# taz.de -- Streit um Bodycams bei der Polizei: Wer blickt hier durch? | |
> Die Bundespolizei erhält Bodycams. Kann damit auch Polizeigewalt | |
> aufgeklärt werden? Davon ist in einer Dienstvereinbarung keine Rede. | |
Bild: Einigermaßen umstritten: die neuen Bodycams der Bundespolizei | |
BERLIN taz | Es ist ein Novum für die Bundespolizei: Bis Jahresende sollen | |
die Beamten mit Bodycams ausgerüstet werden, vorerst 2.300 Stück. Die | |
Minikameras sollen die Einsätze der Polizisten dokumentieren. Doch der | |
Streit darüber reißt nicht ab. | |
Am Montag veröffentlichte [1][die Transparenzplattform „Frag den Staat“ die | |
bisher interne Dienstvereinbarung] zu den Bodycams, auf die sich das | |
Bundesinnenministerium und der Personalrat der Bundespolizei Mitte Februar | |
einigten. Demnach sollen die Kameras vor allem der „Eindämmung von | |
Gewaltdelikten gegen Angehörige der Bundespolizei“ dienen. Davon, auch das | |
Handeln der Polizisten zu kontrollieren – wie in anderen Ländern üblich – | |
steht in der Vereinbarung hingegen nichts. | |
Im Gegenteil: Die Aufnahmen sollten bei externen Anfragen nur herausgegeben | |
werden, „wenn dies aus rechtlichen Gründen zwingend ist“, heißt es in der | |
Vereinbarung. Auch dürften die Filme von den Anfragenden nur in | |
Dienststellen eingesehen werden. Und Namensschilder oder Gesichter von | |
Beamten müssten gepixelt werden. | |
Der Grüne Konstantin von Notz spricht bei den Bodycams von einer „ganzen | |
Reihe von Fragen, die bislang von Seiten der Bundesregierung nur | |
unzureichend beantwortet wurden“. Es wäre „für die ohnehin nicht sehr sta… | |
ausgeprägte Akzeptanz des Einsatzes von Bodycams durch die Bundespolizei | |
fatal, wenn sich nun bewahrheitet, dass Aufnahmen tatsächlich nicht auch | |
für Ermittlungen gegen im Einsatz befindliche Beamte verwendet werden | |
dürften“. Dies, so von Notz zur taz, sei schließlich immer auch ein | |
Argument von den Befürwortern der Bodycams gewesen. | |
## Datenspeicherung bei Amazon | |
Das Bundesinnenministerium hatte zuletzt indes versichert, dass die | |
Kameraaufnahmen künftig auch für die Aufklärung von Polizeiübergriffen | |
genutzt werden könnten. Diese dienten als Hilfe bei der Verfolgung von | |
Straftaten mit „erheblicher Bedeutung“ – und dem Schutz der Beamten vor | |
Angriffen. Ein Anlass für die Einführung waren die in den vergangenen | |
Jahren gestiegenen Attacken auf Polizisten. | |
Schon zuletzt aber gab es Kritik, dass die Bundespolizei die Aufnahmen der | |
Bodycams auf Servern des US-Internetunternehmens Amazon speichern wird. Die | |
Bundespolizei erklärte, dies sei die einzige vom Bundesamt für Sicherheit | |
in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Cloudlösung in Deutschland. | |
Auch würden die Daten verschlüsselt. | |
Der FDP-Innenexperte Benjamin Strasser sprach dennoch von einem | |
„unkalkulierbaren Sicherheitsrisiko“. Die Bundesregierung müsse hier für | |
Speicherkapazitäten bei Bundesbehörden sorgen. | |
[2][In mehreren Bundesländern sind Bodycams] bei der Polizei schon im | |
Einsatz, teils noch im Versuchsstadium. Das erste Pilotprojekt für die | |
Kameras fand bereits 2013 in Frankfurt/Main statt. | |
4 Mar 2019 | |
## LINKS | |
[1] https://fragdenstaat.de/blog/2019/03/04/umstrittenes-dokument-wir-veroffent… | |
[2] /Verschaerfte-Polizeigesetze-in-den-Laendern/!5547223 | |
## AUTOREN | |
Konrad Litschko | |
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