| # taz.de -- Urteil zu Sterbehilfe: Ärzte durften Freitod begleiten | |
| > Der Bundesgerichtshof hat zwei Ärzte freigesprochen, die Patientinnen | |
| > beim Suizid halfen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Ein | |
| > Überblick. | |
| Bild: Selbstbestimmt Sterben, ja. Aber darf der Arzt dabeibleiben? | |
| Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stammt vom späten | |
| Mittwochnachmittag. Welche Bedeutung es hat, hängt allerdings von einem | |
| parallelen Prozess am Bundesverfassungsgericht ab. Die Einzelheiten im | |
| Überblick. | |
| ## Um welche Konstellationen ging es beim BGH? | |
| In beiden entschiedenen Fällen haben Ärzte den jeweiligen Patientinnen | |
| [1][ein tödlich wirkendes Medikament] überlassen, damit diese sich das | |
| Leben nehmen können. Die Patientinnen nahmen das Medikament selbst ein. Die | |
| Ärzte blieben bis zum Tod bei ihnen. | |
| ## Was hat der BGH jetzt entschieden? | |
| Ärzte sind nicht zur Lebensrettung verpflichtet, wenn sie wissen, dass ihr | |
| Patient einen „freiverantwortlichen Selbsttötungswillen hat“. | |
| ## Was ist daran neu? | |
| Der BGH korrigierte ein eigenes Urteil aus dem Jahr 1984. Damals hatte der | |
| BGH entschieden, dass Ärzte auch dann den bewusstlosen Patienten retten | |
| müssen, wenn sie wissen, dass dieser selbstverantwortlich aus dem Leben | |
| scheiden will. | |
| ## Was wurde an diesem alten Urteil kritisiert? | |
| Nach der alten BGH-Rechtsprechung durfte ein Arzt dem Patienten zwar | |
| straflos ein tödliches Medikament überlassen, denn die Beihilfe zur | |
| Selbsttötung ist straflos. Sobald der Patient jedoch das Bewusstsein | |
| verlor, musste der Arzt eingreifen und den Patienten reanimieren. In der | |
| Konsequenz mussten Ärzte, die kein strafrechtliches Risiko eingehen | |
| wollten, sich nach Übergabe des Medikaments entfernen. Der Patient musste | |
| alleine sterben. | |
| ## Warum entschied der BGH nun anders? | |
| Der BGH hat nun das Selbstbestimmungsrecht des Patienten deutlich höher | |
| bewertet als in seinem alten Urteil. Der Wille des Patienten müsse auch | |
| dann respektiert werden, wenn die Person nicht mehr bei Bewusstsein ist. | |
| Der Vorsitzende BGH-Richter Norbert Mutzbauer zog eine Parallele zur | |
| Patientenverfügung. Auch dort könne in wachem Zustand bestimmt werden, was | |
| Ärzte später im Fall von Bewusstlosigkeit tun oder unterlassen sollen. | |
| ## Gilt das Urteil auch für Angehörige? | |
| In beiden entschiedenen Fällen waren zwar Ärzte angeklagt worden. Doch die | |
| Konstellation bei nahen Angehörigen ist ganz ähnlich. Auch bei diesen wurde | |
| bisher eine Schutzpflicht im Falle eines Suizids angenommen. Kinder und | |
| Ehepartner konnten den Sterbewilligen bisher also ebenfalls nicht risikolos | |
| bis zum Tod begleiten. | |
| ## Was gilt bei einem Suizidversuch, der zum Beispiel durch Depressionen | |
| ausgelöst wurde? | |
| Hier gilt dieses Urteil nicht. Voraussetzung ist, dass es sich um eine frei | |
| verantwortliche Selbsttötung handelt. Bei Ärzten wird erwartet, dass sie | |
| dies beurteilen können. | |
| ## Warum schafft das neue BGH-Urteil nur bedingt Rechtssicherheit? | |
| Weil der Gesetzgeber im Jahr 2015 [2][die „geschäftsmäßige Förderung der | |
| Selbsttötung“] unter Strafe gestellt hat. Das ist der neue Pargraph 217 im | |
| Strafgesetzbuch. Viele Ärzte befürchten, dass der Paragraf auch auf | |
| ärztlich unterstützte Suizide angewandt werden kann. Denn „geschäftsmäßi… | |
| ist eine Handlung schon dann, wenn sie wiederholt vorgenommen wird. Auf ein | |
| Profitinteresse kommt es nicht an. Allerdings konnte der BGH zu dieser | |
| neuen Strafvorschrift jetzt noch nichts sagen, weil die zu entscheidenden | |
| Fälle aus den Jahren 2012 und 2013 stammten, als die Verschärfung noch | |
| nicht galt. | |
| ## Wie geht es weiter? | |
| Derzeit berät das Bundesverfassungsgericht über mehrere | |
| Verfassungsbeschwerden gegen Paragraph 217. Bei der Verhandlung im April | |
| 2019 deuteten die Verfassungsrichter an, dass sie die umstrittene Norm | |
| eventuell beanstanden werden. Nur wenn sie Paragraf 217 für nichtig | |
| erklären, kann das neue BGH-Urteil seine volle Wirkung entfalten. Falls das | |
| Bundesverfassungsgericht jedoch Paragraf 217 bestätigt, dann hilft das | |
| BGH-Urteil wohl nur [3][Ärzten und Angehörigen], die einmalig bei einer | |
| Selbsttötung helfen. | |
| ## Was müssen Ärzte noch bedenken? | |
| In manchen Regionen Deutschlands, etwa in Hamburg, verbietet auch das | |
| Berufsrecht die ärztliche Begleitung einer Selbsttötung. Ärzten droht dann | |
| sogar der Verlust ihrer Zulassung – wobei es noch nie entsprechende Fälle | |
| gab. Es ist auch umstritten, ob Landesärztekammern überhaupt solche Verbote | |
| aufstellen dürfen. | |
| 4 Jul 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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