| # taz.de -- Verfahren gegen G20-Mitläufer: Richterin doch unbefangen | |
| > Reicht Marschieren mit Gewaltbereiten, um für deren Taten verurteilt zu | |
| > werden? Das Verfahren gegen fünf G20-Gegner hatte zu platzen gedroht. | |
| Bild: Wegweisender Prozess: Unterstützer demonstrieren vor dem Landgericht in … | |
| Hamburg taz | Der [1][Elbchaussee-Prozess] kann am Mittwoch weitergehen. | |
| Das Verfahren gegen fünf G20-Gegner hatte zu platzen gedroht. Die | |
| Staatsanwaltschaft hatte einen Befangenheitsantrag gegen die drei | |
| Berufsrichter um die Vorsitzende Anne Meier-Göring gestellt. Der wurde am | |
| Dienstag abgelehnt. | |
| Es war bereits der zweite Befangenheitsantrag gegen die Richter*innen, wie | |
| der Verteidiger Matthias Wisbar der taz sagte. Auch dieses Mal hat nun eine | |
| unbeteiligte Kammer des Landgerichts den Antrag zurückgewiesen. | |
| Als Grund für die Befangenheit hatte die Staatsanwaltschaft Telefonate | |
| zwischen der Richterin und den Verteidiger*innen angeführt. Es seien | |
| Gespräche gezielt an der Staatsanwaltschaft vorbeigeführt worden, so der | |
| Vorwurf. Das Landgericht sieht dafür keine Anhaltspunkte. | |
| Die Richterin habe die Verteidiger*innen lediglich angerufen, um zu | |
| erfahren, ob für den nächsten Prozesstermin Einlassungen der Angeklagten zu | |
| erwarten seien. Den Inhalt der Telefonate habe sie den anderen | |
| Verfahrensbeteiligten mitgeteilt. | |
| ## Keine Straftat selbst begangen | |
| Angeklagt sind vier G20-Gegner aus Hessen und ein Franzose. Ihnen wird | |
| vorgeworfen, am Morgen des 7. Juli 2017 an einem Aufzug in der Elbchaussee | |
| teilgenommen zu haben, bei dem ein geschätzter Sachschaden von einer | |
| Million Euro entstanden war. | |
| Etwa 200 G20-Gegner*innen waren ungestört von der Polizei eine halbe Stunde | |
| lang durch Altona gezogen, hatten Mülleimer und PKW angezündet und Scheiben | |
| eingeschmissen. Das Pikante an dem Verfahren ist, dass keinem der vier | |
| hessischen Angeklagten vorgeworfen wird, selbst eine Straftat begangen zu | |
| haben. Lediglich der Franzose soll einen Böller geworfen haben. | |
| Trotzdem will die Staatsanwaltschaft [2][die fünf für alle rund 100 Taten], | |
| die mutmaßlich aus dem Aufzug begangen wurden, haftbar machen. Durch ihre | |
| Anwesenheit hätten sie „psychische Beihilfe“ geleistet. Kommt die | |
| Staatsanwaltschaft damit durch, würde das eine massive Einschränkung des | |
| Versammlungsrechts bedeuten. Man müsste vor jeder Demo überlegen, ob jemand | |
| Straftaten begehen könnte, für die man gegebenenfalls mithaften muss. | |
| ## Demo oder keine Demo? | |
| Ein Kernpunkt des Prozesses wird daher sein, zu klären, ob der Zug durch | |
| die Elbchaussee überhaupt eine Demo war. Laut den Verteidiger*innen war es | |
| ein „demonstrationsähnliches Geschehen“, da es ein Fronttransparent gab und | |
| Parolen gerufen wurden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte die Gruppe | |
| mit einer Demo nichts zu tun, es sei ihr lediglich um Gewalt und Zerstörung | |
| gegangen. | |
| Die Hauptverhandlung wird mindestens bis September laufen. Richterin | |
| Meier-Göring hat angekündigt, mehr Zeugen zu laden als geplant, weil auf | |
| die Polizeizeugen und auf die schriftlichen Vermerke der Polizei kein | |
| Verlass sei. Selbst die Videos der Polizei seien durch die Beamt*innen | |
| suggestiv bearbeitet worden. | |
| 18 Jun 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Katharina Schipkowski | |
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