| # taz.de -- Vermummungsverbot in Österreich: Gefahr gebannt | |
| > Ab Oktober sind Burkas und andere Gesichtsverhüllungen in Österreichs | |
| > Öffentlichkeit verboten. Die Tourismusbranche macht sich Sorgen. | |
| Bild: Und die? Britische Urlauber bei einem Skiwettbewerb in Österreich (Archi… | |
| WIEN taz | Am 1. Oktober tritt in Österreich das sogenannte Burkaverbot in | |
| Kraft. Da es die in Afghanistan gebräuchliche Ganzkörperverhüllung dort | |
| kaum gibt, wird das „Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des | |
| Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, AgesVG) | |
| eher Frauen mit dem Gesichtsschleier Nikab betreffen – und noch so manch | |
| anderen. Die Regelung ist Teil eines Integrationspakets, das außerdem den | |
| verpflichtenden Besuch von Deutschkursen für Asylbewerber und Hindernisse | |
| für Koranverteilungsaktionen enthält. Doch um einen Verstoß gegen die | |
| verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit zu vermeiden, ist das | |
| Gesetz in schönstem Juristendeutsch neutral formuliert: | |
| „Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszü… | |
| durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder | |
| verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine | |
| Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu | |
| bestrafen.“ | |
| Nun werden Kinder, die zu Halloween als Hexen oder Gespenster durch die | |
| Straßen ziehen, wohl ebenso wenig mit Strafverfolgung zu rechnen haben, wie | |
| die Narren am Faschingsdienstag. Aber was ist mit Menschen auf dem Weg zu | |
| einem Maskenfest? Darf Ronald McDonald weiter auf der Straße für die | |
| Kalorienbomben im Fast-Food-Lokal werben? Werden uns Horror-Clowns in | |
| Zukunft erspart bleiben, weil sie damit rechnen müssen, angehalten und zur | |
| Demaskierung aufgefordert zu werden? | |
| Das neue Gesetz schließt in seinem Paragrafen 2, Absatz 2 die Anwendung | |
| aus, wenn die Verhüllung „im Rahmen künstlerischer, kultureller oder | |
| traditioneller Veranstaltungen oder im Rahmen der Sportausübung erfolgt | |
| oder gesundheitliche oder berufliche Gründe hat“. So werden wohl der | |
| Krampuslauf in Osttirol und das Tragen von Perchtenmasken bei lokalen | |
| Festen weiterhin straffrei sein. Auch erlaubt wäre allerdings, so meinen | |
| etwa die Spaßvögel der Kabarettsendung „Die Tagespresse“, dass ein Clown | |
| chirurgische Eingriffe vornimmt. | |
| Sicher ist, dass Motorradfahrer auch künftig einen Helm tragen müssen und | |
| weder Schweißer noch das Personal auf der Seuchenstation auf ihre Masken | |
| verzichten müssen. Anders Touristen, die sich vor Keimen schützen wollen: | |
| Atemschutzmasken sollen nur mehr dann erlaubt sein, wenn Feinstaubalarm | |
| ausgerufen wurde oder die betreffende Person ein ärztliches Zertifikat | |
| vorweisen kann. | |
| Schon ab dem kommenden Sonntag werden Polizistinnen und Polizisten die | |
| heikle Aufgabe haben, Verschleierte anzuhalten. Der Polizeigewerkschafter | |
| Hermann Greylinger klagte, man habe von der Umsetzung des Gesetzes erst aus | |
| der Zeitung erfahren und nicht – wie üblich – schon vorab. So habe es keine | |
| Möglichkeit gegeben, wichtige Details zu klären. „Die betroffene Person hat | |
| die Gesichtsverschleierung auf Aufforderung vor Ort abzunehmen“, heißt es | |
| in einer Begleitbroschüre. Weigert sie sich und lässt sie ihre Identität | |
| nicht feststellen, „kann sie durch den Polizisten auf die Polizeistation | |
| gebracht werden“. Und was dann? | |
| Gegner des Gesetzes wenden zudem ein, dass betroffene Frauen wohl eher zu | |
| Hause bleiben werden, als den Schleier abzulegen. Das würde weder den | |
| Frauen noch den Zielen der Integration weiterhelfen. Die Tourismusbranche | |
| fürchtet um die betuchten Gäste aus den Golfstaaten, die in den Wiener und | |
| Salzburger Einkaufsstraßen ihre Petrodollars ausgeben oder in Zell am See | |
| in den besten Häusern absteigen. | |
| Sorgen um die Unrechtmäßigkeit des Gesetzes macht der österreichische | |
| Gesetzgeber sich nicht: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte | |
| urteilte 2014 bereits für Frankreich, das Tragen einer Burka stelle eine | |
| Barriere dar, „die das Recht von anderen auf friedliches Zusammenleben in | |
| einem sozialen Raum verletzt“. Ein Verbot derselben sei daher „auch im | |
| Lichte der Religionsfreiheit verhältnismäßig“. | |
| Anders sieht das der eigentlich säkular orientierte algerische | |
| Immobilienmogul Rachid Nekkaz. Er kündigte an, im Namen der | |
| Religionsfreiheit alle eventuell anfallenden Strafen für österreichische | |
| Nikab-Trägerinnen zu übernehmen. Die Probe aufs Exempel steht auch schon | |
| an: Eine Gruppe lädt für den 1. Oktober über Facebook zum | |
| [1][„traditionellen Wiener Vermummungsfest“] ein – natürlich eine | |
| „künstlerische, kulturelle und traditionelle Veranstaltung nach dem | |
| Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz § 2. Abs 2“. | |
| 30 Sep 2017 | |
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| [1] https://www.facebook.com/events/300769140330286/ | |
| ## AUTOREN | |
| Ralf Leonhard | |
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