| # taz.de -- Urteil zu Hartz IV und Wohnungskosten: Schlechter wohnen | |
| > Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Klage einer Frau ab. Diese klagte | |
| > auf die vollständige Übernahme ihrer Unterkunftskosten. | |
| Bild: Wie teuer und wie groß darf eine Wohnung für Hartz-IV-Bezieher sein? | |
| Freiburg taz | Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf unbegrenzte | |
| Übernahme von Wohnungskosten. Das entschied jetzt das | |
| Bundesverfassungsgericht. Die Regeln im Sozialgesetzbuch II genügten den | |
| Anforderungen des Grundgesetzes. | |
| Hartz IV-Bezieher bekommen vom Jobcenter neben dem eigentlichen Regelbedarf | |
| in Höhe von derzeit 409 Euro auch ihre Unterkunftskosten ersetzt, soweit | |
| diese „angemessen“ sind. Sind die Kosten zu hoch, müssen sich die | |
| Betroffenen eine günstigere Wohnung suchen. Solange sie keine finden, | |
| bekommt er aber ihre tatsächlich anfallenden Wohnkosten ersetzt. | |
| Geklagt hatte eine Frau aus Freiburg, die allein in einer Wohnung mit einer | |
| Fläche von 77 Quadratmetern wohnte. Im Jahr 2011 betrug ihre Gesamtmiete | |
| inklusive Heizung 706 Euro pro Monat. Das Jobcenter wollte aber nur 461 | |
| Euro als „angemessen“ erstatten. Im Laufe des Klageverfahrens wurde der | |
| Betrag noch um 50 Euro erhöht, einen Anspruch auf vollständige | |
| Kostenübernahme lehnten die Sozialgerichte jedoch ab. | |
| Auch beim Bundesverfassungsgericht hatte die Frau keinen Erfolg. Das | |
| Grundgesetz gewährleiste nur ein ein menschenwürdiges Existenzminimum. Wenn | |
| die Rechtsprechung auf das „untere Preissegment“ im Wohnungsmarkt abstelle, | |
| sei dies nicht zu beanstanden. | |
| ## Welche Kosten sind „angemessen“? | |
| Daneben kritisierte die Frau auch, dass der Gesetzgeber nicht konkret | |
| definiert habe, welche Kosten der Unterkunft „angemessen“ seien. Auch das | |
| Sozialgericht Mainz hat in zwei Vorlagebeschlüssen bemängelt, dass das | |
| Gesetz nicht bestimmt genug sei. | |
| Diese Kritik wies das Bundesverfassungsgericht ebenfalls ab und verwies auf | |
| die Vielfalt der Lebenssituationen. Für die Angemessenheit komme es nicht | |
| nur auf die konkrete Lage des Leistungsempfängers an, sondern auch auf die | |
| Verhältnisse am örtlichen Wohnungsmarkt und darauf, welche verlässlichen | |
| Informationen über Miethöhen verfügbar sind. | |
| Gesetz und Rechtsprechung gäben genügend Anhaltspunkte, wie die | |
| angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln sind, betonten die | |
| Verfassungsrichter. So könnten die Bundesländer die Landkreise und | |
| kreisfreien Städte ermächtigen, die Angemessenheit der Kosten der | |
| Unterkunft und Heizung in einer Satzung näher zu bestimmen. Von dieser | |
| Möglichkeit haben bisher aber nur Schleswig-Holstein und Hessen Gebrauch | |
| gemacht. Wenn keine Satzung vorliegt, verlange das Bundessozialgericht, | |
| dass die Kommunen in einem „schlüssigen Konzept“ berechnen, was vor Ort | |
| „angemessen“ ist. | |
| Wenn kein „schlüssiges Konzept“ vorliege, dann dürfe sich die Kommune auch | |
| an der staatlichen Wohngeldtabelle orientieren, die allerdings nicht die | |
| aktuellen Kosten wiedergibt.; wobei die Tabellenhöchstwerte um einen | |
| Sicherheitszuschlag von 10 Prozent zu erhöhen sind. Mehr Präzision könne | |
| nicht verlangt werden. | |
| Az.: 1 BvR 617/14 und 1 BvL 2/15 | |
| 14 Nov 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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