| # taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Jetzt erst recht – keine Au… | |
| > Dass Maja T. nach Ungarn übergeben wurde, war rechtswidrig. Deutschland | |
| > sollte sich nicht zum Komplizen des menschenverachtenden Orbán-Regimes | |
| > machen. | |
| Bild: Protest gegen die Auslieferung der nonbinären Antifa-Aktivist:in Maja T | |
| Es ist ein schwerwiegender Justizskandal, den das Bundesverfassungsgericht | |
| festgestellt hat: Die Auslieferung der Thüringer Antifaschist:in Maja | |
| T. im Juni vergangenen Jahres [1][war unzulässig]. Der damalige Beschluss | |
| des Berliner Kammergerichts stelle einen „tiefgreifenden | |
| Grundrechtseingriff dar, der weiterhin fortwirkt“, so das höchste Gericht | |
| am Donnerstag. Eine Verletzung von Maja T.s Grundrechten nach Artikel 4 der | |
| Charta der Grundrechte der Europäischen Union sei begründet. Artikel 4 | |
| verbietet Folter und unmenschliche oder erniedrigende Strafen. | |
| Natürlich waren die gravierenden Missstände in der Justiz des rechten | |
| Orbán-Regimes bekannt. Dieser Tatsache zum Trotz arbeitete im Juni 2024 | |
| eine Vielzahl an Behörden zusammen, um Maja T. so schnell außer Landes zu | |
| schaffen, dass das Verfassungsgericht die Auslieferung nicht mehr stoppen | |
| konnte. Maja T. werden Angriffe auf Neonazis am Rande eines | |
| SS-Gedenkmarsches in Budapest im Februar 2023 zur Last gelegt. Dafür drohen | |
| T. in Ungarn bis zu 24 Jahre Haft. Seit Monaten sitzt T. dort in | |
| Isolationshaft. | |
| Nun konstatiert das Verfassungsgericht, dass das Berliner Kammergericht | |
| Berichte über schwerwiegende Missstände in ungarischen Haftanstalten | |
| ignoriert und die dortigen Haftbedingungen nicht ausreichend geprüft habe – | |
| auch hinsichtlich der Gefahren, die T. in Ungarn aufgrund T.s nonbinärer | |
| Identität drohen. Explizit wird vor einer Diskriminierungsgefahr gewarnt, | |
| „die sich verbal oder in Form von körperlichen Belästigungen durch andere | |
| Insassen oder durch Bedienstete der Justizvollzugsanstalt äußern“ könne. | |
| Unmittelbare Auswirkungen hat der Beschluss nicht. Ungarn muss sich nicht | |
| an deutsche Urteile halten. Die Achtung der Menschenrechte gebietet aber | |
| dennoch, dass das Auswärtige Amt und Außenministerin Annalena Baerbock | |
| jetzt alle diplomatischen Hebel in Gang setzen, um Maja T. zurückzuholen. | |
| Wie es überhaupt zu der Auslieferung kommen konnte, muss zudem politisch | |
| aufgearbeitet werden. | |
| ## Weitere Auslieferungen drohen | |
| Vor allem aber muss klar sein, dass es keine einzige weitere Auslieferung | |
| von Antifas nach Ungarn geben darf. Dieses Szenario [2][steht auch für alle | |
| anderen im sogenannten Budapest-Komplex Beschuldigten im Raum]. | |
| Besonders bedroht ist Zaid A., der syrischer Herkunft ist und gegen den ein | |
| europäischer Haftbefehl vorliegt. Doch auch ihm droht in Ungarn Haft unter | |
| unmenschlichen Bedingungen. Will sich Deutschland nicht weiter zum | |
| Erfüllungsgehilfen der Orbán-Justiz machen, muss ihm hier ein | |
| rechtsstaatlicher Prozess gemacht werden. | |
| 6 Feb 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Timm Kühn | |
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