll leitete 2020 über 4.200 Ermittlungsverfahren wegen Löhnen unter
> gesetzlichen Limits ein. Die meisten Verstöße hätten auf Baustellen
> stattgefunden.
Bild: Zollkontrolle auf einer Baustelle in Berlin 2019
Berlin taz | Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im vergangenen
Jahr 4.220 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstoßes eingeleitet. Das
geht aus einer [1][Antwort des Bundesfinanzministeriums] auf eine Anfrage
der Grünen hervor, auf die nun die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
(IG BAU) hingewiesen hat. „Verstöße gegen [2][Mindestlöhne] durch unseriö…
und kriminelle Unternehmen betrifft immer noch Zigtausende von
Beschäftigten“, kritisierte der Bundesvorsitzende der
Arbeitnehmerorganisation, Robert Feiger.
Die meisten Verstöße hätten die Ermittler auf Baustellen festgestellt.
„Deutlich mehr als 1.000 Fälle und damit rund jedes vierte
Ermittlungsverfahren wegen Lohnbetrügereien wurde gegen Baufirmen
eingeleitet“, so Feiger. Allein gegen Bauunternehmen seien im vergangenen
Jahr Bußgelder in Höhe von mehr als 8,1 Millionen Euro wegen
Mindestlohnverstoßes verhängt worden. Für alle Branchen waren dies demnach
bundesweit 27,2 Millionen Euro. „Und das sind nur die Fälle, die bei
Kontrollen festgestellt worden sind. Die tatsächliche Zahl dürfte weitaus
höher sein“, sagte der IG-BAU-Chef.
Um den Mindestlohnbetrug wirksam einzudämmen, forderte Feiger mehr
Kontrollen durch den Zoll und deutlich höhere Bußgelder. Zudem verlangte
der Gewerkschafter eine gesetzliche Regelung, die Firmen automatisch
verpflichtet, entgangenen Arbeitslohn nachzuzahlen. „Bei festgestellten
Mindestlohnverstößen müssen die Arbeitgeber zwar Bußgelder sowie die
entgangenen Steuern und Sozialabgaben nachzahlen, nicht aber den zu wenig
gezahlten Lohn. Wenn die Beschäftigten ihr Geld haben wollen, sind sie
gezwungen, das selbst einzuklagen“, erklärte Feiger.
Zudem sprach er sich für „ein wirkungsvolles öffentliches
Mindestlohn-Melderegister“ aus, in das Verstöße von Unternehmen eingetragen
werden. Solche Firmen sollten von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen
werden. Das solle auch für Firmen gelten, die bei Auftragsangeboten der
öffentlichen Hand bewusst fälschlicherweise angeben, dass sie die
Bestimmungen zu Mindestlöhnen einhalten würden, so der Bundesvorsitzende
der Gewerkschaft.
19 Jul 2021
## LINKS
[1] https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927418.pdf
[2] /Mindestlohn/!t5008042
## AUTOREN
Jost Maurin
## TAGS
Mindestlohn
IG BAU
Ausbeutung
Mindestlohn
Bauwirtschaft
Spargel
Pflege
Arbeitsbedingungen
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