# taz.de -- Urteil zu Sterbehilfe: Ärzte durften Freitod begleiten | |
> Der Bundesgerichtshof hat zwei Ärzte freigesprochen, die Patientinnen | |
> beim Suizid halfen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Ein | |
> Überblick. | |
Bild: Selbstbestimmt Sterben, ja. Aber darf der Arzt dabeibleiben? | |
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stammt vom späten | |
Mittwochnachmittag. Welche Bedeutung es hat, hängt allerdings von einem | |
parallelen Prozess am Bundesverfassungsgericht ab. Die Einzelheiten im | |
Überblick. | |
## Um welche Konstellationen ging es beim BGH? | |
In beiden entschiedenen Fällen haben Ärzte den jeweiligen Patientinnen | |
[1][ein tödlich wirkendes Medikament] überlassen, damit diese sich das | |
Leben nehmen können. Die Patientinnen nahmen das Medikament selbst ein. Die | |
Ärzte blieben bis zum Tod bei ihnen. | |
## Was hat der BGH jetzt entschieden? | |
Ärzte sind nicht zur Lebensrettung verpflichtet, wenn sie wissen, dass ihr | |
Patient einen „freiverantwortlichen Selbsttötungswillen hat“. | |
## Was ist daran neu? | |
Der BGH korrigierte ein eigenes Urteil aus dem Jahr 1984. Damals hatte der | |
BGH entschieden, dass Ärzte auch dann den bewusstlosen Patienten retten | |
müssen, wenn sie wissen, dass dieser selbstverantwortlich aus dem Leben | |
scheiden will. | |
## Was wurde an diesem alten Urteil kritisiert? | |
Nach der alten BGH-Rechtsprechung durfte ein Arzt dem Patienten zwar | |
straflos ein tödliches Medikament überlassen, denn die Beihilfe zur | |
Selbsttötung ist straflos. Sobald der Patient jedoch das Bewusstsein | |
verlor, musste der Arzt eingreifen und den Patienten reanimieren. In der | |
Konsequenz mussten Ärzte, die kein strafrechtliches Risiko eingehen | |
wollten, sich nach Übergabe des Medikaments entfernen. Der Patient musste | |
alleine sterben. | |
## Warum entschied der BGH nun anders? | |
Der BGH hat nun das Selbstbestimmungsrecht des Patienten deutlich höher | |
bewertet als in seinem alten Urteil. Der Wille des Patienten müsse auch | |
dann respektiert werden, wenn die Person nicht mehr bei Bewusstsein ist. | |
Der Vorsitzende BGH-Richter Norbert Mutzbauer zog eine Parallele zur | |
Patientenverfügung. Auch dort könne in wachem Zustand bestimmt werden, was | |
Ärzte später im Fall von Bewusstlosigkeit tun oder unterlassen sollen. | |
## Gilt das Urteil auch für Angehörige? | |
In beiden entschiedenen Fällen waren zwar Ärzte angeklagt worden. Doch die | |
Konstellation bei nahen Angehörigen ist ganz ähnlich. Auch bei diesen wurde | |
bisher eine Schutzpflicht im Falle eines Suizids angenommen. Kinder und | |
Ehepartner konnten den Sterbewilligen bisher also ebenfalls nicht risikolos | |
bis zum Tod begleiten. | |
## Was gilt bei einem Suizidversuch, der zum Beispiel durch Depressionen | |
ausgelöst wurde? | |
Hier gilt dieses Urteil nicht. Voraussetzung ist, dass es sich um eine frei | |
verantwortliche Selbsttötung handelt. Bei Ärzten wird erwartet, dass sie | |
dies beurteilen können. | |
## Warum schafft das neue BGH-Urteil nur bedingt Rechtssicherheit? | |
Weil der Gesetzgeber im Jahr 2015 [2][die „geschäftsmäßige Förderung der | |
Selbsttötung“] unter Strafe gestellt hat. Das ist der neue Pargraph 217 im | |
Strafgesetzbuch. Viele Ärzte befürchten, dass der Paragraf auch auf | |
ärztlich unterstützte Suizide angewandt werden kann. Denn „geschäftsmäßi… | |
ist eine Handlung schon dann, wenn sie wiederholt vorgenommen wird. Auf ein | |
Profitinteresse kommt es nicht an. Allerdings konnte der BGH zu dieser | |
neuen Strafvorschrift jetzt noch nichts sagen, weil die zu entscheidenden | |
Fälle aus den Jahren 2012 und 2013 stammten, als die Verschärfung noch | |
nicht galt. | |
## Wie geht es weiter? | |
Derzeit berät das Bundesverfassungsgericht über mehrere | |
Verfassungsbeschwerden gegen Paragraph 217. Bei der Verhandlung im April | |
2019 deuteten die Verfassungsrichter an, dass sie die umstrittene Norm | |
eventuell beanstanden werden. Nur wenn sie Paragraf 217 für nichtig | |
erklären, kann das neue BGH-Urteil seine volle Wirkung entfalten. Falls das | |
Bundesverfassungsgericht jedoch Paragraf 217 bestätigt, dann hilft das | |
BGH-Urteil wohl nur [3][Ärzten und Angehörigen], die einmalig bei einer | |
Selbsttötung helfen. | |
## Was müssen Ärzte noch bedenken? | |
In manchen Regionen Deutschlands, etwa in Hamburg, verbietet auch das | |
Berufsrecht die ärztliche Begleitung einer Selbsttötung. Ärzten droht dann | |
sogar der Verlust ihrer Zulassung – wobei es noch nie entsprechende Fälle | |
gab. Es ist auch umstritten, ob Landesärztekammern überhaupt solche Verbote | |
aufstellen dürfen. | |
4 Jul 2019 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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