# taz.de -- Bundesverwaltungsgericht zur Sterbehilfe: Kein Anspruch auf ein tö… | |
> Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Klage eines Ehepaars ab, das | |
> gemeinsam sterben möchte. Eine extreme Notlage liege nicht vor. | |
Bild: Das Bundesverwaltungsgericht urteilte zur Sterbehilfe | |
Leipzig taz | Wer sich das Leben nehmen will, hat keinen Anspruch auf den | |
Erwerb eines entsprechenden Medikaments. Das entschied jetzt das | |
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Der Staat habe eine | |
Schutzpflicht für das Leben. Die Kläger, Manfred und Irene von L., sind | |
seit über 50 Jahren verheiratet. Er ist 82, sie 75 Jahre alt. Sie sind | |
nicht krank, wollen aber nicht den eigenen körperlichen und geistigen | |
Verfall miterleben. Stattdessen wollen sie gemeinsam das Leben beenden, | |
solange sie es noch als „rundherum gelungen“ empfinden. | |
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) | |
beantragten sie bereits 2014 die Genehmigung zum Erwerb von | |
Natriumpentobarbital, einem in der Schweiz gebräuchlichen schmerzlosen | |
Suizid-Medikament. Doch das Amt lehnte die Genehmigung ab. Das | |
Betäubungsmittelgesetz erlaube den Erwerb solcher Medikamente nur zu | |
therapeutischen Zwecken, nicht zur Selbsttötung. Dagegen klagte das | |
Ehepaar durch die Instanzen. | |
[1][In einem anderen Fall hatte das BVerwG 2017] schwer und unheilbar | |
Kranken bei einer extremen Notlage Anspruch auf ein Suizid-Medikament | |
gewährt. Detlef Koch, der Anwalt des Ehepaars, forderte in Leipzig eine | |
Erweiterung dieser Rechtsprechung. „Auch wer nicht unheilbar krank ist, hat | |
das Recht auf Selbstbestimmung“, sagte er. | |
„Niemand will den Klägern das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende | |
nehmen“, sagte Markus Gottbehüt, der Vertreter des BfArM, „der Staat muss | |
die Selbsttötung aber nicht unterstützen.“ Der Staat dürfe auch kein Signal | |
geben, dass Suizid und Weiterleben zwei gleichwertige Optionen seien. | |
Vielmehr müsse der Staat gerade „vulnerable Personen“ davor schützen, dass | |
Dritte auf sie Druck ausüben, bald aus dem Leben zu scheiden. | |
Anwalt Koch widersprach: „Den Klägern geht es nicht um staatliche Hilfe“, | |
der Staat solle sie nur nicht an der Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts | |
hindern. Es könne nicht sein, dass der Staat sie zwinge, in die Schweiz zu | |
reisen oder sich vor einen Zug zu werfen, um ihr Leben zu beenden. Der | |
Schutz verletzlicher Personen könne im Rahmen des | |
BfArM-Genehmigungsverfahrens durch eine gründliche Prüfung sichergestellt | |
werden. | |
Die Klage blieb aber auch beim Bundesverwaltungsgericht erfolglos. „Eine | |
Genehmigung zum Erwerb von Natriumpentobarbital zum Zweck der Selbsttötung | |
ist grundsätzlich ausgeschlossen“, sagte die Vorsitzende Richterin Renate | |
Philipp. Sie bekräftigte zwar die Ausnahme für schwer und unheilbar Kranke, | |
doch liege eine solche extreme Notlage hier gerade nicht vor. Anwalt Koch | |
will nun Verfassungsbeschwerde einlegen. Das Ehepaar nahm nicht an der | |
Verhandlung teil. (Az.: 3 C 6/17) | |
Beim BfArM waren nach dem Urteil von 2017 über 100 Anträge auf Erwerb des | |
Suizid-Medikaments eingegangen. Bisher wurden alle Anträge abgelehnt. Das | |
Bundesgesundheitsministerium hatte sogar eine entsprechende Weisung | |
erteilt. 22 Antragsteller sind inzwischen gestorben. | |
28 May 2019 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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