| # taz.de -- Verfassungsschutz und AfD: Verbot des P-Worts akzeptiert | |
| > Ein Gericht hatte dem Bundesamt für Verfassungsschutz verboten, die AfD | |
| > als „Prüffall“ zu bezeichnen. Die Behörde geht dagegen nicht vor. | |
| Bild: Wollte nicht „Prüffall“ genannt werden: die AfD-Fraktionsvorsitzende… | |
| Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird nicht gegen eine | |
| Gerichtsentscheidung vorgehen, die es der Behörde verbietet, [1][die AfD | |
| öffentlich als „Prüffall“ zu bezeichnen]. Die „gerichtliche Klärung | |
| bestimmter Rechtsfragen“ solle „nicht weiter vom eigentlichen Thema | |
| ablenken“, heißt es dazu in der Pressemitteilung der Behörde vom Freitag. | |
| Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag der AfD | |
| stattgegeben. Die Partei hatte [2][das BfV zuvor auf Unterlassung verklagt] | |
| und eine Stigmatisierung bemängelt. Grund dafür war, dass das BfV Mitte | |
| Januar verkündet hatte, die AfD als Gesamtpartei [3][werde als „Prüffall“ | |
| eingestuft]. | |
| Die radikal rechte Strömung „Der Flügel“ und die AfD-Jugend „Junge | |
| Alternative“ wurden gar zu „Verdachtsfällen“ erklärt, bei denen | |
| „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung | |
| gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen“. Das Amt | |
| erläuterte diesen Schritt in einer Pressekonferenz, einer Pressemitteilung, | |
| per Twitter und in einer sogenannten [4][Fachinformation] auf der Homepage | |
| des BfV, die inzwischen entsprechend des Gerichtsbeschlusses geändert | |
| wurde. | |
| Das Gericht hatte erklärt, für die öffentliche Bezeichnung als „Prüffall�… | |
| habe es keine Rechtsgrundlage gegeben. Der Bezeichnung komme eine negative | |
| Wirkung zu, sie sei somit ein rechtswidriger und unverhältnismäßiger | |
| Eingriff in die Rechte der AfD. | |
| Eine Sprecherin des Bundesverfassungsschutzes zitierte den Präsidenten der | |
| Behörde und sagte, man konzentriere sich auf die „vorrangige Aufgabe“. | |
| Diese sei, „die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden | |
| AfD-Teilorganisationen „Der Flügel“ und „Junge Alternative“ zu beobach… | |
| ## Prüfung geht weiter | |
| Dabei würden die weitere Entwicklung des Mitglieder- und Anhängerpotenzials | |
| sowie der programmatischen und inhaltlichen Ausrichtung eine wichtige Rolle | |
| spielen, ebenso die Entwicklung der „Verbindungen zu rechtsextremistischen | |
| Bestrebungen“ und öffentlichen Äußerungen insbesondere der führenden | |
| ProtagonistInnen. | |
| An der Einstufung der AfD als „Prüffall“ an sich ändert sich weder etwas | |
| durch die Gerichtsentscheidung noch dadurch, dass die Behörde keinen | |
| Rechtsbehelf einlegt. Das BfV akzeptiert lediglich, die Partei künftig | |
| nicht mehr öffentlich als Prüffall bezeichnen zu dürfen. | |
| 8 Mar 2019 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Verwaltungsgericht-zur-AfD/!5576881 | |
| [2] /Streit-um-Prueffall-Bezeichnung/!5571390 | |
| [3] /AfD-im-Blick-des-Verfassungsschutzes/!5565986 | |
| [4] https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2019-002-fachinf… | |
| ## AUTOREN | |
| Dinah Riese | |
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