| # taz.de -- Bundesverwaltungsgericht zur Sterbehilfe: Kein Anspruch auf ein tö… | |
| > Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Klage eines Ehepaars ab, das | |
| > gemeinsam sterben möchte. Eine extreme Notlage liege nicht vor. | |
| Bild: Das Bundesverwaltungsgericht urteilte zur Sterbehilfe | |
| Leipzig taz | Wer sich das Leben nehmen will, hat keinen Anspruch auf den | |
| Erwerb eines entsprechenden Medikaments. Das entschied jetzt das | |
| Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Der Staat habe eine | |
| Schutzpflicht für das Leben. Die Kläger, Manfred und Irene von L., sind | |
| seit über 50 Jahren verheiratet. Er ist 82, sie 75 Jahre alt. Sie sind | |
| nicht krank, wollen aber nicht den eigenen körperlichen und geistigen | |
| Verfall miterleben. Stattdessen wollen sie gemeinsam das Leben beenden, | |
| solange sie es noch als „rundherum gelungen“ empfinden. | |
| Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) | |
| beantragten sie bereits 2014 die Genehmigung zum Erwerb von | |
| Natriumpentobarbital, einem in der Schweiz gebräuchlichen schmerzlosen | |
| Suizid-Medikament. Doch das Amt lehnte die Genehmigung ab. Das | |
| Betäubungsmittelgesetz erlaube den Erwerb solcher Medikamente nur zu | |
| therapeutischen Zwecken, nicht zur Selbsttötung. Dagegen klagte das | |
| Ehepaar durch die Instanzen. | |
| [1][In einem anderen Fall hatte das BVerwG 2017] schwer und unheilbar | |
| Kranken bei einer extremen Notlage Anspruch auf ein Suizid-Medikament | |
| gewährt. Detlef Koch, der Anwalt des Ehepaars, forderte in Leipzig eine | |
| Erweiterung dieser Rechtsprechung. „Auch wer nicht unheilbar krank ist, hat | |
| das Recht auf Selbstbestimmung“, sagte er. | |
| „Niemand will den Klägern das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende | |
| nehmen“, sagte Markus Gottbehüt, der Vertreter des BfArM, „der Staat muss | |
| die Selbsttötung aber nicht unterstützen.“ Der Staat dürfe auch kein Signal | |
| geben, dass Suizid und Weiterleben zwei gleichwertige Optionen seien. | |
| Vielmehr müsse der Staat gerade „vulnerable Personen“ davor schützen, dass | |
| Dritte auf sie Druck ausüben, bald aus dem Leben zu scheiden. | |
| Anwalt Koch widersprach: „Den Klägern geht es nicht um staatliche Hilfe“, | |
| der Staat solle sie nur nicht an der Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts | |
| hindern. Es könne nicht sein, dass der Staat sie zwinge, in die Schweiz zu | |
| reisen oder sich vor einen Zug zu werfen, um ihr Leben zu beenden. Der | |
| Schutz verletzlicher Personen könne im Rahmen des | |
| BfArM-Genehmigungsverfahrens durch eine gründliche Prüfung sichergestellt | |
| werden. | |
| Die Klage blieb aber auch beim Bundesverwaltungsgericht erfolglos. „Eine | |
| Genehmigung zum Erwerb von Natriumpentobarbital zum Zweck der Selbsttötung | |
| ist grundsätzlich ausgeschlossen“, sagte die Vorsitzende Richterin Renate | |
| Philipp. Sie bekräftigte zwar die Ausnahme für schwer und unheilbar Kranke, | |
| doch liege eine solche extreme Notlage hier gerade nicht vor. Anwalt Koch | |
| will nun Verfassungsbeschwerde einlegen. Das Ehepaar nahm nicht an der | |
| Verhandlung teil. (Az.: 3 C 6/17) | |
| Beim BfArM waren nach dem Urteil von 2017 über 100 Anträge auf Erwerb des | |
| Suizid-Medikaments eingegangen. Bisher wurden alle Anträge abgelehnt. Das | |
| Bundesgesundheitsministerium hatte sogar eine entsprechende Weisung | |
| erteilt. 22 Antragsteller sind inzwischen gestorben. | |
| 28 May 2019 | |
| ## LINKS | |
| [1] /BVerwG-zu-Patientenrechten/!5385807 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Sterbehilfe | |
| Bundesverwaltungsgericht | |
| Selbsttötung | |
| Ärztlich assistierter Suizid | |
| BGH | |
| Suizidhilfe | |
| Sterbehilfe | |
| Suizidhilfe | |
| Bundesministerium für Gesundheit | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Verfassungsgericht entscheidet: Hilfe beim Suizid – ja oder nein? | |
| Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch über die Strafbarkeit | |
| von Sterbehilfe. Die wichtigsten Fragen und Antworten. | |
| Kommentar Urteil zur Sterbehilfe: Die zweierlei Maße des Todes | |
| Der Bundesgerichtshof hat zwei Ärzte freigesprochen, die Sterbewillige | |
| nicht aufhielten. Gut so. Denn die Rolle der Ärzte muss gestärkt werden. | |
| Urteil zu Sterbehilfe: Ärzte durften Freitod begleiten | |
| Der Bundesgerichtshof hat zwei Ärzte freigesprochen, die Patientinnen beim | |
| Suizid halfen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Ein Überblick. | |
| Kommentar Sterbehilfe und Kapitalismus: Sterben wollen ist kein Geschäft | |
| Wer will sich anmaßen, zu verurteilen, wenn jemand sein Leben beenden will? | |
| Die Hilfe dabei darf nicht dem Marktdenken unterworfen sein. | |
| Karlsruhe prüft Suizidhilfe-Verbot: Sterben im Verfassungsgericht | |
| Das Verfassungsgericht verhandelt über das Verbot organisierter | |
| Suizidhilfe. Befürworter und Gegner berufen sich auf Selbstbestimmung. | |
| Gesundheitsminister unterläuft Urteil: Spahn verhindert Sterbehilfe | |
| Unheilbar Kranke, die sich mit einem Betäubungsmittel das Leben nehmen | |
| wollen, können es nicht bekommen – obwohl ein Gerichtsurteil das in | |
| Ausnahmefällen erlaubt. |