| # taz.de -- Tricks gegen Mietendeckel: Die haben doch’n Schatten! | |
| > Berliner Vermieter verschicken Schattenmieterhöhungen, die gezahlt werden | |
| > sollen, wenn der Mietendeckel ausläuft. Senat hält das für unzulässig. | |
| Bild: Noch nicht fertig, schon im Schatten: Neubau in Berlin | |
| Eine Mieterhöhung? Jetzt? Diese Frage dürften sich einige Mieter*innen in | |
| Berlin derzeit zu Rrecht stellen. Auch ohne in die Untiefen des | |
| Mietendeckel-Gesetzes (MietenWoG) einzusteigen, scheint zumindest eine | |
| Regelung doch klar und deutlich: Mieterhöhungen sind verboten. Das gilt | |
| bereits seit dem Stichtag 18. Juni 2019 und hat zumindest bis zum | |
| Jahresende 2021 Bestand. Ab da sieht das Gesetz die Möglichkeit von | |
| geringfügigen Mietsteigerungen vor. | |
| Doch auch das klare Verbot hält Vermieter*innen nicht davon ab, | |
| Mieterhöhungen auszusprechen. In einem der taz vorliegendem Schreiben wird | |
| die Einwilligung zu einer Mieterhöhung um 15 Prozent gefordert – der | |
| Maximalbetrag, der bislang alle drei Jahre möglich war, solange sich die | |
| Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete des Mietendeckels bewegte. | |
| Weil die Immobilienfirma das nun geltende Mietendeckelgesetz aber nicht | |
| gänzlich ignorieren kann, teilt sie mit: „Die Eigentümerin stellt | |
| ausdrücklich klar, dass sie die hiermit verlangte Miete während der Geltung | |
| des MietenWoG nicht fordern wird.“ | |
| Im Klartext wird also die Zustimmung zu einer erhöhten Miete gefordert, die | |
| aber erst ab dem Zeitpunkt fällig werden soll, wenn der Mietendeckel im | |
| Februar 2025 regulär ausläuft oder zuvor vom Verfassungsgericht gekippt | |
| wird. | |
| Für letzteren Fall hat der Vermieter noch ein besonderes Sahnehäubchen für | |
| das eigene Profitinteresse in petto: Werde das MietenWoG für ungültig | |
| erklärt, werde er „die sich für die Vergangenheit ab dessen Inkrafttreten | |
| ergebenden Differenzbeträge zwischen der nach dem MietenWoG zulässigen | |
| Miete und der vertraglich vereinbarten Miete inklusive sämtlicher | |
| Erhöhungen von Ihnen nachfordern“. | |
| Bei der ausgesprochenen Erhöhung von 85 Euro pro Monat käme schnell eine | |
| stattliche Summe zusammen. Erklärt etwa das Bundesverfassungsgericht den | |
| Mietendeckel in zwei Jahren für ungültig, beliefen sich die Nachforderungen | |
| auf mehr als 2.000 Euro. Kämen die Vermieter*innen damit durch und | |
| verbreitet sich diese Strategie, stünden die Mieter*innen der Stadt vor | |
| massiven finanziellen Problemen – ein soziales Erdbeben wäre die Folge. | |
| Schattenmieterhöhungen in laufenden Verträgen sind die neueste Strategie | |
| der Vermieter*innen, um den Sinn des Mietendeckels zu unterlaufen. Die | |
| bisher gängigste Methode ist es, [1][Schattenmieten bei einem | |
| Neuvertragsabschluss] zu vereinbaren. Neben der nach dem Mietendeckel | |
| zulässigen Miete wird dabei dann noch eine zweite, oft weitaus höhere im | |
| neuen Mietvertrag vereinbart, die nach Außerkrafttreten des Deckels gelten | |
| soll. Vielfach behalten sich Vermieter*innen auch in diesen Fällen eine | |
| Nachzahlung des Differenzbetrages vor. | |
| Für beide Varianten gilt: Eine letztinstanzliche gerichtliche Klärung, ob | |
| die Vermieter*innen so verfahren dürfen, fehlt. | |
| Schattenmieterhöhungen in bestehenden Verträgen haben einige Amtsgerichte | |
| bereits für zulässig erachtet. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung | |
| und Wohnen positioniert sich auf Anfrage der taz allerdings dagegen. Ihrer | |
| Rechtsauffassung zufolge ist „die Vereinbarung jeder höheren als nach dem | |
| MietenWoG zulässigen ‚Schattenmiete‘ nichtig und damit unzulässig“. Sie | |
| schließt sich damit der Auffassung des Mietendeckel-Erfinders Peter Weber | |
| aus dem Bezirksamt Pankow an. | |
| Weber hatte bereits Ende Februar ein Mieterhöhungsverlangen von bisher 550 | |
| Euro auf 632,50 Euro monatlich untersagt und dabei ausdrücklich darauf | |
| hingewiesen, dass er nicht verkenne, dass der Vermieter zunächst nicht die | |
| sofortige Zahlung einer höheren Miete verlange, sondern nur die Zustimmung | |
| zu einer Erhöhung. Jedoch argumentierte er, dass der Mietendeckel nicht nur | |
| ein Verbot der Forderung und Entgegennahme einer unzulässigen Miete | |
| formuliere, sondern auch deren Vereinbarung. | |
| Weber und die Senatsverwaltung stützen sich dabei etwa auf den | |
| Vorlagebeschluss des Berliner Landgerichts an das Bundesverfassungsgericht, | |
| wonach die Verbotsnorm des MietenWoG der Vereinbarung einer Mieterhöhung im | |
| Wege stehe. Von Mieterhöhungsverlangen betroffene Mieter*innen sollten | |
| sich, so heißt es aus der Senatsverwaltung, sowohl an Mieterberatungen als | |
| auch an das jeweilige Bezirksamt wenden. | |
| ## Schattenmieten in Neuverträgen | |
| Umstritten ist auch die Vereinbarung von Schattenmieten in Neuverträgen. | |
| Diese Vereinbarungen, „die ganz gezielt nur für die mögliche | |
| Verfassungswidrigkeit des MietenWoG getroffen werden“, hält die | |
| Senatsverwaltung für zulässig und beruft sich auf einen Hinweis des | |
| Bundesverfassungsgerichts im Zuge der allgemeinen Prüfung des ersten – | |
| abgewiesenen – [2][Eilantrags gegen den Mietendeckel]. Darin formulierten | |
| die Richter, es sei „nicht erkennbar“, dass Vermieter*innen „daran | |
| gehindert wären, sich für den Fall der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes | |
| oder Teilen desselben bei Neuvermietungen eine höhere Miete versprechen zu | |
| lassen“. | |
| Eine Entscheidung in der Sache ist das gleichwohl nicht. Auch gibt es | |
| Widerspruch gegen diese Auffassung sowohl von Peter Weber als auch vom | |
| Berliner Mieterverein sowie der Juristin und Linken-Politikerin Halina | |
| Wawzyniak. | |
| Ganz grundsätzlich schreibt sie in einem [3][Beitrag]: „Was die | |
| Immobilienlobby mit der Schattenmiete macht, ist, gezielt das | |
| gesetzgeberische Ziel und damit die Gesetzgebungshoheit zu unterlaufen.“ | |
| Ebenso weist Wawzyniak darauf hin, dass, selbst wenn die Vereinbarung von | |
| Schattenmieten abgesegnet werde, nichts zu den Nachzahlungswünschen der | |
| Vermieter*innen gesagt oder gar entschieden sei. | |
| 9 Jul 2020 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Berliner-Mietendeckel-und-die-Folgen/!5683193/ | |
| [2] /Mietendeckel-in-Berlin/!5671445/ | |
| [3] https://blog.wawzyniak.de/die-verheerende-logik-hinter-der-schattenmiete/ | |
| ## AUTOREN | |
| Erik Peter | |
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